18.02.2025
ENERGY

sonnnig: Wiener Energy-Startup bietet Grünstrom als nachhaltigen Mitarbeiter-Benefit an

Das Wiener Energy-Startup sonnnig macht es durch Energiegemeinschaften möglich, Grünstrom als "nachhaltigen Benefit" für Mitarbeitende anzubieten. Sowohl Unternehmen, als auch Mitarbeitende und Umwelt sollen von diesem Strommodell profitieren.
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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Fitnesskurse, Öffi-Tickets oder Obstkörbe – das sind die klassischen Benefits, die viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden bieten. Doch nicht jede:r fährt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, isst gerne Obst oder geht gerne ins Fitnessstudio. Gibt es also einen Benefit, der wirklich allen Mitarbeitenden zugutekommt und gleichzeitig auch dem Unternehmen einen Vorteil bringt? Das Wiener Energy-Startup sonnnig behauptet, darauf eine Antwort zu haben: ein Strommodell, das erneuerbare Energie zum attraktiven Mitarbeiter:innen-Benefit macht. Im Gespräch mit brutkasten erklären die Gründer Jonathan Buchinger und Roman Öfferlbauer, wie ihre Plattform funktioniert und welche Pläne sie für die Zukunft haben.

sonnnig will Win-Win-Win-Situation erzeugen

Das Energy-Startup sonnnig hat eine Web-Plattform entwickelt, die es Unternehmen ermöglicht, Photovoltaik-Anlagen mit ihren Mitarbeitenden zu teilen. Über die Plattform können Anlagen, Verbraucher und Angestellte registriert werden, um Grünstrom effizient zu handeln, heißt es seitens des Startups.

Viele Unternehmen erzeugen mehr Strom, als sie selbst verbrauchen. Dieser Überschuss wird direkt an die Mitarbeitenden weitergegeben – „als nachhaltiger Benefit“, erklären die Gründer gegenüber brutkasten. Besonders am Wochenende entstehe oft ein Stromüberschuss, der den Angestellten zugutekommen würde. Das Ergebnis sei eine Win-Win-Win-Situation: „Die Mitarbeitenden haben einen Mehrwert, das Unternehmen hat einen Mehrwert und die Umwelt profitiert.“

sonnnig-Gründer Buchinger und Öfferlbauer im Video-Talk

sonnnig-Strommodell basiert auf Energiegemeinschaft

Um die Energie gemeinsam zu erzeugen und zu nutzen, gründet sonnnig für seine Kunden eine Energiegemeinschaft. Dadurch können sowohl die Haushalte der Mitarbeitenden als auch die Standorte des Unternehmens erneuerbare Erzeugungsanlagen gemeinsam nutzen. „Unter der Woche profitiert die Firma, am Wochenende die Angestellten vom Überschussstrom“, so die Gründer. Zudem erleichtert dieses Modell die Erreichung der ESG-Ziele des Unternehmens.

Sonnnig übernimmt nicht nur die Gründung, sondern auch die Verwaltung der Energiegemeinschaft. Über das Dashboard der Plattform werden alle Energiedaten sichtbar gemacht, um so das Potenzial der Gemeinschaft optimal auszuschöpfen. Besonders wichtig ist dem Startup dabei eine präzise Abrechnung des geteilten Stroms unter Berücksichtigung der aktuellen Steuer- und Rechtslage. „Wir übernehmen eigentlich alles – vom Aufsetzen bis zur laufenden Verwaltung. So entsteht für die Unternehmen kein zusätzlicher Aufwand“, sagen die Gründer. Die Plattform wird in die internen IT-Strukturen der Unternehmen integriert. Derzeit zählen vor allem KMUs zu den Hauptkunden, wie unter anderem Pichler GmbH, Happy Stone GmbH und Improove GmbH.

Energiekosten bis zu 50 Prozent niedriger

Die Mitarbeitenden der Unternehmen profitieren durch das sonnnig-Modell direkt von günstigem Grünstrom. Laut dem Startup können durch die Plattform – abhängig vom gemeinsamen Strompreis und einem optimierten Verbrauch – die Energiekosten für Unternehmen und Angestellte um bis zu 50 Prozent gesenkt werden.

Auch für Unternehmen bringt die Energiegemeinschaft zahlreiche Vorteile mit sich: Die Mitarbeitenden werden aktiv in die Energiewende eingebunden, was nicht nur das Umweltbewusstsein stärkt, sondern auch die Motivation und Performance fördern kann. Zudem gewinnt Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz zunehmend an Bedeutung – ein Faktor, der für viele Beschäftigte immer wichtiger wird.

Bootstrapping: „Es schaut relativ gut aus“

Das Startup wurde im Juli 2024 von Lukas Hückel, Jonathan Buchinger und Roman Öfferlbauer gegründet. Während des Studiums an der TU Wien lernten sie sich beim „Extended Study on Innovation“-Programm kennen und entdeckten ihr gemeinsames Interesse an der Energy-Branche. Gemeinsam teilen sie die Mission, die Energiewende voranzubringen – dafür sei nicht nur die Technologie notwendig, sondern auch die Aufklärung der Bevölkerung, „denn die Energiewende ist ein Projekt, das uns alle betrifft“, heißt es vonseiten des Startups.

Bisher holte sonnnig keine Investoren an Bord. Das Ziel des Startups bleibt es, weiterhin zu bootstrappen: „Es schaut momentan relativ gut aus“, bestätigt sonnnig gegenüber brutkasten. Aktuell finanziert sich das Unternehmen über Pilotprojekte und Förderungen, darunter das Gründungsstipendium der Wirtschaftsagentur Wien und die First Incubator-Förderung der aws (Austria Wirtschaftsservice). Zusätzlich sorgen Kundenaufträge für laufende Umsätze, mit denen sich das Startup finanziert.

Kooperationen mit Vertriebspartnern gewünscht

In den nächsten Jahren kann sich sonnnig vorstellen, “in andere Länder unser Konzept zu bringen. Aber es ist definitiv auch noch so, dass Österreich in einer Vorreiterrolle ist, was die Liberalisierung am Strommarkt angeht”, sagen die sonnnig-Gründer. Das große Ziel für dieses Jahr bleibt allerdings, Kooperationen mit Vertriebspartnern aufzubauen und die Plattform technisch weiterzuentwickeln.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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