03.02.2023

So will das AMS digitale Skills zum Standard machen

Um die eigenen digitalen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt einzuschätzen und ggf. Schulungen zu erhalten, stellen Staatssekretär Tursky und AMS-Vorstand Kopf die neueste Version des sogenannten “DigComp AT” vor, das nun auch beim Arbeitsmarktservice Anwendung findet.
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Staatssekretär Florian Tursky (links) mit AMS-Vorstandsmitglied Johannes Kopf © Bundesministerium für Finanzen
Staatssekretär Florian Tursky (links) mit AMS-Vorstandsmitglied Johannes Kopf © Bundesministerium für Finanzen

Der Fachkräftemangel ist hierzulande in aller Munde. In sämtlichen Studien und Wirtschaftsdebatten wird die branchenübergreifende Problematik diskutiert. Einige sprechen inzwischen sogar von einem Arbeitskräftemangel, anstatt eines Fachkräftemangels. Eine essenzielle Rolle auf dem österreichischen Arbeitsmarkt spielt nach wie vor der Ausbau der Digitalisierungsskills bei Arbeitnehmer:innen. Im Rahmen eines Pressegesprächs stellen Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky (ÖVP) und Vorstand des Arbeitsmarktservices (AMS) Johannes Kopf ein Modell vor, das die digitalen Kompetenzen von Arbeitssuchenden einstufen soll.

Digitales Kompetenzmodell gegen Fachkräftemangel

Neun von zehn Jobs erfordern heutzutage digitale Grundkompetenzen. Diese Zahlen beziehen sich laut Tursky und Kopf auf sämtliche Branchen. Dennoch würden 34 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich diese Fähigkeiten fehlen. Dabei sprechen Tursky und Kopf nicht vom Umgang mit speziellen Tools, sondern von grundlegenden digitalen Fähigkeiten auf mehreren Ebenen.

Aus diesem Grund wurde das digitale Kompetenzmodell “DigComp AT” entwickelt, mit dem digitale Fähigkeiten standardisiert messbar gemacht werden sollen. Hierbei handelt es sich um die österreichische Variante des europäischen DigComp-Referenzrahmens. Im weiteren Schritt können daraus potentielle Schulungsmaßnahmen abgeleitet werden. DigComp AT orientiere sich dabei an besagtem europäischen Referenzrahmen und kommt bereits im AMS zum Einsatz. Das Modell stamme aus privatwirtschaftlicher Initiative und werde nun in öffentliche Hand überführt.

Johannes Kopf betont dabei den starken Wandel eines jeden Berufsfeldes – die Digitalisierung habe die Arbeitswelt umgekrempelt. Mit der Implementierung des Kompetenzmodells soll dieses vorgestellte System zum Standard werden. Die digitalen Fähigkeiten arbeitssuchender Menschen sollen laut Kopf mithilfe von DigComp leichter evaluiert werden können, sodass ihre Arbeitsmarktchancen durch passende Schulungen erhöht werden. Florian Tursky ergänzt außerdem:

Das digitale Kompetenzmodell dient zur Einordnung und Vergleichbarkeit der digitalen Kompetenzen und ermöglicht eine bessere Sichtbarkeit der digitalen Kompetenzen, die oft in Einzelnachweisen und Zeugnissen verborgen sind. Mit dem Einsatz des digitalen Kompetenzmodells beim AMS wird ein besserer Überblick über die aktuelle Kompetenzstufe und den Bedarf von Schulungen für Arbeitsuchende geboten.

Sechs Bereiche, acht Kompetenzstufen

Das vorgestellte Kompetenzmodell teilt digitale Skills dabei in sechs Bereiche und acht Kompetenzstufen auf. Laut Tursky sei es erstrebenswert, dass zumindest Stufe drei oder vier für jede bzw. jeden erreicht wird. Aktuell befindet sich „DigComp AT“ noch in der Pilotphase. Es sei geplant, dass es auch nach der Pilotphase für Arbeitssuchende freiwillig bleibt. Dennoch erhoffe man sich, einer Standardisierung der digitalen Fähigkeiten auf diesem Weg etwas näher zu kommen.

Die Einstufungen bei „DigComp AT“ © Bundesministerium für Finanzen
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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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