07.07.2020

SolMate von EET: Wie das Solar-Kraftwerk für den Balkon funktioniert

Christof Grimmer, CEO von EET, erklärt die Funktionsweise von SolMate und spricht über den Werdegang des steirischen Startups.
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Das Gründerteam von SolMate.
Das Gründerteam von SolMate. (c) SolMate
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Vor wenigen Wochen sorgte das steirische Startup EET für Aufsehen, als man den Umzug in ein neues Büro verkündete – zum Preis von einer Million Euro. Das Geschäft läuft für die Steirer offensichtlich gut, über 300 Stück der „Photovoltaikanlage für den eigenen Balkon“ wurden in den Wochen des Corona-Lockdown verkauft. Doch wie funktioniert das Heim-Solarkraftwerk namens SolMate eigentlich, und wann rechnet sich der Kauf? Christof Grimmer, CEO von EET, erklärt:

Wie SolMate von EET funktioniert

Die Solarpanele des SolMate werden an einer Position mit guter Sonneneinstrahlung befestigt, wie zum Beispiel dem Balkongeländer. Von dort wird der Strom über Kabel in eine herkömmliche Steckdose übertragen. „Das ist möglich, indem die Spannung im Verhältnis zu jener des Haus-Stromkreislaufs leicht erhöht wird“, sagt Grimmer: Der Strom wird also quasi „zurückgeschoben“ und anschließend im Haushalt verteilt. Dort kann der Strom anschließend flexibel so verbraucht werden, wie er benötigt wird. Ein Pufferspeicher speichert den tagsüber produzierten Strom, wodurch dieser auch nachts verfügbar ist.

Die Investitionshürde für die Kunden ist mit knapp über 2000 Euro für das ganze Set – Solarpanele, Kabel und Zwischenspeicher – vergleichsweise gering. Laut Grimmer amortisiert sich ein solches Investment nach zwölf Jahren, die Garantie der Hersteller auf die Module beträgt hingegen 25 Jahre. Somit steigt man als Käufer nach zwölf Jahren positiv aus.

Zwei Investoren und ein neues Büro für EET

EET hat zwei Investoren an Bord, die für insgesamt 500.000 Euro Kapital jeweils 10 Prozent Anteile am Unternehmen erhalten haben. Einer von ihnen ist Klaus Fronius vom ebenfalls auf Solartechnologie spezialisierten Unternehmen Fronius – was inhaltlich natürlich perfekt zu EET passt. Der andere Investor ist der in der Steiermark sehr aktive Business Angel Michael Koncar,

Im Sommer erfolgt nun für das Team der Umzug in das neue Büro, das aus dem laufenden Geschäft sowie aus einem aws erp-Kredit finanziert wird. Vom neuen Unternehmenssitz aus sollen die nächsten Chargen finalisiert und produziert werden: Erstens rund 150 vorbestellte Systeme, die aufgrund von Corona nicht sofort ausgeliefert werden konnten – Grimmer: „Wichtige Schlüsselkomponenten für die Speicher-Produktion sind noch ausständig. Wir müssen leider noch um einige Wochen Geduld bitten“ -, zweitens rund 800 Systeme, die im Herbst dieses Jahres bereit für Verkauf und Auslieferung gemacht werden sollen.

Den Grund für die starke Nachfrage der vergangenen Wochen sieht Grimmer im Corona-Lockdown. „Diese Zeit hat viele Menschen für die Verletzlichkeit der öffentlichen Infrastruktur sensibilisiert. Unser Produkt liefert dahingehend eine umweltfreundliche Absicherung: ‚SolMate‘ produziert bis zu 25 Prozent des eigenen Strombedarfs,“ sagt er.

Unterstützung vom Science Park Graz

Zuvor war EET Teil des Science Park Graz gewesen. „Der Science Park Graz ist eine Top-Anlaufstelle“, sagt Grimmer: „Wir waren eineinhalb Jahre dort. Zu Beginn waren wir bloß die drei Gründer, am Ende waren wir 14 Leute.“ EET hat dabei genau jene Unterstützung erhalten, die das Team benötigte – es gab gezielte Unterstützung und kein „Gießkannen-Prinzip“, wie Grimmer erläutert.

So profitierte EET unter anderem von den Räumlichkeiten und vom Coaching, und hier vor allem bei betriebswirtschaftlichen Fragen und bei Soft Skills. „Wir waren drei Techniker ohne Gründungs-Knowhow“, sagt er: „In den 18 Monaten haben wir somit die richtigen Skills erworben und können nun weiter wachsen.“

==> zur Website des Startups

Video: Ein Blick auf den Science Park Graz

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

SolMate von EET: Wie das Solar-Kraftwerk für den Balkon funktioniert

  • Die Solarpanele des SolMate werden an einer Position mit guter Sonneneinstrahlung befestigt, wie zum Beispiel dem Balkongeländer.
  • Dann wird der Strom über die Steckdose in den Haushalt eingespeist.
  • „Das ist möglich, indem die Spannung gegenüber dem Haus-Stromkreislauf leicht erhöht wird“, sagt Grimmer: Der Strom wird also quasi „zurück geschoben“ und anschließend im Haushalt verteilt.
  • Ein Pufferspeicher speichert den tagsüber produzierten Strom, damit dieser auch nachts verfügbar ist.
  • Laut Grimmer amortisiert sich ein solches Investment nach zwölf Jahren, die Garantie der Hersteller auf die Module beträgt hingegen 25 Jahre.
  • Somit steigt man als Käufer nach zwölf Jahren positiv aus.

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