Durch die “Abschaffung der kalten Progression” warten im kommenden Jahr wieder geänderte Steuerstufen, Freibeträge und Sozialversicherungsabgaben. Damit einhergehend soll es zur Entlastung für Arbeitnehmende kommen. Wie man finanzielle Vorteile durch die Abschaffung, die mit 1. Jänner des kommenden Jahres in Kraft tritt, schon im Vorhinein berechnen kann, verrät die Plattform finanzrechner.at.

Das Hamsterrad der kalten Progression: Mehr Geld, mehr Abzüge

Die Kalte Progression ist eine steuerliche Mehrbelastung, die trotz Lohn- und Gehaltserhöhungen entsteht. Jährliche Lohnerhöhungen haben Arbeitnehmende steuerlich durchschnittlich mehr belastet, als sie durch ihren erhöhten Lohn entlastet werden konnten. Die Ursachen der kalten Progression sind die jährliche Inflation sowie die progressive Versteuerung des Einkommens. Wenn die Tarifstufen der Einkommenssteuer (kurz: ESt) nicht an die Teuerungen angepasst werden, kommt es zu einer “heimlichen” Steuererhöhung, die dazu führt, dass Mitarbeitenden jährlich weniger Geld zur Verfügung steht – trotz Lohnerhöhung.

Ergebnisse zeigen sich am Lohnzettel

Dieser Mechanismus soll nun bald Geschichte sein, denn die Österreichische Bundesregierung hat die kalte Progression mit 1. Jänner 2024 abgeschafft. Zwei Drittel der kalten Progression sollen damit automatisch via Anhebung der Tarifzonen “an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben” werden, so das Bundesministerium für Finanzen.

Die Steuerstufen werden dieses Jahr nun um bis zu 9,6 Prozent angepasst. Profitieren sollen davon vor allem mittlere und höhere Einkommen, heißt es vonseiten der Plattform finanzrechner.at. Beim Durchschnittseinkommen von unselbstständig Vollzeitbeschäftigten – 3.256,19 Euro brutto pro Monat – gibt es beispielsweise eine Ersparnis von 37,38 Euro monatlich. Die Lohnsteuer sinkt von 407,28 Euro auf 371,52 Euro. Spareffekte hat die Abschaffung der kalten Progression auch für Pensionist:innen, die im Beispiel bei einer Medianpension von 1.664 Euro brutto mit einer monatlichen Entlastung von 30,52 Euro rechnen können.

Was nächstes Jahr bleibt, kann man schon jetzt berechnen

Wie viel die Abschaffung der kalten Progression Mitarbeitenden nun tatsächlich bringt, lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner von finanzrechner.at schnell einsehen. Die Plattform bezieht die beschlossenen Änderungen “bei der kalten Progression und bei der Arbeitslosengeldversicherung (minus 0,1 Prozentpunkte) ein”, erklärt finanzrechner.at-Projektleiter Bernhard Angeler. Auf der Plattform kann jede und jeder sein Gehalt mit dem Vorjahr vergleichen. Der monatliche Netto-Überschuss im Vergleich zum Vorjahr wird dabei explizit ersichtlich.

Die Plattform finanzrechner.at ermöglicht die Berechnung der künftigen steuerlichen Entlastung in 14 Sprachen. Aufgeschlüsselt dargestellt wird zudem, welchen Anteil Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge monatlich und jährlich am Einkommen haben. Darüber hinaus wird auch der persönliche Durschnittssteuersatz ermittelt.