16.02.2024

Solarpappel: Murecker PV-Startup lässt Solaranlagen gen Himmel wachsen

Mit der Solarpappel soll es auch in den Wintermonaten gelingen, die Sonne zu "ernten".
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Solarpappel
(c) Solarpappel - Solarpappel schädigt keine Böden.

Solarpappel wurde im März 2023 vom Physiker und Mathematiker Hermann Kopetz, dem ehemaligen Biomassepräsident Heinz Kopetz und dem Gründer der Bioenergiebetriebe Mureck Karl Totter gegründet. In zweijähriger Forschungsarbeit haben sie Solarpappel (ehemals PV-Pappel) zur Sonnenstromerzeugung entwickelt. Mit der Idee, mehr Strom im Winter mit geringstem Flächenverlust zu erzeugen.

Solarpappel als geneigte Konstruktion

Dies gelang, indem man die Photovoltaikanlage nicht in die Breite, sondern in die Höhe „wachsen“ lässt. Konkret handelt es sich um eine 70 Grad geneigte Holzkonstruktion mit Modulen in allen vier Himmelsrichtungen und mit kastenförmiger Bauweise, „damit die Windkräfte beherrscht werden“.

Mittlerweile stehen drei Prototypen mit je rund 20 kWp (Kilowatt-Peak) in Mureck, genauer bei den Standorten Mureck, Völkermarkt und Feuerberg bzw. Gerlitzen. Einen Vorteil von Solarpappel sehen die Gründer darin, dass man für ihre Erfindung nur knapp einen Quadratmeter Boden braucht. Dieser werde nicht versiegelt, sondern können für Weideflächen, Spazierwege oder Rastplätze genutzt werden, vor allem wegen der Durchgangshöhe von 2,6 Metern.

Drei verschiedene Varianten

Momentan werden drei verschiedene Typen (A, B und C) angeboten: Einer mit einer Höhe von 11,5 Metern, mit 20 kWp. Ein weiterer mit neun Metern Höhe und 15 kWp und der dritte mit einer Höhe von 3,5 Metern und 3,8 kWp. Alle drei Varianten seinen für Windstärken bis zu 150 kmh konzipiert.

Die Solarpappel auf der Gerlitzen produziert seit Mitte Jänner 2023 Strom. Im ersten Betriebsjahr waren es 14,63 Megawattstunden. Davon wurden 52 Prozent im Winterhalbjahr und 48 Prozent im Sommerhalbjahr produziert, teilt das Startup auf seiner Webseite mit: „Obwohl die Sonne im Dezember nur acht Stunden und im Juli 16 Stunden scheint, hat die Solarpappel im Winter mehr produziert als im Sommer. Dies ist möglich dank der patentierten Konstruktionsform.“

Solarpappel

Dazu gehören die erwähnte Neigung der Module in der Form, sodass die Sonnenstrahlen im Winter senkrecht auffallen und der Schnee gleich abrutscht; aber auch die Nutzung des Albedo-Effektes (Reflexion der Strahlen von weißer Fläche) durch die vertikale Konstruktion und das Anbringen der Module in allen vier Himmelsrichtungen. Dieser Effekt erhöhe, laut Foudnern, die Produktion „messtechnisch nachgewiesen“ um 50 Prozent. Auch die Wahl von Standorten in Höhenlagen, mit höherer Sonnenstrahlung im Winter, wenig Nebel und Schneelage über mehrere Monate spiele hier mit rein.

„PV-Flachanlagen im Tal produzieren im Schnitt – je nach Neigung der Module – 25 Prozent der Jahresproduktion im Winterhalbjahr und nicht über 50 Prozent wie die Solarpappel“, erklären die Gründer.

Mehr dazu am Dienstagabend bei „2 Minuten 2 Millionen“. Außerdem dabei: BOLSTair, Totoy.ai und Fratelli Barbaro .

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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