27.05.2025
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Software Competence Center Hagenberg bekommt neuen wissenschaftlichen Geschäftsführer

Das SCCH (Software Competence Center Hagenberg) erhält einen neuen wissenschaftlichen Geschäftsführer (CSO): Rick Rabiser übernimmt die Funktion und leitet das international anerkannte COMET-Forschungszentrum künftig gemeinsam mit Markus Manz
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Dr. Robert Wille (Scientific Director for Quantum Computing), Mag. Markus Manz (CEO) und Dr. Rick Rabiser (CSO)
Dr. Robert Wille (Scientific Director for Quantum Computing), Mag. Markus Manz (CEO) und Dr. Rick Rabiser (CSO) (c) SCCH

Der neue wissenschaftliche Geschäftsführer Rick Rabiser ist Professor an der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz und bringt Expertise im Bereich Software Engineering an das Software Competence Center Hagenberg. Rabiser leitet bereits mehrere Forschungseinheiten, darunter das LIT Cyber-Physical Systems Lab, das CD-Labor VaSiCS und das JKU/Dynatrace Co-Innovation Lab. brutkasten hat bereits berichtet.

Software Competence Center Hagenberg: Forschung soll ausgebaut werden

Rabiser gehört mit über 200 verfassten wissenschaftlichen Publikationen zu den führenden Köpfen seiner Disziplin, so heißt es in der Presseaussendung. Er freue sich darauf, gemeinsam mit „exzellenten Forscher:innen“ die Spitzenforschung am SCCH weiter ausbauen und neue Impulse setzen zu können. Besonderes Augenmerk wolle er auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit legen: „Nur wenn wir Expertisen aus unterschiedlichen Bereichen bündeln – vor allem in den Bereichen Software Engineering und Künstlicher Intelligenz, aber auch in neuen Gebieten wie Quantencomputing – können wir die Herausforderungen der Zukunft bewältigen“, so Rabiser.

Breite Unterstützung

Vor Rick Rabiser war Robert Wille wissenschaftlicher Geschäftsführer am SCCH. Er hat mittlerweile einen Lehr- und Forschungsauftrag an der TU München übernommen. Dem SCCH bleibt er dennoch erhalten – als Scientific Director for Quantum Computing wird er weiterhin am SCCH tätig sein. Auch er freue sich über die Berufung von Rabiser und darauf, sich künftig noch intensiver mit dem Thema Quantencomputing auseinandersetzen zu können.

Die SCCH befindet sich im Besitz der JKU Linz, der Upper Austria Research GmbH sowie des Vereins der Partnerfirmen des SCCH. Die Führungskräfte der Eigentümer stehen geschlossen hinter der Neubesetzung durch Rabiser. Stefan Koch, Rektor der JKU: „Die Bestellung von Rick Rabiser zum CSO unterstreicht unsere enge Verbundenheit und eröffnet neue Perspektiven für die gemeinsame Weiterentwicklung unserer Forschungsschwerpunkte“.

Das SCCH ist ein außeruniversitäres Forschungszentrum für Data Science und Software Science. Es fungiert somit als Brücke zwischen internationaler Forschung und heimischer Wirtschaft.  

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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