22.07.2021

Soundhorn: Kinderlieder-Startup-Gründerin muss bis zu 40 Songs am Tag einsingen

Soundhorn erstellt personalisierte Kinderlieder. Und hat nach beinahe eineinhalb Jahren nach einem TV-Auftritt alle Kehlen voll zu tun.
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Soundhorn
(c) Carmen Draxler - Zita Martus und Robert Denk, Gründer von Spundhorn, machen personalisierte Kinderlieder.

Musik hat Macht. Die Macht zu mitzunehmen, zu berühren und beim Hörer Stimmungslagen zu erzeugen. Dies gilt besonders für Kinder. Aus diesem Grund hat das Gründerpaar Zita Martus und Robert Denk das Konzept für personalisierte Kinderlieder entwickelt und es auch Anfang Februar 2020 bei „2 Minuten 2 Millionen“ vorgestellt. Dabei begeisterten sie die beiden TV-Investoren Katharina Schneider und Martin Rohla, die einsteigen wollten. Doch dazu kam es nicht.

Soundhorn-Gründer lehnen Investment ab

Nach über einem Jahr mentaler Unterstützung und Verhandlungen, entschieden sich die Founder heuer das Investment abzusagen. Man hatte andere Pläne und benötigte etwas anderes: „Die Zusammenarbeit mit Martin Rohla und Katharina Schneider war für uns eine sehr wertvolle Zeit. Wir sind Ihnen sehr dankbar. Das Investment haben wir dann jedoch abgelehnt, da wir auch Kooperationen mit anderen Dienstleistern nicht ausschließen möchten, so wie jetzt bei Interspar. Hier sind wir seit neuestem digital vertreten und wir freuen uns sehr darüber“; sagt Martus, die Musik auch als Verarbeitungsprozess versteht.

Zur Erklärung: Interessierte können die Startup-Website besuchen und den Namen des Kindes eingeben oder selbst einsprechen. Danach wird das gewünschte Kinderlied in voller Länge mit dem Wunschnamen von Martus eingesungen und später entweder als Datei zum Download bereitgestellt oder auf einem personalisiertem Holz USB-Stick an den Kunden versandt. Dabei kann man sich thematisch auf „Mutlieder“ für Kinder sowie die Bereiche Schlaf, Aufräumen, Bewegung oder Trost festlegen.

Steigerung der Lied-Bestellungen

Insgesamt läuft es für Soundhorn sehr gut, wie Martus berichtet. Die Gründer haben seit einem Jahr kaum Werbung geschaltet und nur durch Mundpropaganda und Wiederkäufer ihre Bekanntheit gesteigert. Dazu kamen neben der Listung im Handel auch offline-Kooperation wie etwa mit dem Bio-Natur-Ressort Hotel Retter. Zur konkreten Umsatzsteigerung äußert sich Martus nicht, spricht aber vom Kundenvolumen seit dem Auftritt in der Startup-Show. „Wir konnten ein plus von über 700 Bestellungen erreichen. Ich musste deswegen sogar 40 Lieder an einem Tag einsingen, um mit den Bestellungen nachzukommen“, erklärt sie.

Aufgrund der hohen Nachfrage starteten die Gründerin und ihr Partner Denk nun auch eine Produktlinie für Erwachsene: „Gestartet haben wir mit der personalisierten Meditation. Im Herbst wird ein weiteres personalisiertes Namenslied für Erwachsene kommen, der Hauptfokus bleibt jedoch derzeit bei Produkten für Kinder“, so die Grazerin weiter. Zusätzlich rief das Duo ein Partnerprogramm ins Leben, bei dem sich Menschen dem Startup anschließen und die Namenslieder verbreiten können. Jene werden am Gewinn beteiligt.

Die Wirkung von Musik

Mitte Oktober wird auch das erste Soundhorn-Buch über den Springer-Verlag erscheinen. Darin beschreiben die Musiktherapeutin und der Musikpädagoge die Wirkung und Kraft der Musik, mit sechs Geschichten für Kinder und passende, dazu komponierte Lieder. „Wir haben in diesem Sinne auf unserem YouTube-Channel einen Kanal gestartet. Hier stellen wir unterschiedliche ’noch eher unbekannte‘ Instrumente vor, wie zum Beispiel die Maultrommel und möchten dazu beitragen, dass Kinder und Erwachsene sich trauen zu musizieren – mit einfachen Instrumenten, die sofort gespielt werden können.“

Die nächsten Schritte des Gründerteams zielen darauf ab, weitere Listungen zu erreichen und mehr Kooperationspartner zu finden. Und neben Wien und Graz auch in anderen Gegenden die Awareness zu steigern – und persönliche Musik ins Leben der Kinder zu bringen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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