18.12.2023

OÖ-Startup für glutenfreie Produkte erhält Investment von Mediziner

Die Solo gluten free GmbH aus Steyr betreibt den größten Marktplatz für glutenfreie Lebensmittel im DACH-Raum - und öffnet dank neuem Investor den Handel für Gewerbekunden.
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Die Gesellschafter Rene Kern und Dr. med. univ. Veith Moser bei der Vertragsunterzeichnung (c) SOLO gluten free GmbH und Moser Milani Medical SPA

Der größte Fachmarkt für glutenfreie Produkte im DACH-Raum ist im oberösterreichischen Steyr angesiedelt: Mit 1.100 glutenfreien Produkten im Sortiment bietet das 2019 gegründete Startup Solo gluten free GmbH die österreich- und deutschlandweit größte Auswahl an glutenfreien Lebensmitteln – und will damit Menschen mit Glutenunverträglichkeit, wovon hierzulande zehn Prozent betroffen sind, zu einem leichteren und gesunden Alltag verhelfen.

Nun hat das OÖ-Startup einen neuen Investor an Bord, der selbst an Glutenunverträglichkeit leidet: Der Mediziner Dr. Veith Moser hat fünf Prozent der Firmenanteile erworben. Über die Höhe der Summe wurde Stillschweigen vereinbart, heißt es auf Anfrage des brutkasten.

200 Quadratmeter-Marktplatz für glutenfreie Produkte

Im Jänner des kommenden Jahres feiert die Solo gluten free GmbH mit ihrem Onlineshop “easyglutenfree.shop” ihr fünfjähriges Jubiläum. Das OÖ-Unternehmen sieht sich als Österreichs führender glutenfreier Fachmarkt mit 25.000 Kund:innen. “Unsere Filiale in Steyr zählt 200 Quadratmeter mit rein glutenfreien Produkten. Damit sind wir der flächenmäßig größte glutenfreie Fachmarkt im DACH-Raum”, sagt Kern.

“Mit Mitte des vergangenen Jahres waren wir uns einig, dass wir offen für Gesellschafter sind”, erzählt geschäftsführender Gesellschafter Rene Kern. “Wir wollten in erster Linie themenverwandte Interessenten und Investoren aus dem Lebensmittelhandel oder aus der Medizin gewinnen”, so der Geschäftsführer. “Auf diesem Wege sind wir zu Herrn Dr. Veith Moser gekommen, der selbst von einer Glutenunverträglichkeit betroffen ist.”

Der neue Investor äußert sich zur Beteiligung wie folgt: „Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit bin ich zunehmend mehr mit Weizen- und Glutenunverträglichkeiten konfrontiert. Nicht nur als selbst Betroffener glaube ich deshalb, dass glutenfreie Lebensmittel in Zukunft einen noch größeren Stellenwert in Bezug auf gesunde Ernährung darstellen. Aus diesem Grund freut es mich sehr, im Team dieses aufstrebenden Unternehmens mit dabei zu sein!“

“Wer betroffen ist, versteht”

Wenn jemand betroffen ist, versteht er sehr schnell, dass die schnelle Verfügbarkeit von glutenfreien Lebensmitteln für viele Menschen ein großes Anliegen und Bedürfnis ist – sowohl im Lebensmitteleinzelhandel, als auch in der Gastronomie”, sagt Kern.

Seit seiner Gründung im Jänner 2019 hat sich das Unternehmen auf den B2C-Bereich spezialisiert. “Wir haben gesehen, dass auch die Nachfrage aus dem B2B-Bereich immer größer wird. Wir haben über hundert gewerbliche Kunden – Restaurants, Hotellerie, Caféhäuser oder Bio-Läden. Im glutenfreien Lebensmittelmarkt liegt großes Potenzial”, so Geschäftsführer Kern.

Umsatzplus von 44 Prozent

Das Investment des Mediziners Veith Moser soll in erster Linie zur Expansion und Stärkung der B2B-Tätigkeit dienen. “Wir wollen unseren USP stärken und in das B2B-Segment umlegen: Wir haben den Zugang zu glutenfreien Produkten für den Endverbraucher vereinfacht, jetzt wollen wir das auch für den B2B-Bereich machen”, erklärt Kern im brutkasten-Gespräch. Gastronomiebetriebe können auch kleine Mengen an glutenfreien Produkten bestellen, meint Kern.

Die Nachfrage sei wachsend, meint Kern. So habe man im letzten Jahr ein Umsatzplus von 44 Prozent beobachtet. “Wir bedienen eine Nische, eine sehr kleine aber engagierte Community. Jede zehnte Person ist in Österreich von Glutenunverträglichkeit betroffen. Diesen zehn Prozent wollen wir möglichst viel und schnelle Auswahl bieten”, erklärt der Geschäftsführer.

In naher Zukunft seien noch weitere Finanzierungsrunden vorgesehen. Auch in puncto Expansion sei man nicht abgeneigt, im Folgejahr weitere Schritte zu tätigen, verrät Rene Kern im brutkasten-Gespräch.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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