04.07.2022

Social Enterprise Monitor: Chancen und Hürden sozialer Innovation in Österreich

Gastbeitrag. Fabian Scholda ist Generalsekretär der Sinnbildungsstiftung und schreibt über eine Studie zu Social Entrepreneurs in Österreich.
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Am 22.06.2022 präsentierte Peter Vandor, Leiter des Social Entrepreneurship Center an der WU Wien den Austrian Social Enterprise Monitor. Ein Meilenstein für die österreichische Startup-Szene. Im Zuge einer groß angelegten Studie wurden Sozialunternehmen aus ganz Österreich befragt und beforscht. Die Ergebnisse geben einen vielseitigen Einblick in die Realität sozialer Unternehmer:innen in Österreich. 

Unter anderem wird deutlich, welche Vorreiter-Rolle Sozialunternehmen in vieler Hinsicht einnehmen. Für viele wenig überraschend zeichnen sich Österreichs Sozialunternehmen durch einen starken Innovationstrieb und ein hohes Maß an Zukunftsorientiertheit aus. Das zeigt sich nicht nur in den gebotenen Produkten und Leistungen, sondern auch in der gelebten Unternehmenskultur. Mehr als drei Viertel der befragten Sozialunternehmen wurden von gemischt geschlechtlichen Teams gegründet und knapp über die Hälfte der Führungskräfte in Sozialunternehmen sind Frauen. Das spricht für eine deutlich höhere Diversität, als man sie in der Tech-Welt oder im Corporate Sektor kennt. 

Kinder und Jugendliche als Zielgruppe

Ihre Vorreiterrolle behaupten Sozialunternehmen auch in der Wahl der gesellschaftlichen Probleme, die sie zu lösen versuchen. So ist das Thema Bildung laut Social Enterprise Monitor eines der wichtigsten Themen für soziale Innovation in Österreich. Mit knapp 30% sind Kinder und Jugendliche die größte Zielgruppe von Social Entrepreneurs. Als Best Practice Beispiel wird die Hobby Lobby genannt, eines der wohl bekanntesten Social Enterprises im österreichischen Bildungssektor. Gründerin Rosa Bergmann demonstriert seit Jahren eindrucksvoll, dass Bildung auch außerhalb der Schule stattfinden kann. Stellvertretend für die Mehrheit der österreichischen Sozialunternehmen zeigt auch das Team der Hobby Lobby, wie wichtig die erreichte gesellschaftliche Wirkung für Sozialunternehmen ist und macht vor, wie man die Wirkung messen und darstellen kann. 

Auf den ersten Blick scheint Soziales Unternehmertum in Österreich also auf einem guten Weg zu sein. Doch nicht alle Erkenntnisse des Social Enterprise Monitor sind positiv. Trotz des starken Wachstums, das das Feld, insbesondere auch im Bildungsbereich zeigt, fühlen sich die Gründer:innen etwa auf der politischen Bühne unzureichend vertreten. Das aktuelle Regierungsprogramm verspricht zwar viele laut Vandor durchaus sinnvolle Maßnahmen, doch umgesetzt wurde davon bisher kaum etwas. 

Herausforderungen bei Förderungen

Darüber hinaus wird von 53.3% der Studien-Teilnehmer:innen die hohe Komplexität des öffentlichen Förderapparates kritisiert – eine Hürde, die ebenfalls stark an den politischen Rahmenbedingungen hängt. Das bestätigte bei der Präsentation der Studie auch Philipp Aiginger-Evangelisti, Teamleitung Design & Innovation in der FFG und Mastermind hinter dem Förderprogramm Impact Innovation. Der Wille entsprechende Unterstützungsprogramme von öffentlicher Seite zu schaffen ist da. Gerade öffentliche Förderformate, die in Richtung Wachstum und Skalierung gehen sind aufgrund rechtlicher Vorgaben oft extrem eingeschränkt, bis hin zu EU-Richtlinien. Das Programm Impact Innovation der FFG bildet hier eine unter Sozialunternehmer:innen hoch gelobte Ausnahme. Und selbst dieses Programm stößt schnell an seine Grenzen. Denn während Impact Innovation vergleichsweise unbürokratisch, frühphasige gesellschaftswirksame Innovation fördert, fehlt es laut Social Enterprise Monitor vor allem an monetärer, wie non-monetärer Unterstützung für Sozialunternehmen in der Wachstumsphase. 

Stiftungen unterstützen Social Entrepreneurs

In dieser Hinsicht ist das „Ökosystem“ für Sozialunternehmen im Bildungsbereich der allgemeinen Lage in Österreich wohl voraus. Um jene Risikobereitschaft zu ermöglichen, die die öffentliche Hand oft nicht haben kann, wurden von der Innovationsstiftung für Bildung in den letzten Jahren mehrere öffentlich co-finanzierte Stiftungen gegründet, die als Public Private Partnerships deutlich leichter innovative Konzepte in der Bildung ausprobieren können. Als eine dieser Co-Stiftungen unterstützt die Sinnbildungsstiftung im Zuge ihres Förder- und Acceleratorprogramms Bildünger besonders vielversprechende Bildungsprojekte in ihren Wachstumsvorhaben.

Gründer:innen werden zusätzlich zu bereits erhaltenen monetären Förderungen gezielt bei der Ansprache von relevanten Stakeholdern im öffentlichen Sektor, sowie privaten Geldgebenden unterstützt. Auch das genannte Best Practice Beispiel, die Hobby Lobby ist eines jener Projekte, die derzeit das Skalierungsprogramm der Sinnbildungsstiftung durchlaufen. Und auch die Innovationsstiftung für Bildung selbst hat den Bedarf für Unterstützung in dieser Phase erkannt. Bereits im Herbst soll eine Wachstumsfinanzierung in Form eines Matching Grants starten, die gezielt die Skalierung von Bildungsprojekten fördern soll. 

„Es gibt noch viel zu tun.“, ist das Fazit von Walburga Fröhlich, selbst Sozialunternehmerin und Vorstandsmitglied der Interessensvertretung SENA (Social Entrepreneurship Network Austria) nach der Präsentation des Social Enterprise Monitors. Doch die Entwicklung im Bildungssektor ist vielversprechend und lässt hoffen. Denn selbst wenn die politische Vertretung von Sozialunternehmen im Allgemeinen noch auf sich warten lässt, so hat der relativ große Anteil an Bildungs-Startups neben privaten Geldgebenden, in der Innovationsstiftung für Bildung, sowie der Sinnbildungsstiftung und den anderen Co-Stiftungen öffentliche Verbündete gefunden. 

Über den Autor

Fabian Scholda ist Generalsekretär der Sinnbildungsstiftung. Zudem forscht er zum Thema Impact Investment und lehrt als externer Vortragender an der WU Wien und der FH des bfi Wien.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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