18.12.2023

OÖ-Startup für glutenfreie Produkte erhält Investment von Mediziner

Die Solo gluten free GmbH aus Steyr betreibt den größten Marktplatz für glutenfreie Lebensmittel im DACH-Raum - und öffnet dank neuem Investor den Handel für Gewerbekunden.
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Die Gesellschafter Rene Kern und Dr. med. univ. Veith Moser bei der Vertragsunterzeichnung (c) SOLO gluten free GmbH und Moser Milani Medical SPA

Der größte Fachmarkt für glutenfreie Produkte im DACH-Raum ist im oberösterreichischen Steyr angesiedelt: Mit 1.100 glutenfreien Produkten im Sortiment bietet das 2019 gegründete Startup Solo gluten free GmbH die österreich- und deutschlandweit größte Auswahl an glutenfreien Lebensmitteln – und will damit Menschen mit Glutenunverträglichkeit, wovon hierzulande zehn Prozent betroffen sind, zu einem leichteren und gesunden Alltag verhelfen.

Nun hat das OÖ-Startup einen neuen Investor an Bord, der selbst an Glutenunverträglichkeit leidet: Der Mediziner Dr. Veith Moser hat fünf Prozent der Firmenanteile erworben. Über die Höhe der Summe wurde Stillschweigen vereinbart, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

200 Quadratmeter-Marktplatz für glutenfreie Produkte

Im Jänner des kommenden Jahres feiert die Solo gluten free GmbH mit ihrem Onlineshop “easyglutenfree.shop” ihr fünfjähriges Jubiläum. Das OÖ-Unternehmen sieht sich als Österreichs führender glutenfreier Fachmarkt mit 25.000 Kund:innen. “Unsere Filiale in Steyr zählt 200 Quadratmeter mit rein glutenfreien Produkten. Damit sind wir der flächenmäßig größte glutenfreie Fachmarkt im DACH-Raum”, sagt Kern.

“Mit Mitte des vergangenen Jahres waren wir uns einig, dass wir offen für Gesellschafter sind”, erzählt geschäftsführender Gesellschafter Rene Kern. “Wir wollten in erster Linie themenverwandte Interessenten und Investoren aus dem Lebensmittelhandel oder aus der Medizin gewinnen”, so der Geschäftsführer. “Auf diesem Wege sind wir zu Herrn Dr. Veith Moser gekommen, der selbst von einer Glutenunverträglichkeit betroffen ist.”

Der neue Investor äußert sich zur Beteiligung wie folgt: „Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit bin ich zunehmend mehr mit Weizen- und Glutenunverträglichkeiten konfrontiert. Nicht nur als selbst Betroffener glaube ich deshalb, dass glutenfreie Lebensmittel in Zukunft einen noch größeren Stellenwert in Bezug auf gesunde Ernährung darstellen. Aus diesem Grund freut es mich sehr, im Team dieses aufstrebenden Unternehmens mit dabei zu sein!“

“Wer betroffen ist, versteht”

Wenn jemand betroffen ist, versteht er sehr schnell, dass die schnelle Verfügbarkeit von glutenfreien Lebensmitteln für viele Menschen ein großes Anliegen und Bedürfnis ist – sowohl im Lebensmitteleinzelhandel, als auch in der Gastronomie”, sagt Kern.

Seit seiner Gründung im Jänner 2019 hat sich das Unternehmen auf den B2C-Bereich spezialisiert. “Wir haben gesehen, dass auch die Nachfrage aus dem B2B-Bereich immer größer wird. Wir haben über hundert gewerbliche Kunden – Restaurants, Hotellerie, Caféhäuser oder Bio-Läden. Im glutenfreien Lebensmittelmarkt liegt großes Potenzial”, so Geschäftsführer Kern.

Umsatzplus von 44 Prozent

Das Investment des Mediziners Veith Moser soll in erster Linie zur Expansion und Stärkung der B2B-Tätigkeit dienen. “Wir wollen unseren USP stärken und in das B2B-Segment umlegen: Wir haben den Zugang zu glutenfreien Produkten für den Endverbraucher vereinfacht, jetzt wollen wir das auch für den B2B-Bereich machen”, erklärt Kern im brutkasten-Gespräch. Gastronomiebetriebe können auch kleine Mengen an glutenfreien Produkten bestellen, meint Kern.

Die Nachfrage sei wachsend, meint Kern. So habe man im letzten Jahr ein Umsatzplus von 44 Prozent beobachtet. “Wir bedienen eine Nische, eine sehr kleine aber engagierte Community. Jede zehnte Person ist in Österreich von Glutenunverträglichkeit betroffen. Diesen zehn Prozent wollen wir möglichst viel und schnelle Auswahl bieten”, erklärt der Geschäftsführer.

In naher Zukunft seien noch weitere Finanzierungsrunden vorgesehen. Auch in puncto Expansion sei man nicht abgeneigt, im Folgejahr weitere Schritte zu tätigen, verrät Rene Kern im brutkasten-Gespräch.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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