15.12.2023

So viel bringt die Abschaffung der kalten Progression deinen Mitarbeiter:innen

Die Abschaffung der kalten Progression soll ab 1. Jänner 2024 deutliche Steuervorteile entfalten. Wie gut der oder die Einzelne dabei wegkommt, lässt sich bereits auf einer Plattform berechnen.
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Gehälter Startups, CEO Gehalt,
(c) Adobe Stock/ weyo

Durch die „Abschaffung der kalten Progression“ warten im kommenden Jahr wieder geänderte Steuerstufen, Freibeträge und Sozialversicherungsabgaben. Damit einhergehend soll es zur Entlastung für Arbeitnehmende kommen. Wie man finanzielle Vorteile durch die Abschaffung, die mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft tritt, schon im Vorhinein berechnen kann, verrät die Plattform finanzrechner.at.

Das Hamsterrad der kalten Progression: Mehr Geld, mehr Abzüge

Die Kalte Progression ist eine steuerliche Mehrbelastung, die trotz Lohn- und Gehaltserhöhungen entsteht. Jährliche Lohnerhöhungen haben Arbeitnehmende steuerlich durchschnittlich mehr belastet, als sie durch ihren erhöhten Lohn entlastet werden konnten. Die Ursachen der kalten Progression sind die jährliche Inflation sowie die progressive Versteuerung des Einkommens. Wenn die Tarifstufen der Einkommenssteuer (kurz: ESt) nicht an die Teuerungen angepasst werden, kommt es zu einer “heimlichen” Steuererhöhung, die dazu führt, dass Mitarbeitenden jährlich weniger Geld zur Verfügung steht – trotz Lohnerhöhung.

Ergebnisse zeigen sich am Lohnzettel

Dieser Mechanismus soll nun bald Geschichte sein, denn die Österreichische Bundesregierung hat die kalte Progression mit 1. Jänner 2024 abgeschafft. Zwei Drittel der kalten Progression sollen damit automatisch via Anhebung der Tarifzonen “an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben” werden, so das Bundesministerium für Finanzen.

Die Steuerstufen werden dieses Jahr nun um bis zu 9,6 Prozent angepasst. Profitieren sollen davon vor allem mittlere und höhere Einkommen, heißt es vonseiten der Plattform finanzrechner.at. Beim Durchschnittseinkommen von unselbstständig Vollzeitbeschäftigten – 3.256,19 Euro brutto pro Monat – gibt es beispielsweise eine Ersparnis von 37,38 Euro monatlich. Die Lohnsteuer sinkt von 407,28 Euro auf 371,52 Euro. Spareffekte hat die Abschaffung der kalten Progression auch für Pensionist:innen, die im Beispiel bei einer Medianpension von 1.664 Euro brutto mit einer monatlichen Entlastung von 30,52 Euro rechnen können.

Was nächstes Jahr bleibt, kann man schon jetzt berechnen

Wie viel die Abschaffung der kalten Progression Mitarbeitenden nun tatsächlich bringt, lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner von finanzrechner.at schnell einsehen. Die Plattform bezieht die beschlossenen Änderungen “bei der kalten Progression und bei der Arbeitslosengeldversicherung (minus 0,1 Prozentpunkte) ein”, erklärt finanzrechner.at-Projektleiter Bernhard Angeler. Auf der Plattform kann jede und jeder sein Gehalt mit dem Vorjahr vergleichen. Der monatliche Netto-Überschuss im Vergleich zum Vorjahr wird dabei explizit ersichtlich.

Die Plattform finanzrechner.at ermöglicht die Berechnung der künftigen steuerlichen Entlastung in 14 Sprachen. Aufgeschlüsselt dargestellt wird zudem, welchen Anteil Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge monatlich und jährlich am Einkommen haben. Darüber hinaus wird auch der persönliche Durschnittssteuersatz ermittelt.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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