20.03.2024
RAHMENVERTRAG

Solas Capital stellt bis zu 30 Mio. Euro für Finanzierung von neoom-Projekten zur Verfügung

Das Budget soll die Energieprojekte von neoom vorfinanzieren. Abbezahlt wird in monatlichen Raten.
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(c) neoom

Bereits am gestrigen Dienstag gab das in Zürich, München und Dublin ansässige Investmentunternehmen Solas Capital AG bekannt, mit ihrem Solas Sustainable Energy Fund ICAV („SSEF“) in grüne Energieeffizienz investiert zu haben – und zwar in die Energielösungen des OÖ-Scaleups neoom.

Konkret wurde ein Rahmenvertrag von 30 Millionen Euro abgeschlossen, der zur Vorfinanzierung von neooms dezentralen Energieprojekten in Deutschland und Österreich dienen soll. Vorerst sollen dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bei Bedarf könnte eine Erhöhung der Finanzierungsgelder auf 30 Millionen Euro folgen. Beim vereinbarten „Framework“ zwischen Solas Capital und neoom handelt sich also um eine neue Form der Projektfinanzierung. Neben Solar Capital stellt auch die Bawag zusätzlich fünf Millionen Euro bereit.

Das Energy-Scaleup neoom hat sich im deutschsprachigen Raum zu einem Key Player in puncto nachhaltiger Energielösungen entwickelt. Das in Freistadt ansässige Scaleup rund um Gründer und CEO Walter Kreisel bietet dezentrale Energielösungen wie PV-Anlagen, Stromspeicher, E-Ladestationen sowie Software für das Energie-Management im Eigenheim. Mit dem neuen Rahmenvertrag von Solas Capital soll Endkund:innen der Zugang zu den Energielösungen von neoom vor allem finanziell erleichtert werden.

Impact Invest: Das ist die neue Finanzierungslösung für neoom-Kund:innen

Wie Solas Capital in einer Aussendung kommuniziert, umfasst der neue Rahmenvertrag eine sogenannte Mietkauf-Lösung für neoom-Kund:innen – konkret bezeichnet als One-Stop-Shop-Lösung unter dem Namen „Impact Invest“. Mit den vorerst 20 Millionen Euro, die Solas Capital zur Verfügung stellt, sollen neooms Energieprojekte in Österreich und Deutschland vorfinanziert werden.

Für Endverbraucher:innen fallen also im Vorhinein keine Kosten an. Wie Solas Capital kommuniziert, sollen neoom-Kund:innen die für das jeweilige Energieprojekt anfallenden Kosten schließlich in monatlichen Raten abbezahlen können. Die Ratenzahlung sei über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags möglich, heißt es.

Energieprojekte ohne Vorlaufkosten

Über die Dauer des Vertrages soll neoom die Wartung und etwaige Reparaturen der realisierten Projekte verantworten. Kund:innen sollen erst dann in Besitz der installierten Energieprojekte gelangen, sobald die Zahlung der ausständigen Monatsraten erledigt ist.

Mit dieser Mietkauf-Vereinbarung will Solas Capital neoom-Kund:innen die Möglichkeit geben, Energielösungen wie PV-Anlagen und Energie-Management-Softwares ohne Vorlaufkosten installieren zu können.

„Solide und langfristige Beziehung“

Sven Degens, Partner bei Solas Capital, spricht von einer „soliden und langfristigen Beziehung mit neoom“: „Wir freuen uns, das Wachstum von neoom zu unterstützen, um die Energiewende voranzutreiben und Treibhausgasemissionen sowie Energiekosten für Kund:innen zu senken.“

„Diese Zusammenarbeit erweitert nicht nur unsere Möglichkeiten, innovative, voll finanzierte Lösungen für dezentrale Energieprojekte zu realisieren, sondern stärkt auch unser Engagement, die Energieeffizienz und Dekarbonisierung in Deutschland und Österreich voranzutreiben“, sagt neoom CFO Philipp Lobnig. „Wir freuen uns, dass wir durch diese Partnerschaft unser Serviceangebot erweitern und sicherstellen können, dass mehr Unternehmen und Verbraucher:innen von niedrigen Energiekosten profitieren können. Und so einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft leisten.“

„Attraktives Angebot für Investor:innen“

Sebastian Carneiro, CEO der Solas Capital AG, sieht den Rahmenvertrag als „attraktives Angebot für Investor:innen“: „Das diversifizierte Portfolio von B2C- und B2B-Projekten mindert das Risiko und bietet stabile langfristige Cashflows. Außerdem freuen wir uns, dass wir gemeinsam mit neoom die ersten Projekte des SSEF in Österreich finanzieren und die Reichweite des Fonds erweitern können.“

Solas Capital ist eine Anlageberatungsfirma mit Sitzen in Zürich, München und Dublin, die von Fachleuten aus dem Energieeffizienz- und Finanzierungssektor gegründet wurde. Solas Capital fungiert außerdem als Anlageberater für den Solas Sustainable Energy Fund ICAV (SSEF), der von der Münchner Re Group, der Europäischen Investment Bank und dem LIFE Programme der Europäischen Kommission unterstützt wird.

neoom-CEO Walter Kreisel: „Uns geht es sehr gut“

Anfang Dezember 2023 wurde bekannt, dass neoom seinen Wachstumskurs aufgrund der aktuell schwierigen Marktbedingungen anpassen musste. Im Zuge der „Ausbalancierung“ von Wachstum und Profitabilität baute neoom damals 27 Stellen ab (brutkasten berichtete).

„Der Solarmarkt ist nach wie vor anspruchsvoll. Uns geht es aber sehr gut. In den letzten Monaten konnten wir viele neue Partner onboarden“, so Gründer und CEO Walter Kreisel gegenüber brukasten.

neoom möchte laut Kreisel auch 2024 gemeinsam mit kleinen und mittelständischen Unternehmen, wie lokalen oder regionalen Solarteur-Betrieben wachsen. Dafür wurde im Herbst im Rahmen neoomliveX ein neue Bonus-Programm ins Leben gerufen. „Wir lassen unseren Partnern beim Verkauf unserer Produkte auch Erträge zu und machen einen Profitshare mit ihnen“, so Kreisel.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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