14.01.2025
FÖRDERUNG

Social Startup MyAbility holt sich Förderung von netidee

Das Sozialunternehmen MyAbility setzt gemeinsam mit Jobiqo auf KI, um die Jobsuche für Menschen mit Behinderungen barrierefreier und einfacher zu gestalten. Dafür erhielt MyAbility nun eine Förderung.
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Das Team von MyAbility.jobs
Das Team von MyAbility.jobs (c) MyAbility

Als Gegenthese zu Elon Musks Kampagnen gegen Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion im Berufs- und Privatleben, versteht sich das Sozialunternehmen MyAbility. Es ist Österreichs größte Jobplattform, die es Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ermöglicht, sich chancengerecht zu bewerben.

Zusammen mit seinem IT-Partner Jobiqo hat MyAbility nun die Förderung seines KI-Projektes durch netidee bekanntgegeben. Die Förderung belaufe sich auf eine Summe von „bis zu 50.000 Euro“. Die beiden Unternehmen entwickeln zusammen neue Features, um die Jobsuche chancengerechter und einfacher zu gestalten.

MyAbility: „Barrierefreiheit auf einem Blick“

Im Rahmen der MyAbility-Jobsuche soll die genutzte KI relevante Aspekte aus Jobanzeigen extrahieren und in einfacher Sprache darstellen oder vorlesen. Die Jobanzeigen werden hierfür auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen abgestimmt.

Das Unternehmen Jobiqo ist bekannt für seine Software für Jobplattformen. Dabei verwendet das Wiener Unternehmen bereits seit mehreren Jahren KI-gestützte Matching-Technologien. Mit mittlerweile über 100 Kunden in mehr als 20 Ländern zählt Jobiqo als ein führender Anbieter von Jobbörsensoftware (auch brutkastenJobs verwendet Jobiqo).

Da das gemeinsame Projekt von MyAbility und Jobiqo mit den Grundsätzen von netidee übereinstimmen muss, werden die neuen Features auch als Open-Source-Lösung bereitgestellt, sodass sie auch andere Karriereseiten implementieren oder anpassen können.

netidee: Von Hate Speech bis Programmieren für Gehörlose

Im November vergangenen Jahres gab netidee die Förderung von 18 Projekten und zehn Stipendiat:innen mit insgesamt 870.000 Euro bekannt (brutkasten berichtete). Der Grundgedanke der Förderaktion war die Unterstützung von inklusiven Open-Source-Projekten.

Von Andreas Koman, Leiter der Förderaktion, hieß es damals: „Die geförderten Projekte befassen sich unter anderem mit Hatespeech und der automatisierten Moderation von Online-Plattformen, dem Einsatz von telefonischen KI-Assistenten für Senior:innen, benutzerfreundlichem Videopublishing, der Bekämpfung von SMS-Betrug, der barrierefreien Jobsuche für Menschen mit Behinderungen und der niederschwelligen Vermittlung von Programmier-Grundkenntnissen für Gehörlose.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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