03.02.2023

So will das AMS digitale Skills zum Standard machen

Um die eigenen digitalen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt einzuschätzen und ggf. Schulungen zu erhalten, stellen Staatssekretär Tursky und AMS-Vorstand Kopf die neueste Version des sogenannten “DigComp AT” vor, das nun auch beim Arbeitsmarktservice Anwendung findet.
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Staatssekretär Florian Tursky (links) mit AMS-Vorstandsmitglied Johannes Kopf © Bundesministerium für Finanzen
Staatssekretär Florian Tursky (links) mit AMS-Vorstandsmitglied Johannes Kopf © Bundesministerium für Finanzen

Der Fachkräftemangel ist hierzulande in aller Munde. In sämtlichen Studien und Wirtschaftsdebatten wird die branchenübergreifende Problematik diskutiert. Einige sprechen inzwischen sogar von einem Arbeitskräftemangel, anstatt eines Fachkräftemangels. Eine essenzielle Rolle auf dem österreichischen Arbeitsmarkt spielt nach wie vor der Ausbau der Digitalisierungsskills bei Arbeitnehmer:innen. Im Rahmen eines Pressegesprächs stellen Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky (ÖVP) und Vorstand des Arbeitsmarktservices (AMS) Johannes Kopf ein Modell vor, das die digitalen Kompetenzen von Arbeitssuchenden einstufen soll.

Digitales Kompetenzmodell gegen Fachkräftemangel

Neun von zehn Jobs erfordern heutzutage digitale Grundkompetenzen. Diese Zahlen beziehen sich laut Tursky und Kopf auf sämtliche Branchen. Dennoch würden 34 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich diese Fähigkeiten fehlen. Dabei sprechen Tursky und Kopf nicht vom Umgang mit speziellen Tools, sondern von grundlegenden digitalen Fähigkeiten auf mehreren Ebenen.

Aus diesem Grund wurde das digitale Kompetenzmodell “DigComp AT” entwickelt, mit dem digitale Fähigkeiten standardisiert messbar gemacht werden sollen. Hierbei handelt es sich um die österreichische Variante des europäischen DigComp-Referenzrahmens. Im weiteren Schritt können daraus potentielle Schulungsmaßnahmen abgeleitet werden. DigComp AT orientiere sich dabei an besagtem europäischen Referenzrahmen und kommt bereits im AMS zum Einsatz. Das Modell stamme aus privatwirtschaftlicher Initiative und werde nun in öffentliche Hand überführt.

Johannes Kopf betont dabei den starken Wandel eines jeden Berufsfeldes – die Digitalisierung habe die Arbeitswelt umgekrempelt. Mit der Implementierung des Kompetenzmodells soll dieses vorgestellte System zum Standard werden. Die digitalen Fähigkeiten arbeitssuchender Menschen sollen laut Kopf mithilfe von DigComp leichter evaluiert werden können, sodass ihre Arbeitsmarktchancen durch passende Schulungen erhöht werden. Florian Tursky ergänzt außerdem:

Das digitale Kompetenzmodell dient zur Einordnung und Vergleichbarkeit der digitalen Kompetenzen und ermöglicht eine bessere Sichtbarkeit der digitalen Kompetenzen, die oft in Einzelnachweisen und Zeugnissen verborgen sind. Mit dem Einsatz des digitalen Kompetenzmodells beim AMS wird ein besserer Überblick über die aktuelle Kompetenzstufe und den Bedarf von Schulungen für Arbeitsuchende geboten.

Sechs Bereiche, acht Kompetenzstufen

Das vorgestellte Kompetenzmodell teilt digitale Skills dabei in sechs Bereiche und acht Kompetenzstufen auf. Laut Tursky sei es erstrebenswert, dass zumindest Stufe drei oder vier für jede bzw. jeden erreicht wird. Aktuell befindet sich “DigComp AT” noch in der Pilotphase. Es sei geplant, dass es auch nach der Pilotphase für Arbeitssuchende freiwillig bleibt. Dennoch erhoffe man sich, einer Standardisierung der digitalen Fähigkeiten auf diesem Weg etwas näher zu kommen.

Die Einstufungen bei “DigComp AT” © Bundesministerium für Finanzen
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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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