27.09.2021

sound.dna: Wie ein stimmiges Sound-Konzept den Umsatz pusht

Wenn die Akustik nicht stimmt, wirkt sich das auf das Einkaufsverhalten aus. Das will Bernhard Thurner mit seinem Unternehmen sound.dna ändern.
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Bernhard Thurner sound.dna
Bernhard Thurner ist Gründer von sound.dna © Flo Hanatschek

Zahlreiche Studien belegen, dass Musik die Emotionen der Menschen maßgeblich beeinflusst. Führt man sich vor Augen, dass 90 Prozent aller Kaufentscheidungen unbewusst von Emotionen beeinflusst werden und sich der Umsatz um rund 30 Prozent steigern lässt, wenn die Sound-Atmosphäre passt, dann sollte kein einziges Unternehmen auf eine Investition in ein einzigartiges Klang-Konzept verzichten.

Zumindest wenn es nach Bernhard Thurner geht. Als Gründer der sound.dna GmbH hat er es sich zur Aufgabe gemacht, in der Gastronomie, im Handel und in der Hotellerie mit Hilfe von Musik für mehr Wohlfühlatmosphäre zu sorgen. „Du musst deinen Kunden ein Erlebnis bieten, denn sonst werden sie in Zeiten zunehmender E-Commerce-Angebote nicht ins Geschäft kommen“, ist Thurner überzeugt.

Und das sieht nicht nur er so, denn seit dem Unternehmensstart Ende 2015 konnte er bereits zahlreiche Kund:innen mit seinem Angebot begeistern, die dieses regelmäßig in Anspruch nehmen. Auch Büros von Großkonzernen und KMUs sind schon auf den Jungunternehmer, der eigentlich Musiker ist und als Musikproduzent sowie Musikstudiobesitzer tätig war, aufmerksam geworden.

Zuerst belächelt, jetzt erfolgreich

Dabei waren die Anfänge alles andere als leicht: „Aus der Musikindustrie kam völliges Unverständnis. Menschen aus meinem Umfeld fanden es zwar interessant, was ich mache, konnten aber nicht viel damit anfangen.“ In Österreich hat Thurner mit seiner Idee nämlich völliges Neuland betreten und musste demzufolge erst eine komplett neue Nachfrage entwickeln, wie er im Gespräch mit brutkasten Wirtschaft schildert.

„Aus der Musikindustrie kam völliges Unverständnis.“

Bernhard Thurner über Anfänge von sound.dna

Konkret geht es darum, die Unternehmen angefangen vom Sound Branding über verkaufsfördernde Background Music und akustischem Storytelling am POS bis hin zu messbar wirksamen Strategien für deren Unternehmensflächen zu unterstützen. Dabei setzt das Unternehmen auf das Zusammenwirken des Gehörs mit anderen Sinnen, Licht, Architektur und Markenwahrnehmung. Das Startkapital belief sich 2015 auf 50.000 Euro.

Was ihn von anderen Musikkonzept-Anbietern unterscheidet, ist der 360 Grad-Ansatz. Technik, Content, Raum und Marke werden immer gemeinsam betrachtet. Der USP ist also der Gesamtblick, den Thurner mit seinem Spezialisten-Team rund um Komponisten, Musiker, Künstler, DJs, Sound-Designer, führende Systemintegratoren, Medientechnik-Unternehmen, Büroplanungs-Experten, Architekten, IT-Spezialisten, wissenschaftliche Institutionen und Hersteller auf jedes einzelne Projekt wirft.

Ikea, Nespresso, Unibail-Rodamco-Westfield – Kundennetzwerk wächst stetig

„Wer mein Konzept damals verstanden hat, ist auch ein Geschäftspartner geworden. Daher war es für mich von Anfang an wichtig, meine Vision so klar wie möglich zu vermitteln. So habe ich auch von Anfang an spannende Kunden gewonnen, weil ich eben ein ganz neues Angebot entwickelt hatte“, so Thurner stolz.

