03.02.2023

So will das AMS digitale Skills zum Standard machen

Um die eigenen digitalen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt einzuschätzen und ggf. Schulungen zu erhalten, stellen Staatssekretär Tursky und AMS-Vorstand Kopf die neueste Version des sogenannten “DigComp AT” vor, das nun auch beim Arbeitsmarktservice Anwendung findet.
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Staatssekretär Florian Tursky (links) mit AMS-Vorstandsmitglied Johannes Kopf © Bundesministerium für Finanzen
Staatssekretär Florian Tursky (links) mit AMS-Vorstandsmitglied Johannes Kopf © Bundesministerium für Finanzen

Der Fachkräftemangel ist hierzulande in aller Munde. In sämtlichen Studien und Wirtschaftsdebatten wird die branchenübergreifende Problematik diskutiert. Einige sprechen inzwischen sogar von einem Arbeitskräftemangel, anstatt eines Fachkräftemangels. Eine essenzielle Rolle auf dem österreichischen Arbeitsmarkt spielt nach wie vor der Ausbau der Digitalisierungsskills bei Arbeitnehmer:innen. Im Rahmen eines Pressegesprächs stellen Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky (ÖVP) und Vorstand des Arbeitsmarktservices (AMS) Johannes Kopf ein Modell vor, das die digitalen Kompetenzen von Arbeitssuchenden einstufen soll.

Digitales Kompetenzmodell gegen Fachkräftemangel

Neun von zehn Jobs erfordern heutzutage digitale Grundkompetenzen. Diese Zahlen beziehen sich laut Tursky und Kopf auf sämtliche Branchen. Dennoch würden 34 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich diese Fähigkeiten fehlen. Dabei sprechen Tursky und Kopf nicht vom Umgang mit speziellen Tools, sondern von grundlegenden digitalen Fähigkeiten auf mehreren Ebenen.

Aus diesem Grund wurde das digitale Kompetenzmodell “DigComp AT” entwickelt, mit dem digitale Fähigkeiten standardisiert messbar gemacht werden sollen. Hierbei handelt es sich um die österreichische Variante des europäischen DigComp-Referenzrahmens. Im weiteren Schritt können daraus potentielle Schulungsmaßnahmen abgeleitet werden. DigComp AT orientiere sich dabei an besagtem europäischen Referenzrahmen und kommt bereits im AMS zum Einsatz. Das Modell stamme aus privatwirtschaftlicher Initiative und werde nun in öffentliche Hand überführt.

Johannes Kopf betont dabei den starken Wandel eines jeden Berufsfeldes – die Digitalisierung habe die Arbeitswelt umgekrempelt. Mit der Implementierung des Kompetenzmodells soll dieses vorgestellte System zum Standard werden. Die digitalen Fähigkeiten arbeitssuchender Menschen sollen laut Kopf mithilfe von DigComp leichter evaluiert werden können, sodass ihre Arbeitsmarktchancen durch passende Schulungen erhöht werden. Florian Tursky ergänzt außerdem:

Das digitale Kompetenzmodell dient zur Einordnung und Vergleichbarkeit der digitalen Kompetenzen und ermöglicht eine bessere Sichtbarkeit der digitalen Kompetenzen, die oft in Einzelnachweisen und Zeugnissen verborgen sind. Mit dem Einsatz des digitalen Kompetenzmodells beim AMS wird ein besserer Überblick über die aktuelle Kompetenzstufe und den Bedarf von Schulungen für Arbeitsuchende geboten.

Sechs Bereiche, acht Kompetenzstufen

Das vorgestellte Kompetenzmodell teilt digitale Skills dabei in sechs Bereiche und acht Kompetenzstufen auf. Laut Tursky sei es erstrebenswert, dass zumindest Stufe drei oder vier für jede bzw. jeden erreicht wird. Aktuell befindet sich „DigComp AT“ noch in der Pilotphase. Es sei geplant, dass es auch nach der Pilotphase für Arbeitssuchende freiwillig bleibt. Dennoch erhoffe man sich, einer Standardisierung der digitalen Fähigkeiten auf diesem Weg etwas näher zu kommen.

Die Einstufungen bei „DigComp AT“ © Bundesministerium für Finanzen
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

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