15.12.2023

So viel bringt die Abschaffung der kalten Progression deinen Mitarbeiter:innen

Die Abschaffung der kalten Progression soll ab 1. Jänner 2024 deutliche Steuervorteile entfalten. Wie gut der oder die Einzelne dabei wegkommt, lässt sich bereits auf einer Plattform berechnen.
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Gehälter Startups, CEO Gehalt,
(c) Adobe Stock/ weyo

Durch die „Abschaffung der kalten Progression“ warten im kommenden Jahr wieder geänderte Steuerstufen, Freibeträge und Sozialversicherungsabgaben. Damit einhergehend soll es zur Entlastung für Arbeitnehmende kommen. Wie man finanzielle Vorteile durch die Abschaffung, die mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft tritt, schon im Vorhinein berechnen kann, verrät die Plattform finanzrechner.at.

Das Hamsterrad der kalten Progression: Mehr Geld, mehr Abzüge

Die Kalte Progression ist eine steuerliche Mehrbelastung, die trotz Lohn- und Gehaltserhöhungen entsteht. Jährliche Lohnerhöhungen haben Arbeitnehmende steuerlich durchschnittlich mehr belastet, als sie durch ihren erhöhten Lohn entlastet werden konnten. Die Ursachen der kalten Progression sind die jährliche Inflation sowie die progressive Versteuerung des Einkommens. Wenn die Tarifstufen der Einkommenssteuer (kurz: ESt) nicht an die Teuerungen angepasst werden, kommt es zu einer “heimlichen” Steuererhöhung, die dazu führt, dass Mitarbeitenden jährlich weniger Geld zur Verfügung steht – trotz Lohnerhöhung.

Ergebnisse zeigen sich am Lohnzettel

Dieser Mechanismus soll nun bald Geschichte sein, denn die Österreichische Bundesregierung hat die kalte Progression mit 1. Jänner 2024 abgeschafft. Zwei Drittel der kalten Progression sollen damit automatisch via Anhebung der Tarifzonen “an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben” werden, so das Bundesministerium für Finanzen.

Die Steuerstufen werden dieses Jahr nun um bis zu 9,6 Prozent angepasst. Profitieren sollen davon vor allem mittlere und höhere Einkommen, heißt es vonseiten der Plattform finanzrechner.at. Beim Durchschnittseinkommen von unselbstständig Vollzeitbeschäftigten – 3.256,19 Euro brutto pro Monat – gibt es beispielsweise eine Ersparnis von 37,38 Euro monatlich. Die Lohnsteuer sinkt von 407,28 Euro auf 371,52 Euro. Spareffekte hat die Abschaffung der kalten Progression auch für Pensionist:innen, die im Beispiel bei einer Medianpension von 1.664 Euro brutto mit einer monatlichen Entlastung von 30,52 Euro rechnen können.

Was nächstes Jahr bleibt, kann man schon jetzt berechnen

Wie viel die Abschaffung der kalten Progression Mitarbeitenden nun tatsächlich bringt, lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner von finanzrechner.at schnell einsehen. Die Plattform bezieht die beschlossenen Änderungen “bei der kalten Progression und bei der Arbeitslosengeldversicherung (minus 0,1 Prozentpunkte) ein”, erklärt finanzrechner.at-Projektleiter Bernhard Angeler. Auf der Plattform kann jede und jeder sein Gehalt mit dem Vorjahr vergleichen. Der monatliche Netto-Überschuss im Vergleich zum Vorjahr wird dabei explizit ersichtlich.

Die Plattform finanzrechner.at ermöglicht die Berechnung der künftigen steuerlichen Entlastung in 14 Sprachen. Aufgeschlüsselt dargestellt wird zudem, welchen Anteil Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge monatlich und jährlich am Einkommen haben. Darüber hinaus wird auch der persönliche Durschnittssteuersatz ermittelt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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