18.12.2023

Solidaritäts-Studie: Nur die Hälfte der Männer hilft gegen Sexismus-Witze

Acht von zehn Männern sind keine Feministen und jede zweite Frau will so auch nicht genannt werden. Wie es um Solidarität und Gerechtigkeit an Österreichs Arbeitsplätzen steht, zeigt diese Studie.
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16 Prozent der arbeitenden Österreicher:innen sind Feminist:innen. Jede zweite Frau und acht von zehn Männern wollen so allerdings auf gar keinen Fall genannt werden. Neueste Daten rund um Solidarität, Gleichberechtigung und Gerechtigkeit am Arbeitsplatz verrät die jüngste Studie zur “Allyship am österreichischen Arbeitsmarkt“ der Initiative WEconomy und der Kommunikationsagentur Ketchum. Befragt wurden 1000 Personen im Alter zwischen 14 und 75 Jahren in Form einer Online-Umfrage in Österreich.

Die Ergebnisse sind teils schockierend, teils nachvollziehbar: Ganze 79 Prozent der arbeitenden Bevölkerung Österreichs wünschen sich mehr Solidarität am Arbeitsplatz. Kein Wunder, wenn man die Studienergebnisse der Initiative WEconomy genauer betrachtet. Derzufolge schreitet nämlich nur die Hälfte aller Männer ein, wenn Mitarbeitende in Anwesenheit weiblicher Kolleg:innen sexistisch werden. Der allgemeine Tenor zeigt außerdem mehr Proaktivität bei Frauen, wenn es um Sexismus am Arbeitsplatz geht. Wie es um Feminismus, das Wohlfühlen am Arbeitsplatz und Gleichberechtigung steht, gibt es hier im Überblick.

Feminismus – ein seltenes Gut?

Geht es nach der neuesten WEconomy Studie, so sind nur zehn Prozent aller Männer und 23 Prozent aller Frauen Feminist:innen. Der überwiegende Teil der Befragten sieht Feminismus als Engagement für Frauenrechte, ganze acht Prozent schreiben der Begrifflichkeit jedoch eine negative Konnotation zu – nämlich die Unterdrückung von Männern. Elf Prozent sehen Feminismus sogar als Synonym für “die Abneigung gegen Männer”, so die WEconomy-Studie.

„Ich bin Feminist & Ally. Denn die Frauenrechte und die Gleichberechtigung von Frauen und unterrepräsentierten Gruppen liegen auch mir am Herzen. Ein Feminist zu sein, bedeutet für mich, ein Ally zu sein. Und hier sind auch Männer gefordert. Wir profitieren alle von einer gleichberechtigten Gesellschaft. Diversität wird immer mehr zum entscheidenden Zukunftsthema – vor allem auch für die österreichischen Unternehmen“, so Hermann Sporrer, Co-Founder von SHEconomy und der Initiative WEconomy.

Allyship am Arbeitsplatz: Wann sich Kolleg:innen füreinander einsetzen

Einhergehend mit der Feminismus-Debatte stellt sich die Frage, wann und wie häufig Kolleg:innen am Arbeitsplatz bei Ungerechtigkeiten unterstützt werden – oder aktiv unterstützen.

Bei körperlichen Übergriffen schreiten 89 Prozent der Befragten ein. Bei sexistischen Witzen in Anwesenheit von Frauen am Arbeitsplatz sind es schon weniger – nämlich nur 52 Prozent der befragten Männer. Ohne eine anwesende Frau sehen nur 29 Prozent der Männer ein Problem in sexistischen Humoräußerungen.

Ist Solidarität Frauensache?

Die Umfrage von WEconomy bestätigt genau das, was in modernen Arbeitsverhältnissen und Gesellschaftsformen zu glätten versucht wird, nämlich das Aufrechterhalten traditioneller Geschlechterrollen. Den Studienergebnissen zufolge geben Frauen nämlich deutlich häufiger an, bei Diskriminierungsfällen am Arbeitsplatz einzuschreiten, als es Männer tun. Die genannten Tatbestände beziehen sich auf die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Kultur, Ethnie oder sexueller Orientierung. Beispielsweise würden hierarchieübergreifende sexuelle Beziehungen von Männern viel eher und stärker toleriert als von Frauen – 47 Prozent der Männer und 60 Prozent der Frauen äußern sich hier aktiv dagegen.

Warum dies der Fall ist, versucht Manisha Joshi, Business Director und Head of Diversity bei Ketchum, wie folgt zu erklären: „Wir Frauen profitieren nicht so stark vom bestehenden System wie unsere männlichen Kolleg:innen. Das System zu kritisieren, von dem man profitiert ist schwierig. Sich für andere einzusetzen, heißt seine Privilegien zu teilen. Allyship bedeutet für mich, Menschen, die mit weniger Privilegien geboren wurden als ich, eine Hand zu reichen und mich mit ihnen zu solidarisieren. Wir können uns jeden Tag dazu entscheiden mutig zu sein und uns aktiv für Gleichgerechtigkeit in unserer Welt einzusetzen.”

Gerechtigkeit hat kein Geschlecht

Geschlechtsunabhängig ist es jedoch neun von zehn befragten Personen ein Anliegen, sich am Arbeitsplatz sicher und fair behandelt zu fühlen. Mehr als die Hälfte der Befragten würden sich wünschen, besser behandelt zu werden. So gab ein Drittel der Befragten an, dass kritische Meinungen zu den Themen Vielfalt, Inklusion und Gleichberechtigung nicht gefördert werden.

Dennoch trauen sich 90 Prozent der befragten Personen, ihre eigene Meinung am Arbeitsplatz zu äußern – und zwar geschlechter- und generationsübergreifend. Diversity Management könnte dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden am Arbeitsplatz steigen zu lassen, meint Manisha Joshi von Ketchum: “Diversity Management steht bereits durch den Generations- und Wertewandel auf vielen Agenden. Den österreichischen Unternehmen fehlt es jedoch oftmals noch an passenden Strategien und auch an Mut zur Umsetzung. Vielfalt zu leben ist persönlich, kulturell, aber auch unternehmerisch ein voller Gewinn für alle.”

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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