07.09.2022

Social Enterprise Monitor 2021/22: „Es gibt noch viel zu tun“

Gastbeitrag. Am 22.06. präsentierte Peter Vandor, Leiter des Social Entrepreneurship Center an der WU Wien den Austrian Social Enterprise Monitor. Ein Meilenstein für die österreichische Startup Szene. Im Zuge einer groß angelegten Studie wurden Sozialunternehmen aus ganz Österreich befragt und beforscht. Die Ergebnisse geben einen vielseitigen Einblick in die Realität sozialer Unternehmer:innen in Österreich.
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Austrian Startup Monitor
Florian Scholda, Generalsekretär der Sinnbildungsstiftung.

Unter anderem wird deutlich, welche Vorreiter-Rolle Sozialunternehmen in vieler Hinsicht einnehmen. Für viele wenig überraschend zeichnen sich Österreichs Sozialunternehmen durch einen starken Innovationstrieb und ein hohes Maß an Zukunftsorientiertheit aus. Das zeigt sich nicht nur in den gebotenen Produkten und Leistungen, sondern auch in der gelebten Unternehmenskultur.

Führungskräfte in Sozialunternehmen: Mehr als 50 Prozent Frauen

Mehr als drei Viertel der befragten Sozialunternehmen wurden von gemischt geschlechtlichen Teams gegründet und knapp über die Hälfte der Führungskräfte in Sozialunternehmen sind Frauen. Das spricht für eine deutlich höhere Diversität, als man sie in der Tech-Welt oder im Corporate Sektor kennt.

Ihre Vorreiterrolle behaupten Sozialunternehmen auch in der Wahl der gesellschaftlichen Probleme, die sie zu lösen versuchen. So ist das Thema Bildung laut Social Entreprise Monitor eines der wichtigsten Themen für soziale Innovation in Österreich. Mit knapp 30 Prozent sind Kinder und Jugendliche die größte Zielgruppe von Social Entrepreneurs.

Als Best Practice Beispiel wird die „Hobby Lobby“ genannt, eines der wohl bekanntesten Social Enterprises im österreichischen Bildungssektor. Gründerin Rosa Bergmann demonstriert seit Jahren eindrucksvoll, dass Bildung auch außerhalb der Schule stattfinden kann. Stellvertretend für die Mehrheit der österreichischen Sozialunternehmen zeigt auch das Team der „Hobby Lobby“, wie wichtig die erreichte gesellschaftliche Wirkung für Sozialunternehmen ist und macht vor, wie man die Wirkung messen und darstellen kann.

Politische Repräsentation mangelhaft

Auf den ersten Blick scheint soziales Unternehmertum in Österreich also auf einem guten Weg zu sein. Doch nicht alle Erkenntnisse des Social Enterprise Monitor sind positiv. Trotz des starken Wachstums, das das Feld, insbesondere auch im Bildungsbereich zeigt, fühlen sich die Gründer:innen etwa auf der politischen Bühne unzureichend vertreten. Das aktuelle Regierungsprogramm verspricht zwar viele laut Vandor durchaus sinnvolle Maßnahmen, doch umgesetzt wurde davon bisher kaum etwas.

Darüber hinaus wird von 53.3 Prozent der Studien-Teilnehmer:innen die hohe Komplexität des öffentlichen Förderapparates kritisiert – eine Hürde, die ebenfalls stark an den politischen Rahmenbedingungen hängt. Das bestätigte bei der Präsentation der Studie auch Philipp Aiginger-Evangelisti, Teamleitung Design & Innovation in der FFG und Mastermind hinter dem Förderprogramm Impact Innovation.

Der Wille entsprechende Unterstützungsprogramme von öffentlicher Seite zu schaffen ist da. Gerade öffentliche Förderformate, die in Richtung Wachstum und Skalierung gehen, sind aufgrund rechtlicher Vorgaben oft extrem eingeschränkt, bis hin zu EU-Richtlinien. Das Programm Impact Innovation der FFG bildet hier eine unter Sozialunternehmer:innen hochgelobte Ausnahme. Und selbst dieses Programm stößt schnell an seine Grenzen. Denn während Impact Innovation vergleichsweise unbürokratisch, frühphasige gesellschaftswirksame Innovation fördert, fehlt es laut Social Enterprise Monitor vor allem an monetärer, wie non-monetärer Unterstützung für Sozialunternehmen in der Wachstumsphase.

Public Private Partnerships

In dieser Hinsicht ist das „Ökosystem“ für Sozialunternehmen im Bildungsbereich der allgemeinen Lage in Österreich wohl voraus. Um jene Risikobereitschaft zu ermöglichen, die die öffentliche Hand oft nicht haben kann, wurden von der Innovationsstiftung für Bildung in den letzten Jahren mehrere öffentlich Co-finanzierte Stiftungen gegründet, die als Public Private Partnerships deutlich leichter innovative Konzepte in der Bildung ausprobieren können.

Als eine dieser Co-Stiftungen unterstützt die Sinnbildungsstiftung im Zuge ihres Förder- und Accelerator-Programms „Bildünger“ besonders vielversprechende Bildungsprojekte in ihren Wachstumsvorhaben. Gründer:innen werden zusätzlich zu bereits erhaltenen monetären Förderungen gezielt bei der Ansprache von relevanten Stakeholdern im öffentlichen Sektor, sowie privaten Geldgebenden unterstützt.

Auch das genannte Best Practice Beispiel, die Hobby Lobby ist eines jener Projekte, die derzeit das Skalierungsprogramm der Sinnbildungsstiftung durchlaufen. Und auch die Innovationsstiftung für Bildung selbst hat den Bedarf für Unterstützung in dieser Phase erkannt. Bereits im Herbst soll eine Wachstumsfinanzierung in Form eines „Matching Grants“ starten, die gezielt die Skalierung von Bildungsprojekten fördern soll.

Trotz mangelnder Vertretung Verbündete gefunden

„Es gibt noch viel zu tun“, ist das Fazit von Walburga Fröhlich, selbst Sozialunternehmerin und Vorstandsmitglied der Interessensvertretung SENA (Social Entrepreneurship Network Austria) nach der Präsentation des Social Enterprise Monitors. Doch die Entwicklung im Bildungssektor ist vielversprechend und lässt hoffen. Denn selbst wenn die politische Vertretung von Sozialunternehmen im Allgemeinen noch auf sich warten lässt, so hat der relativ große Anteil an Bildungs-Startups neben privaten Geldgebenden, in der Innovationsstiftung für Bildung, sowie der Sinnbildungsstiftung und den anderen Co-Stiftungen öffentliche Verbündete gefunden.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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