11.04.2022

So können Social Startups mit dem Staat zusammenarbeiten

Gastbeitrag: Die Sinnbildungsstiftung arbeitet mit tausenden Social Startups zusammen. Die erfolgreichsten unter ihnen kooperieren mit dem Staat.
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Michael Hagelmüller von Ashoka und der Sinnbildungsstiftung © Unsplash/Ashoka/Montage

Jede:r von uns hat wahrscheinlich eine Geschichte parat, wo am Amt die Dinge nicht so  gelaufen sind, wie man sich das gewünscht hätte. Geschichten von Bescheiden, die lange nicht kommen oder von Förderungen, die kompliziert abzurechnen sind. Wahr ist aber auch: iPhone, Internet und Co. wären ohne den Staat niemals möglich gewesen, trotzdem haftet  ihm ein Image von Langsamkeit und Innovationsfeindlichkeit an. Die Ökonomin Mariana Mazzucato räumte schon vor Jahren in ihrem Buch „The Entrepreneurial State“ mit vielen Vorurteilen gegenüber dem Staat auf: Er fördert oft riskante Innovationen lange bevor es  Venture Capitalists jemals tun würden. 

Wie Startups Kooperationen mit dem Staat einfädeln können

Der Staat kann also auch anders – aber wie kann man dieses Potential als Social Startup ausschöpfen? 

Eine Antwort versuchen wir mit Bildünger zu finden. Wir von der Sinnbildungsstiftung und meiner Organisation Ashoka sind 2018 angetreten, um Bildungsprojekte in Schulen und  Pädagogischen Hochschulen zu unterstützen. Diese zeigen, wie Bildung im 21. Jahrhundert  aussehen kann: partizipativ, adaptiv und befähigend. Gemeinsam mit der staatlichen „Innovationsstiftung für Bildung“ suchen wir nach Wegen diese Innovationen in den Regelbetrieb an Schulen zu überführen. Dabei geht es auch darum zwischen den  Bildungsprojekten und dem Staat zu vermitteln, um die Stärken beider Seiten zu nutzen:  Flexibilität und Zielgruppen-Orientierung auf der Seite der Bildungsprojekte und  Breitenwirksamkeit gepaart mit wissenschaftlicher Evidenz auf der des Staates. 

Die wichtigsten Schritte und Tipps

Damit diese zwei Seiten zusammenfinden, greifen wir auf die Expertise von Ashoka zurück: Seit mehr als 40 Jahren arbeitet Ashoka mit über 4000 Sozialunternehmer:innen zusammen.  Die erfolgreichsten unter ihnen kooperieren mit dem Staat, um mehr zu bewirken. Dabei sind drei Dinge wichtig: 

1. Bewusstsein für das Problem schaffen

Der Staat hat in seiner hierarchischen  Organisation oft Probleme, dass Information schnell von Punkt A nach Punkt B kommt. Der sogenannte Dienstweg sorgt zwar für eine gute Nachvollziehbarkeit von  Entscheidungen, kann aber langsam sein. Darüber hinaus dauert es, bis harte  wissenschaftliche Evidenz zu einem Problem vorliegt, die der Staat jedoch für die  Begründung seiner Handlungen braucht. In der Praxis muss es aber oft schnell gehen,  der erste Lockdown hat das eindrücklich gezeigt: Die ersten, die mitbekommen  haben, dass benachteiligte Schüler:innen im distance learning zurückfallen, waren  Bildungsprojekte. Schnell entstand eine Allianz, die auf die Probleme aufmerksam  machte und den Dialog über mögliche Lösungen anstieß: #weiterlernen war geboren. Das Bildungsministerium wurde schnell auf  die Initiative aufmerksam und hat sich der Auftaktveranstaltung angeschlossen. 

2. Willen zum Handeln aufbauen

Im nächsten Schritt muss man dem Staat  verdeutlichen, was passiert, wenn er nicht handelt und welche positive Effekte sein  Handeln bewirken kann. Wenn viele Menschen von dem Problem betroffen sind oder  dem Staat daraus Kosten, z.B. an Sozialleistungen, entstehen, oder Interessensgruppen wie Fridays For Future Druck machen, dann verstärkt das den  Handlungswillen des Staates. Wenn Bildungsprojekte den Staat mit ins Boot holen  wollen, ist ein Bezug auf staatliche Strategien wie Regierungsprogramme oder  Entwicklungspläne von Schulen wichtig. Der Staat definiert darin Ziele und als  Bildungsprojekt muss ich einen Beitrag leisten, um diese zu erreichen, wenn ich mit  dem Staat kooperieren möchte.