Seine Referenzliste ist jedenfalls beeindruckend. Dort finden sich unter anderem klingende Namen wie der Kapselkaffee-Vorreiter Nespresso, der Systemgastronom Vapiano, der Shopping Center-Betreiber Unibail-Rodamco-Westfield, die Restaurants Le Bol und Le Bol Blanc, der Deli Bowl-Anbieter Fat Monk am Wiener Hauptbahnhof, Europas größter Hotelentwickler UBM Development oder auch der schwedische Möbelriese Ikea.

sound.dna forciert frequenz- und lärmpegelgesteuertes System

Mit dem Einrichtungskonzern verbindet Thurner bereits eine länger andauernde Partnerschaft. Am neuen Ikea Wien Westbahnhof, der brutkasten hat berichtet, hat der sound.dna-Gründer ein für ihn ganz besonderes Leuchtturmprojekt realisiert. „Das von uns entwickelte smart sound system ermöglicht es, unterschiedliche Musik auf verschiedenen Stockwerken oder in definierten Bereichen der Stores abzuspielen. So können wir zum Beispiel im Restaurant eine andere Stimmung erzeugen als in der Schlafzimmer-Abteilung. Wir können auf unterschiedliche Kundenfrequenz, Lärmpegel und viele andere Faktoren automatisiert eingehen, um immer das ideale Sound-Ambiente zu gewährleisten. Dahinter steht smarte Technik und unser Know-how.“

Details dazu will Thurner nicht verraten, nur so viel – KI komme derzeit noch nicht zum Einsatz, werde aber für die Zukunft – wo es sinnvoll erscheint – im Hinterkopf behalten. Das Geheimnis hinter dem derzeitigen Erfolg liege in der Business Rule Engine, sprich in zu definierenden Regeln, die dann sensorgesteuert zur Anwendung kommen.

Von Startup zu Startup: go2market testet Sound Management-Neuheit

Für Thurner ist aber nicht nur die Kooperation mit Großkonzernen und etablierten Corporates reizvoll, auch mit anderen Startups tauscht er sich gerne aus. So arbeitet sound.dna derzeit mit dem Real-Life-Marktforschungssupermarkt go2market zusammen, der sich zuletzt in der Geschäftsführung mit Erich Riegler als Handelsexperten verstärkt hat und seit Kurzem auch mit der Investment-Gesellschaft Clever Clover kooperiert.

„Wir sind hier der exklusive Partner für Musik und Sound. sound.dna setzt dort das Musik-Konzept um und liefert das Sound-System mit genialen innovativen Retail-Lautsprechern von unserem Partner NewTec Design:Audio. Darüber hinaus arbeiten wir an einer Neuheit im Bereich Musik und Sound Management, die in wenigen Monaten das erste Mal bei go2market zum Einsatz kommen wird. Dazu wird es in Kürze erste Informationen geben“, so Thurner.

Zielsetzung zur Gründung: Mit sound.dna etwas völlig Neues erschaffen

Mittlerweile erwirtschaftet der Sound-Experte mit seinem Unternehmen einen Umsatz im mittleren sechsstelligen Euro-Bereich. Auf die Frage, ob er rückblickend gesehen etwas anders machen würde, antwortet er: „Ich würde früher in einen professionellen Außenauftritt investieren sowie eher mit der Kommunikationsarbeit starten.“ Am Unternehmertum selbst schätzt der studierte Sprachwissenschaftler das Kreieren und Erschaffen von etwas ganz Neuem, das es vorher noch nicht gab. Thurner: „Aber auch das selbst-bestimmte Arbeiten und die Eigenverantwortung waren schon immer ausschlaggebende Kriterien für mich.“

In den kommenden Monaten hat der Startup-Gründer jedenfalls noch viel vor, allen voran den aktuellen Erfolgslauf beizubehalten. „Außerdem will ich im nächsten Jahr drei renommierte Kunden aus dem Gastro- und Handelsbereich gewinnen. Dazu ist ein weiteres großes Entwicklungsprojekt geplant.“

Was es seiner Ansicht nach künftig nicht mehr geben sollte, sind Standardlösungen. „Wenn es hakt, dann meistens daran, dass Musik noch immer stiefmütterlich behandelt wird. Denn viele Kunden erkennen erst später, was alles möglich ist – und dass Musik sehr wohl umsatzfördernd sein kann“, so Thurner abschließend.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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