19.04.2019

Die Welt ein wenig besser machen: Drei Social Businesses im Porträt

Beim „Red Bull Amaphiko Connect the Alps“ trafen sich Social Businesses zum gemeinsamen Austausch. Der brutkasten stellt drei dieser Projekte vor.
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Red Bull Amaphiko Connect the Alps ©Franz Oss_Red Bull Content Pool
kooperation

Am 13. und 14. April trafen sich verschiedene Social Businesses in Tirol, um sich im Rahmen des „Red Bull Amaphiko Connect the Alps“ auszutauschen und fortzubilden. Eine von ihnen ist Cornelia Diesenreiter, Co-Gründerin und CEO von Unverschwendet.

+++Fünf Tipps für ein erfolgreiches Social Business+++

Sie hat bereits ein Fellowship-Programm von Red Bull in Anspruch genommen und auf dem Event als Speakerin ihre Erfahrungen mit den Teilnehmern geteilt. Unter anderem bekam sie im Rahmen des Fwllowship-Programms Unterstützung in Sachen Marketing, PR, Branding und Produktentwicklung von Red Bull-Mitarbeitern, wie sie nun als Alumni erzählt: „Das war sehr hilfreich. Denn sie wissen bekanntermaßen, was Brand Development bedeutet und wie man eine gute Geschichte erzählt.“

Unverschwendet: Feinkost statt Mülltonne

Bei Unverschwendet ist der Name Programm: Aus überschüssigem Obst und Gemüse wird hier nachhaltige Feinkost produziert. Der Rohstoff für das Produkt besteht also aus der Ausschussware landwirtschaftlicher Betriebe – teils handelt es sich dabei um die Resultate einer Überproduktion, teils entsprechen die Produkte nicht den Anforderungen des Supermarkts. Im vergangenen Jahr wurden dem Social Business eine Million Tonnen an Obst und Gemüse angeboten, 30 Tonnen hat man tatsächlich verarbeiten können.

Red Bull Amaphiko Connect the Alps ©Franz Oss_Red Bull Content Pool

Früher ist Diesenreiter selbst von früh bis spät in der Küche gestanden, um die Feinkost herzustellen. Nun hat sie dafür lokale Produzenten als Partner. Der Vertrieb läuft direkt an Unternehmen als Give-Aways, über den Onlineshop, Marktstände und über Supermärkte: Unter anderem ist Unverschwendet auch bei Merkur gelistet. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 100.000 Gläser eingekocht, im Jahr 2017 waren es noch 32.000 Gläser.

Für dieses Jahr plant das fünfköpfige Team, 250.000 Gläser einzukochen. Der erwirtschaftete Umsatz wird gleich in das Projekt re-investiert – derzeit fließt viel Geld in „Ausprobieren“ und Produktentwicklung, wie Diesenreiter betont.

Babäm: Shoppend den Kindern helfen

Auch bei Babäm wird der Aspekt der Nachhaltigkeit durch Müllvermeidung adressiert – allerdings nicht in Bezug auf Essen, sondern auf Kleidung. Hier wird Kleidung, die dem SOS Kinderdorf gespendet wird, über einen Webshop verkauft, so dass die Sachspenden für die NGO in Geldspenden verwandelt werden.

Red Bull Amaphiko Connect the Alps ©Franz Oss_Red Bull Content Pool

„Es gibt viele Second Handy Online Shops, aber bei uns unterstützt man einen guten Zweck“, sagt Dominic Biernat, Geschäftsführer von Babäm. Die Konzepte der Nachhaltigkeit und der Ökologie werden hier miteinander kombiniert, gleichzeitig kann der Kunde coole Klamotten kaufen – die Kosten sind dabei nicht höher als bei einem herkömmlichen Onlineshop, verspricht Biernat.

Das Ziel des Teams ist, nach dem Start in Österreich künftig auch nach Deutschland zu expandieren. Außerdem sollen auch Unternehmen motiviert werden, ihre Restbestände zu verwerten und somit in Spenden für SOS Kinderdorf zu verwandeln.

Patron4Change: Changemaker sucht Förderer

Einen ganz anderen Ansatz verfolgt wiederum Helmut Gruber mit seinem Projekt Patron4Change. Ähnlich wie bei Patreon diverse Kreative nach Förderern für ihre Projekte suchen, so soll Patron4Change Social Businesses und Förderer miteinander vernetzen.

Red Bull Amaphiko Connect the Alps ©Franz Oss_Red Bull Content Pool

Die Förderer können dabei monatlich einen Beitrag spenden, oder mit ihrem Wissen, ihrer Arbeitskraft oder ihren Kontakten unterstützend wirken. Die Plattform ist seit Frühjahr 2018 online, Social Entrepreneure und Förderer können sich dort gleichermaßen registrieren. Bis Juni, so Grubers Plan, sollen sich 30 weitere Changemaker auf der Plattform registrieren. „Damit Förderer auf die Plattform kommen, müssen die Changemaker aber auch ihre eigene Crowd aktivieren“, sagt Gruber.

Viele Inseln – aber gemeinsame Ziele

Im Gegensatz zu Diesenreiter sind Gruber und Biernat noch nicht Teil der Red Bull Amaphiko-Community, konnten auf dem Event aber einen guten Eindruck davon gewinnen. Sie haben sich erstens über die lehrreichen Vorträge, zweitens aber auch über den Austausch mit Gleichgesinnten gefreut. Gruber betont etwa, dass er zwei Projekte mit ähnlichen Zielen kennengelernt hat, mit denen er inspirierende Gespräche geführt hat.

Red Bull Amaphiko Connect the Alps ©Franz Oss_Red Bull Content Pool

Dies ist wohl symptomatisch für den Status der Social-Szene in Österreich, wie auch Diesenreiter betont. „Es tut sich viel, es gibt viele kleine Inseln mit ähnlichen Ideen“, sagt sie: „Die Aufgabe ist nun, diese miteinander zu verbinden.“ Nicht das Konkurrenzdenken dürfe im Mittelpunkt stehen, sondern das gemeinsame Ziel. „Und das lautet, dass es uns alle irgendwann nicht mehr geben muss, weil die Probleme durch strukturelle Veränderungen gelöst wurden“, sagt sie abschließend: „Umso besser ist es, wenn dies durch Kooperation geschieht.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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