Im Beispiel #weiterlernen haben die Bildungsprojekte gezeigt, dass Schüler:innen Monate, wenn nicht sogar Jahre in ihrer  Bildungslaufbahn zurückgeworfen werden, wenn man nicht sofort handelt – was  wiederum negativ für die Erreichung der Bildungsziele des Staates wäre. Das Bildungsministerium erkannte: Hier muss man schnell handeln und neue Programme  schaffen, die die benachteiligten Jugendlichen beim distance learning unterstützen.  

3. Handlungsfähigkeit (weiter)entwickeln

Wenn der Staat das Problem in seiner Tiefe  verstanden hat und nachvollziehen kann, was passiert, wenn man (nicht) handelt, dann kann man gemeinsam mit dem Staat dessen Handlungsfähigkeit (weiter)entwickeln. Der Staat braucht Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft, wenn  er nicht oder nicht schnell genug passende Angebote entwickeln kann, die das  Problem adressieren. Das kann z.B. die Bereitstellung von Daten und Best Practice Beispielen sein, spezielle Schulungen für Beamt:innen bis hin zum Verfassen eines  Gesetzesentwurfs. Im Fall von #weiterlernen war es der gemeinsame und rasche Aufbau einer österreichweiten Plattform, über die Schüler:innen unkompliziert  digitale Lernbegleiter:innen finden können, die von zivilgesellschaftlichen Initiativen  gestellt werden. Die Initiative wurde durch eine Anschubfinanzierung der Innovationsstiftung für Bildung gefördert, mittlerweile ist die Initiative beim Bildungsministerium angesiedelt und wird von dem Sozialunternehmen talentify umgesetzt. 

Vorurteile gegen Staat hinterfragen

Diese drei Schritte helfen, (Social) Startups und Staat zusammen zu führen. Sie helfen aber alle nichts, wenn man nicht das eigene Bild des Staates hinterfragt. Selbst wenn manche Vorurteile gegenüber dem Staat stimmen mögen, gibt es immer Gründe, warum der Staat und seine Beamt:innen so handeln, wie sie handeln. Ein Staat, der rechtliche Ansprüche (wie Arbeitslosenhilfe) garantieren muss, kann diese nicht ständig unter Gesichtspunkten der Innovation umbauen – und so mancher Bescheid dauert dann etwas länger, ist aber  rechtsstaatlich garantiert. Denn ein Staat kann und darf nicht willkürlich handeln. 

Maßnahmen, die der Staat setzt, erreichen potenziell Millionen von Menschen und  verbessern im besten Fall deren Leben. Genau hier liegt massives Potential für (Social)Startups: Erst mit dem Staat gemeinsam kann man richtig in die Breite wirken. Andreas Reckwitz,  der deutsche „Star-Soziologie“, sieht im Staat den möglicherweise dominanten gesellschaftlichen Akteur der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Nicht zuletzt, weil Pandemie oder der Krieg in der Ukraine ihn dazu zwingen. 

Aus dieser Entwicklung heraus ist es für (Social)Startups eigentlich unumgänglich, sich mehr  mit dem Staat zu befassen. Dann haben wir hoffentlich in Zukunft alle mehr Geschichten  parat, die zeigen: Wir haben gemeinsam mit dem Staat viel bewegt – auch wenn ein  Bescheid mal länger unterwegs oder die Abrechnung für eine Förderung mühsam war. 

Kurstipp

Wer einen gratis online Kurs machen will, wie man als Sozialunternehmer:in mit dem Staat kooperiert, findet  diesen hier: https://www.ashoka.org/el/working-with-government

Über den Autor

Michael Hagelmüller arbeitet bei der NGO Ashoka und leitet gemeinsam mit Christina Purrer von der Sinnbildungsstiftung Bildünger. Bildünger baut ein auf abgestimmtes Handeln fokussiertes Netzwerk zwischen Bildungs-Projekten, der öffentlichen Hand, Stiftungen und  Unternehmen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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