04.05.2021

Social Audio: Hype oder Trend – was wird bleiben?

Analyse: In den letzten Jahren haben wir uns daran gewöhnt Texte, Fotos und Videos auf dem jeweils bevorzugten sozialen Netzwerk zu posten und zu teilen. Nun startet aber ein neues Content Format durch: gesprochene Inhalte.
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Social Audio
(c) Adobe Stock

Voice ist nicht erst seit dem Clubhouse Hype ein großes Thema. Haben wir uns doch mittlerweile daran gewöhnt, unser Smart-Home per Sprache zu steuern. Viele von uns plaudern und befragen täglich Siri oder Alexa. Zusätzlich steigt die Nutzung von Voice Search jährlich und kontinuierlich an und liegt bei der Google Suche bei 27% aller mobil durchgeführten Suchanfragen. Der Podcast Boom der letzten Jahre tut sein übriges, dass gesprochene Inhalte immer beliebter und verbreiteter werden.

Hate it or Love it: Sprachnachrichten per Messenger

Wo sich gesprochene Inhalte teils schon durchgesetzt haben und wir selbst zum Sender werden: Sprachnachrichten. Diese kennen – lieben oder hassen – wir vor allem von WhatsApp. Aber auch die anderen großen Messenger bieten dieses Service an. Anstatt Nachrichten zu tippen, werden diese eingesprochen und danach versandt. Wir “produzieren” und tauschen uns also per gesprochener Sprache mit unserem Gegenüber aus. Vor allem bei jüngeren Menschen ist diese Form der Kommunikation per Audio Messaging beliebt.

Clubhouse: Audio-Only-Social-Media

Egal ob sich Clubhouse mittel- und langfristig halten und durchsetzen kann, der Dienst aus den USA hat in jedem Fall 2020 und vor allem im D-A-CH 2021 eine wahrlichen Welle losgetreten. Das steht schon jetzt unbestitten fest. Kommunikation, Diskussion und Austausch ausschließlich per Sprache. Entspanntes konsumieren von gesprochenen Inhalten am Smartphone in einer Zeit der gefühlten 24/7 Video Calls- und Konferenzen. In Echtzeit sowie ohne On Demand Service. Entweder nimmt man sich die Zeit und ist live dabei, oder man hat den Talk eben einfach verpasst. Diese Attribute und jene einfache Nutzung der App machten den Hype um Clubhouse aus. So neu ist das alles natürlich nicht: Radio Talkshows mit Mitmach-Faktor gibt es seit vielen Jahrzehnten und erfreuen sich vor allem in den USA nach wie vor größter Beliebtheit.  

Auch absehbar war, dass es nicht lange dauern wird, bis andere Player, vor allem aus dem Bereich der sozialen Netzwerke, auf diese Entwicklungen reagieren und aufspringen.

Social Audio Copycat: Twitter, LinkedIn, Reddit …      

So launchte Twitter seine Audio-Talk-Rooms “Twitter Spaces” im ersten Quartal 2021. Die anderen großen Netzwerke ziehen, wie sie selbst ankündigen nun nach. LinkedIn – weltweit das größte Business Social Media – plant Audio Rooms in seinen Dienst zu implementieren. Fokus, wie könnte es anders sein: Networking und Austausch zu B2B Themen. Ähnliche Bestrebungen bezüglich Audio hörte man zuletzt von Reddit sowie dem vor allem unter Gamern beliebten Messenger Dienst Discord. Auch ein europäischer Dienst möchte, nach dem fortlaufenden Ausbau was das Thema Podcasts angeht, Audio Rooms zur Verfügung stellen. Namentlich die Musik Streaming Plattform Spotify aus Schweden.

Facebook: “All In” was Audio Content angeht?

Bekannt für das Übernehmen von neuen und erfolgreichen Funktionen als auch Content Formaten ist Facebook. So wurden beispielsweise die Stories von Snapchat übernommen und zu Beginn in Instagram integriert. Derzeit versucht man mit Instagram Reels gegen den Social Media Challenger aus China TikTok in den Ring um Nutzerinnen und Nutzer sowie Nutzungsdauer zu steigen. 

Was plant Facebook nun konkret bezüglich Audio? Einiges – um es auf den Punkt zu bringen. So soll es public Audio Rooms für Facebook Seiten sowie unpublic Audio Rooms im Facebook Messenger geben. Darüber hinaus eine ähnliche Funktion in den, durchaus und nach wie vor sehr beliebten, Facebook Gruppen. Weiters möchte die größte Social Media Plattform der Welt sich Podcasts annähern. In Kooperation mit Spotify soll es bald möglich sein Podcasts direkt auf Facebook zu integrieren und zu konsumieren. Dem nicht genug, wurde das sogenannte “Soundbites” Format angekündigt. Sprachnachrichten die als Postings veröffentlicht werden können. Dies erinnert wiederum an die Audio Tweets von Twitter. Wird Voice Content und Social Audio zum nächsten großen Trend in den Social Medias und auf den diversen Online Plattformen? Einiges spricht schon jetzt dafür.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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