16.02.2024

Solarpappel: Murecker PV-Startup lässt Solaranlagen gen Himmel wachsen

Mit der Solarpappel soll es auch in den Wintermonaten gelingen, die Sonne zu "ernten".
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Solarpappel
(c) Solarpappel - Solarpappel schädigt keine Böden.

Solarpappel wurde im März 2023 vom Physiker und Mathematiker Hermann Kopetz, dem ehemaligen Biomassepräsident Heinz Kopetz und dem Gründer der Bioenergiebetriebe Mureck Karl Totter gegründet. In zweijähriger Forschungsarbeit haben sie Solarpappel (ehemals PV-Pappel) zur Sonnenstromerzeugung entwickelt. Mit der Idee, mehr Strom im Winter mit geringstem Flächenverlust zu erzeugen.

Solarpappel als geneigte Konstruktion

Dies gelang, indem man die Photovoltaikanlage nicht in die Breite, sondern in die Höhe „wachsen“ lässt. Konkret handelt es sich um eine 70 Grad geneigte Holzkonstruktion mit Modulen in allen vier Himmelsrichtungen und mit kastenförmiger Bauweise, „damit die Windkräfte beherrscht werden“.

Mittlerweile stehen drei Prototypen mit je rund 20 kWp (Kilowatt-Peak) in Mureck, genauer bei den Standorten Mureck, Völkermarkt und Feuerberg bzw. Gerlitzen. Einen Vorteil von Solarpappel sehen die Gründer darin, dass man für ihre Erfindung nur knapp einen Quadratmeter Boden braucht. Dieser werde nicht versiegelt, sondern können für Weideflächen, Spazierwege oder Rastplätze genutzt werden, vor allem wegen der Durchgangshöhe von 2,6 Metern.

Drei verschiedene Varianten

Momentan werden drei verschiedene Typen (A, B und C) angeboten: Einer mit einer Höhe von 11,5 Metern, mit 20 kWp. Ein weiterer mit neun Metern Höhe und 15 kWp und der dritte mit einer Höhe von 3,5 Metern und 3,8 kWp. Alle drei Varianten seinen für Windstärken bis zu 150 kmh konzipiert.

Die Solarpappel auf der Gerlitzen produziert seit Mitte Jänner 2023 Strom. Im ersten Betriebsjahr waren es 14,63 Megawattstunden. Davon wurden 52 Prozent im Winterhalbjahr und 48 Prozent im Sommerhalbjahr produziert, teilt das Startup auf seiner Webseite mit: „Obwohl die Sonne im Dezember nur acht Stunden und im Juli 16 Stunden scheint, hat die Solarpappel im Winter mehr produziert als im Sommer. Dies ist möglich dank der patentierten Konstruktionsform.“

Solarpappel

Dazu gehören die erwähnte Neigung der Module in der Form, sodass die Sonnenstrahlen im Winter senkrecht auffallen und der Schnee gleich abrutscht; aber auch die Nutzung des Albedo-Effektes (Reflexion der Strahlen von weißer Fläche) durch die vertikale Konstruktion und das Anbringen der Module in allen vier Himmelsrichtungen. Dieser Effekt erhöhe, laut Foudnern, die Produktion „messtechnisch nachgewiesen“ um 50 Prozent. Auch die Wahl von Standorten in Höhenlagen, mit höherer Sonnenstrahlung im Winter, wenig Nebel und Schneelage über mehrere Monate spiele hier mit rein.

„PV-Flachanlagen im Tal produzieren im Schnitt – je nach Neigung der Module – 25 Prozent der Jahresproduktion im Winterhalbjahr und nicht über 50 Prozent wie die Solarpappel“, erklären die Gründer.

Mehr dazu am Dienstagabend bei „2 Minuten 2 Millionen“. Außerdem dabei: BOLSTair, Totoy.ai und Fratelli Barbaro .

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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