08.07.2024
ZUSAMMENARBEIT

Solid Solar: Nach Insolvenz neues Contracting-Modell für erneuerbare Wärme

Das Grazer Unternehmen Solid Solar wird Teil einer Plattform für die Entwicklung und Finanzierung von Projekten für erneuerbare Wärme.
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Solid CEO Stephan Jantscher und TIGI CEO Zvika Klier
v.l.: Solid CEO Stephan Jantscher und TIGI CEO Zvika Klier (c) Solid

TIGI, der Mehrheitseigentümer des Grazer Unternehmens Solid Solar Energy Systems, ist eine strategische Partnerschaft mit der luxemburgischen Eren Groupe eingegangen. Damit soll die Entwicklung von Projekten für erneuerbare Wärme wie Solarthermie und Wärmepumpen vorangetrieben werden.

Heat-as-a-Service als Verkaufsmodell

Die Eren Groupe wird sich im Rahmen dieser Kooperation an einer Kapitalbeschaffungsrunde beteiligen, um Minderheitsaktionär bei TIGI zu werden und damit das Wachstum des Unternehmens zu fördern. Ein weiterer Teil der Zusammenarbeit soll die Schaffung einer Plattform sein, die die Entwicklung, die Finanzierung und den Betrieb von Projekten für erneuerbare Wärme ermöglichen soll. Für die Eigenkapitalfinanzierung werden bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sodass Projekte im Wert von 100 Millionen Euro finanziert werden können.

Angestrebt wird ein Heat-as-a-Service-Modell, das weltweit zugänglich und erschwinglich sein soll. Diese Art von Modell wird auch Contracting-Modell genannt: Anlagen werden von einem Projektträger geplant und errichtet und von einem anderen Unternehmen betrieben, das die Wärme an Endkund:innen verkauft. TIGI, Eren und Solid wollen mit ihrem Heat-as-a-Service-Modell „von der Planung über die Errichtung inklusive Monitoring bis hin zur Finanzierung und dem Betrieb alles aus einer Hand anbieten“.

Solid Solar vor Insolvenz gerettet

Die israelische TIGI ist seit Jänner 2024 mit 90 Prozent Beteiligung Mehrheitseigentümer der Grazer Firma Solid Solar Energy Systems, die einer der führenden Anbieter von solarthermischen Großanlagen ist. Die Grazer Firma befand sich seit Dezember 2023 in Insolvenz und konnte durch die Übernahme weitergeführt werden. Zusammen haben die beiden Unternehmen über 250 Erneuerbare-Energie-Systeme in mehr als 30 Ländern installiert. Die Zusammenarbeit bringe das Unternehmen „einen Schritt näher an das Ziel, ein Powerhouse für erneuerbare Wärme zu werden“, wie Zvika Klier, CEO von TIGI, sagt.

Durch die Kooperation mit Eren entsteht nun eine globale Partnerschaft, die Wärmeprojekte auf Basis erneuerbarer Energien für gewerbliche, industrielle und Fernwärmeanwendungen finanzieren soll. Die beiden Unternehmen wollen damit „einen bedeutenden Beitrag zum globalen Übergang zu sauberer Energie“ leisten. Yonatan Shek, Geschäftsführer der Eren Groupe, sieht in der Kooperation eine „globale Chance“: „Ich glaube, dass wir durch die Zusammenführung der Expertise, der Technologie und des Know-hows aller drei Unternehmen die Voraussetzungen für den nächsten wichtigen Schritt auf unserem Weg zur Erleichterung der Energiewende und einen Weg zur weiteren Dekarbonisierung schaffen.“

Finanzstarker Partner

Auch Stephan Jantscher, CEO von Solid, blickt optimistisch auf die Zusammenarbeit: „Unsere hocheffizienten Technologielösungen, die weltweite Erfahrung und Ausführungskapazitäten im Bereich thermischer Systeme werden nunmehr durch den Einstieg eines finanzstarken Partners optimal ergänzt. Gemeinsam wollen wir eine führende Position im internationalen Sektor der erneuerbaren Wärmeenergie einnehmen.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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