13.07.2015

Social Mobility: Deutsche Bahn und Opel investieren in Mitfahrzentrale „flinc“

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© flinc: Das Management-Team Vorstand (von links): Klaus Dibbern, Michael Hübl und Benjamin Kirschner

„Wir wollen die Mobilität revolutionieren“, mit diesem Motto von Benjamin Kirschner fing alles an. Der Co-Gründer der Mitfahrzentrale flinc lernte seine Co-Founder Michael Hübl und Alexander Kuhn bereits an der Hochschule Darmstadt kennen. Hübl schrieb dort passenderweise an seiner Diplomarbeit über „Dynamic Ridesharing Systems“.

„Als wir die Idee Mitte 2008 entwickelten, hatten wir unsere eigenen Bedürfnisse als Studenten im Blick: Mobil sein, spontan und flexibel von A nach B kommen, ohne das Studentenbudget und die Umwelt zu sehr zu belasten“, so Hübl. „Auf dieser Basis wollten wir das Thema Mitfahrgelegenheiten ganz neu aufrollen und ein nachhaltiges, ressourcenschonendes und innovatives Angebot erschaffen.“

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Unmittelbar nach dem Abschluss des Studiums holten sie sich noch einen geeigneten CEO an Board:  Klaus Dibbern überzeugte die Idee, die Dynamik sozialer Netzwerke für eine neue Form der Mitfahrzentrale zu nutzen. „Alle anderen Plattformen waren statisch. flinc ist die einzige Plattform, die GPS-Navigation mit dem Smartphone und Vorzügen eines sozialen Netzwerks vereint.“

Und der Erfolg gibt ihnen recht: Heute hat flinc mehr als 250.000 Nutzer, monatlich laufen über 650.000 Angebote über die Plattform. Das Prinzip ist einfach und sehr auf den sozialen Faktor bezogen, denn anders als herkömmliche Mitfahrzentralen vermittelt flinc in Echtzeit und auf kurzen Strecken gemeinsame Fahrten mit Freunden, Bekannten und Menschen, die den gleichen Weg und das gleiche Ziel haben – „finden statt suchen“. Die Mitfahrzentrale soll sowohl für die tägliche Fahrt in die Arbeit oder die Uni wie auch für den Wochenendtrip genutzt werden. Laut Unternehmensangaben seien über 200.000 Nutzer mit flinc gemeinsam unterwegs.

Nun verkündet das Social Mobility Network neue Investoren: Die Deutsche Bahn und GM Ventures werden sich demnach finanziell und mit ihrem Wissen beteiligen. Für die Deutsche Bahn ist es das erste Investment in ein Internet-Startup und somit Teil der Digitalisierungsoffensive. Ulrich Homburg vom DB-Vorstand: „Es ist gut angelegtes Geld, denn es ist eine Investition in die Zukunft und damit eine Investition zum Wohle des gesamten DB-Konzerns und insbesondere unserer Kunden.“ General Motors ist ebenfalls dabei. Mit Opel, ein Tochterunternehmen von General Motors, wurde bereits früher kooperiert.

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„Es wird in Zukunft immer wichtiger für Automobilhersteller, auch Mobilitätsdienstleister zu sein“, sagte Tina Müller, Opel-Marketingchefin. „Die Technologie von flinc hat das Potenzial, eine wichtige Rolle bei der Ausweitung des Opel-Angebots an Mobilitätsdiensten für Kunden in ganz Europa zu spielen. Das ist ein strategisches Investment für Opel und GM.“

Bilder Copyright: flinc, Quelle

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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