04.05.2016

Social-Media-Killer: „Für Leidenschaft muss man präsent sein“

Social Media, das Internet und die fortschreitende Digitalisierung bieten nicht nur neue Möglichkeiten, sondern bringen auch Gefahren mit sich. Sexualpädagogin Yana Tallon-Hicks erzählt im Rahmen ihres TEDx-Talks, wie sich der technische Fortschritt auf Beziehungen und das menschliche Sexualleben auswirkt.
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Sexualpädagogin Yana Tallon-Hicks meint, der technische Fortschritt wirke sich negativ auf die Leidenschaft im Liebesleben aus. cunaplus - fotolia.com

Dem Siegeszug von Social-Media ist noch lange kein Ende gesetzt. Doch schmälert dieser neue Kommunikationsweg unsere „social-skills“, oder ist er eine Chance? Welchen Einfluss hat die fortschreitende Digitalisierung auf Beziehungen und das Sexleben? Laufen Teenager Gefahr mittels den neuen Medien zu viel von sich preiszugeben? Über diese Fragen hat sich der Brutkasten mit Sexualpädagogin Yana Tallon-Hicks im Rahmen ihres TEDx-Talks in Wien unterhalten.

Yana, Menschen lernen sich vermehrt mittels Dating-Apps wie Tinder kennen. Was denkst du über diesen Trend?

Yanaheadshots-11Yana Tallon-Hicks: Dating-Apps erfüllen viele Zwecke – ich denke, nicht alle davon sind negativ. Online-Dating gehört bereits zum Alltag, das heißt Menschen schämen sich nicht mehr dafür. Darin sehe ich eine positive Entwicklung. User können von Anfang an festlegen wonach sie eigentlich suchen. Ebenso die persönlichen Vorlieben und Grenzen, das kann durchaus positiv genutzt werden.

Wie reagiert die menschliche Psyche auf die technologischen Entwicklungen?

Man erwartet von uns schneller, effizienter und besser zu funktionieren, weil wir umgeben sind von technischen Hilfsmitteln. Das kann leicht zu Überforderung führen. Wir leben mittlerweile mehr in der Zukunft als im Jetzt. Es wäre wichtig, sich wieder mehr mit den Menschen die einen umgeben (und nicht dem Smartphone) auseinanderzusetzen. Das hat auch Auswirkungen auf unser Sexleben, denn für wirkliche Leidenschaft muss man präsent und fokussiert sein.

„Das Internet wirkt sich negativ auf unsere Fähigkeit zur Leidenschaft im Sexleben aus“

Welchen positiven Effekt für Teenager hat das Internet und Social Media?

Das Internet bietet uns unzählige Möglichkeit uns selbst zu finden oder zu reflektieren. Und das in einem eigenen privaten Rahmen. Wenn es jedoch darum geht, herauszufiltern was hilfreich ist und was schädlich, können wir alle noch viel lernen. Wenn „Wissen Macht ist“, werden wir mit Hilfe von Social Media alle immer mächtiger. Es gilt allerdings noch einiges zu lernen, wenn es darum geht diese „Macht“ verantwortungsvoll einzusetzen. Ich denke da beispielsweise an Online-Bullying, aber auch an den Umgang mit Pornos im Internet.

+++Mehr zum Thema: Mittels Tinder zum Organspender+++

Welchen Einfluss hat Social-Media auf Beziehungen und Sexleben?

Die „Wisch-Kultur“ trägt maßgeblich dazu bei, online vorschnelle Urteile, sogenannte „snap-judgementes“, über potentielle Dates zu treffen. Diese Entwicklung beeinträchtigt unser Gespür für Menschlichkeit und die emotionale Verbindung, die Teil eines sexuellen Erlebnisses sein kann. Freilich muss das nicht immer der Fall sein.
Meiner Meinung nach, gibt es ein gesundes Verhältnis zwischen Gelegenheitssex und Sex mit einer emotionalen Bindung. Wir haben die „richtige“ Balance nur noch nicht gefunden.

„Es gibt ein gesundes Verhältnis zwischen Gelegenheitssex und Sex mit einer emotionalen Bindung.“

Teenager werden in sozialen Medien immer intimer (Nacktfotos etc…). Wie stehst du zu dieser Entwicklung?

Hätte ich als Teenager die technischen Möglichkeiten der heutigen Jugend gehabt, hätte ich mich wohl in noch größere Probleme verstrickt als ich ohnehin tat. Sexuell aufgeschlossen zu sein, ist im Teenager-Alter ganz normal. In der digitalen Ära, kann diese Aufgeschlossenheit aber viel weitreichendere Konsequenzen mit sich bringen. Intimes läuft schneller Gefahr an die Öffentlichkeit zu gelangen, und dann meist mit großer Reichweite.

Redaktionstipps

Für viele Teenager ist „Sexting“ nach wie vor etwas Privates. Doch der Schein trügt. Ein Posting, ein Sharing, oder das Smartphone kurz in den falschen Händen zu lassen, kann jegliche Intimität zerstören. „Was ist privat, was nicht und was sollte besser privat bleiben“ – diese Fragen sollten in einem Gespräch über Intimität und Beziehungen mit Teenagern  unbedingt angesprochen werden.

Wie stehst du zu virtuellen Beziehungspartnern?

Ich habe mich damit noch zu wenig befasst, bin aber überzeugt virtuelle Beziehungspartner erfüllen ein sehr spezielles Bedürfnis nach Nähe. Wir handeln möglicherweise etwas vorschnell, wenn wir jemand bemitleiden oder schlecht machen, der einen virtuellen Partner hat. Denn wir selbst sind dafür verantwortlich, welche set-ups wir für „menschliche Nähe“ erschaffen haben. Einen virtuellen Partner als „falsch“ zu betrachten, ist im Endeffekt auch nur eine Stigmatisierung, die von uns ausgeht.

+++Mehr zum Thema: Erfolg macht sexy+++


Yana Tallon-Hicks ist eine US-amerikanische Sexualpädagogin aus Northampton, Massachusetts. Ihren beruflichen Werdegang beschreibt sie als „organic self made“. Im „Curve Magazin“ schreibt sie regelmäßig Kolumnen  über Sex und Sex Toys.


Mehr Info zu Yana Tallon-Hicks

Mehr Info zu TEDx Vienna Conference – The Future of Intimacy

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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