25.11.2021

Erster „Social Entrepreneurship VC Fonds“ Österreichs hat ein Volumen von 5 Mio. Euro

Der Senat der Wirtschaft hat gemeinsam mit fair-finance Österreichs ersten "Social Entrepreneurship Venture Capital Fonds" ins Leben gerufen. Das Fondvolumen beträgt aktuell fünf Millionen Euro und kann auf bis zu 20 Millionen Euro aufgestockt werden.
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(c) AdobeStock

Die Anfänge des ersten österreichischen „Social Entrepreneurship Venture Capital Fonds“ gehen bereits auf das Jahr 2019 zurück. Der Fonds agierte bislang allerdings fernab einer breiteren Medienöffentlichkeit. Nach einem „finalen Go“ der FMA präsentierten am Mittwoch der Senat der Wirtschaft und fair-finance nun erstmalig den VC-Fonds einer breiteren Öffentlichkeit.

Der Fonds investiert in österreichische Social Enterprises mit „innovativen und sinnstiftenden Geschäftsmodellen“. fair-finance hat als Initiator des Social Entrepreneurship Venture Capital Fonds bereits fünf Millionen Euro investiert. Insgesamt gibt es bereits sieben Beteiligungen. Dazu zählen die Social Enterprises Nut und Feder, R.U.S.Z. Franchising, Helioz, atempo, Tec-Innovation, Memocorby und tech2people.

Ticketgrößen bis 500.000 Euro

Die Ticketgrößen belaufen sich dabei von 200.000 Euro bis 500.000 Euro. „Der Fonds investiert in gewinnorientierte Geschäftsmodelle, die sicht- und messbare Wirkung erzielen und führt den Unternehmen langfristiges Eigenkapital zu. Ziel des Fonds ist es, gleichzeitig eine finanzielle und soziale Rendite zu erwirtschaften und dabei zu signalisieren, dass Impact-Unternehmen sehr wohl gewinnorientiert sein können,“ so Gabriele Stowasser, Vorstand – nationales & internationales Projektmanagement im Senat der Wirtschaft.

Angebot nur für institutionelle Investoren

Der Social Entrepreneurship Venture Capital Fonds ist ab sofort offen für Co-Investoren. Das Angebot richtet sich ausschließlich an institutionelle Investoren im deutschsprachigen Raum mit einem Mindestinvestment von 200.000 Euro. Privatanleger sind von einem Investment ausgeschlossen. Das Fondsvolumen kann laut dem Senat der Wirtschaft von aktuell fünf Millionen Euro auf künftig 20 Millionen Euro aufgestockt werden.

„Im Unterschied zu ESG Investing, also dem Erwerb nachhaltiger Aktien und Anleihen, stellt der Social Entrepreneurship Venture Capital Fonds Mittel zur Verfügung, die direkt in die Umsetzung der sozialen oder ökologischen Mission der Unternehmen investiert werden,“ so Senats-Vorsitzender Hans Harrer.

So erfolgt die Einreichung

Einreichungen zum Fonds werden vom Senat der Wirtschaft in einer Vorprüfung aufbereitet und einem Impact Beirat vorgelegt, der das jeweilige Geschäftsmodell nach seiner gesellschaftlichen Wirkung beurteilt. Dieser besteht aus 17 Personen mit umfassender Erfahrung aus Tätigkeiten in sozialen oder ökologischen Organisationen.

Nach einer positiven Beurteilung erfolgt der Due Diligence-Prozess und zum Schluss die Investmententscheidung durch den Fondsmanager. Neben der sozialen oder ökologischen Wirkung müssen Beteiligungskandidaten dafür sowohl ein bereits bewährtes Geschäftskonzept als auch einen belastbaren Businessplan vorlegen.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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