12.03.2019

Fünf Tipps für ein erfolgreiches Social Business

Die Gründung eines Social Business ist ein langer, steiniger Weg. Leonard Nima, Host von Red Bull Amaphiko Connect the Alps, erklärt, was gute von schlechten Sozialunternehmen unterscheidet.
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Gründer von Social Business auf dem Red Bull Amaphiko
Bei Red Bull Amaphiko Connect the Alps vernetzen sich die Social Businesses. (c) Red Bull/Kayla Reefer
kooperation

Am 13. und 14. April treffen sich Social Entrepreneurs im 400 Jahre alten Mesnerhof (Tirol), um sich auf dem Red Bull Amaphiko Connect the Alps in Workshops und Vorträgen zu jenen Themen auszutauschen, die sie bewegen: Von Teambuilding und Company Building über das Social Innovation Ecosystem bis zu Storytelling und Social Media. Wer teilnehmen möchte, der kann sich auf der Website der Veranstaltung mit einem dreiminütigen Videoclip bewerben, in dem er von seinem Social Business erzählt. Doch was macht eigentlich ein gutes Social Business aus?

1. Finanzielle Nachhaltigkeit – ein absolutes Muss?

Grundlegende Voraussetzung ist es, dass man mit seiner neuen Vision und Mission überzeugen kann, erläutert Leonhard Nima, Facilitator und Host des Events: Der Fokus muss darauf liegen, ein ökologisches oder soziales Problem mit einem nachhaltigen Ansatz zu lösen. Mit „Nachhaltigkeit“ ist dabei auch die wirtschaftliche Nachhaltigkeit gemeint – denn im Gegensatz zu einer NGO ist ein Social Business nicht von Spenden abhängig, sondern arbeitet zumindest kostendeckend, indem Produkte und Dienstleistungen verkauft werden.

„Es geht allerdings nicht darum, krampfhaft finanzielle Nachhaltigkeit zu erzwingen“, sagt Nima: Oft gebe es „hybride Lösungen“, bei denen eine NGO zusätzlich zum Kerngeschäft ein Social-Business-Modell nutzt oder ein Social Business sich über Spenden teilfinanziert.

2. Das richtige Thema

Nachhaltig kann man ein Problem aber auch dann nur lösen, wenn man eine gewisse Nähe dazu hat. „Der Gründer sollte also ein Thema finden, zu dem er einen inhaltlichen und regionalen Bezug hat“, sagt Nima: „Die Gründung eines Social Business ist eine lange, steinige Reise. Man muss also dafür brennen.“

Es ist nicht nötig, dass man Brunnen in Afrika baut oder Toiletten in indische Slums stellt – Probleme gibt es überall, auch wenn es hierzulande andere Probleme sind als in den Entwicklungsländern.

3. Systemische Lösungen mit allen Akteuren

Idealerweise sollten Social Entrepreneurs an systemischen Lösungen arbeiten, führt Nima aus: Dafür identifizieren sie die wichtigsten Akteure in ihrem Umfeld, um auszuloten, wer ihre Konkurrenten und möglichen Kooperationspartner sind.

Dazu gehören einerseits NGOs, denn ab einer gewissen Unternehmensgröße konkurriert ein funktionierendes Social Business mit Non Profit Organisationen, die das gleiche Ziel verfolgen. Andererseits sind aber auch klassische For-Profit-Unternehmen wichtig, wenn sie ähnliche Produkte und Dienstleistungen anbieten. In beiden Fällen kann es sich um Konkurrenten handeln, die aber auch zu Partnern werden können. Eine Partnerschaft mit Retailern kann zum Beispiel auch helfen, fehlendes Wissen in den Bereichen Marketing, Branding und Vertrieb auszugleichen.

4. Kapital für Start und Wachstum

Die Finanzierung des Social Businesses ist ein Dauerthema – sowohl für den Start, wenn noch kein fertiges Produkt vorhanden ist, als auch später für die Skalierung des Geschäftsmodells. Die Krux dabei: Während es schon für herkömmliche Startups schwer ist, an einen Bankkredit zu kommen, ist es für Social Entrepreneure ohne vorrangiges Interesse an finanziellen Gewinnen noch viel schwieriger.

Hier rät Nima vor allem Social Businesses in der Early-Stage-Phase, auf Wettbewerbe mit Preisgeld zu setzen, für spätere Phasen sind Impact Fonds, Social Business Fonds und diverse andere Formen des Impact Investing von Bedeutung.

5. Vorsicht vor schwarzen Schafen

Das wohl berühmteste Social Business ist die Grameen Bank, die von Friedensnobelpreisträger Muhammad Yunus gegründet wurde: Die Bank vergibt in Bangladesh Kredite zu günstigen Konditionen an arme Menschen, damit sie nicht mehr von Kredithaien abhängig sind. Leider strebten daraufhin aber viele schwarze Schafe auf den Markt, die sich zwar als Mikrofinanzbanken für arme Menschen positionierten, jedoch trotzdem mit Wucherzinsen arbeiteten.

Auch sonst gibt es Graubereiche, betont Nima: Etwa, wenn Konzerne aus reinem For-Profit-Denken Produkte für ärmere Gesellschaftsschichten machen. „Hier sollten Konzerne sehr vorsichtig sein“, sagt Nima: Denn Konsumenten sind inzwischen kritisch und bemerken, wenn sie hinter’s Licht geführt werden. Ebenso müssen Social Businesses die richtigen Partner wählen, wenn sie mit For-Profit-Unternehmen kooperieren wollen.

Red Bull Amaphiko Connect the Alps ist ein zweitägiges Event für Social Entrepreneurs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Veranstaltung findet von 13. Bis 14. April im Mesnerhof (Tirol) statt. Weitere Informationen bei derbrutkasten.com oder auf der Website des Events.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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