07.03.2025
FINANZIERUNG

So steht es um den Gender Investment Gap

Noch immer gründen weniger Frauen als Männer Startups. Auch nach der Gründung sind die Unterschiede - besonders in puncto Funding - groß. Der Female Innovation Index 2025 zeigt aber auch positive Entwicklungen.
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Der Gender Investment Gap ist nach wie vor groß. Foto: Adobe Stock / KI-generiert

Trotz eines leichten Anstiegs der Diversität in österreichischen Startup-Gründungsteams bleiben Frauen als Gründerinnen weiterhin unterrepräsentiert. 2023 hatten rund 33 Prozent der Startups und Scaleups mindestens eine Frau im Gründungsteam. Rein weibliche Gründungsteams führen hingegen gar nur drei Prozent aller Startups bzw. Scaleups.

Das geht aus dem Austrian Startup Monitor 2023 hervor. Der Bericht wird jährlich vom Austrian Institute of Technology in Zusammenarbeit mit AustrianStartups und dem Gründungszentrum der WU Wien herausgegeben. Auch die Berichte der vergangenen Jahre zeigen: Frauen gründen seltener als Männer. Woran liegt das?

Verteilung von Investments

Ein zentrales Hindernis für Frauen als Startup-Gründerinnen ist der erschwerte Zugang zu Risikokapital. Der Female Start-up Funding Index Austria 2023 der Wirtschaftsberatung EY hat gezeigt, dass gemischt oder rein weiblich geführte Startups 2023 nur 16 Prozent der Investments erhielten, obwohl 36 Prozent der Neugründungen in Österreich von Frauen oder mit Co-Founderinnen initiiert wurden.

Der Index für das erste Halbjahr 2024 zeigt, dass dieser Wert steigt. Immerhin hatten in diesem Zeitraum 23 Prozent der Startups mit mindestens einer Finanzierungsrunde auch mindestens eine Frau im Gründungsteam – brutkasten berichtete. Und wiederum drei Prozent aller Gründungsteams mit einer Finanzierungsrunde bestanden ausschließlich aus Frauen. Trotzdem: Der Großteil der Startups, die Kapital erhalten, ist immer noch rein männlich geführt.

Ein anderes Bild zeichnet der Female Innovation Index 2025 von Female Foundry: Basierend auf einer europaweiten Online-Befragung aus dem letzten Quartal 2024 sowie Daten von Dealroom kommen die Studienautor:innen zu dem Ergebnis, dass Gründungsteams, die mindestens eine Frau im Team haben, genauso oft Risikokapital bekommen wie der Gesamtdurchschnitt – wenn man die Daten nach Branchen vergleicht.

Großes Ungleichgewicht beim Finanzierungsvolumen

Allerdings hat auch diese Studie ergeben, dass diese Gründungsteams nur 12 Prozent des insgesamt investierten Risikokapitals erhielten. In Österreich ist der Anteil zwar höher – hier waren es laut Female Startup Funding Index im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 24 Prozent. Da dieser Anteil im Jahr davor allerdings auch noch bei 11 Prozent lag, müssen für langfristige Entwicklungen auch jene Statistiken einbezogen werden, die in den kommenden Monaten und Jahren veröffentlicht werden. Denn immerhin flossen auch in Österreich drei Viertel des Kapitals an rein männliche Teams. Der Gender Investment Gap in Österreich bleibt also groß.

Branchenvergleich

Im Female Startup Funding Index wird das unter anderem darauf zurückgeführt, dass Gründerinnen in den Top-Investment-Sektoren unterrepräsentiert sind. „Generell erhalten Startups, die auf Know-how aus dem MINT-Bereich basieren, deutlich mehr Kapital als andere Jungunternehmen. Besonders deutlich zeigt sich das bei den Technologie-Startups, die aktuell überdurchschnittlich viel Kapital einsammeln“, sagt Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich. Gerade in diesen Bereichen seien Frauen in den Gründungsteams unterrepräsentiert. Es sei essenziell, bei Frauen nicht nur das Interesse für diese Sektoren zu wecken, sondern auch Begabungen zu fördern und den Weg zu ebnen.

Zu einem spannenden Ergebnis kommt hier erneut der Female Innovation Index: Europaweit haben im Deep-Tech-Sektor Gründungsteams mit mindestens einer Frau mehr Risikokapital bekommen als der Durchschnitt. Die höchsten Investitionen gab es in den Bereichen synthetische Biologie, generative KI und Arzneimittelentwicklung.

Die Studienautor:innen führen die vergleichsweise hohe Erfolgsquote in diesem Bereich auf die akademische Ausbildung der Gründerinnen zurück. Generell verzeichnen laut Female Innovation Index unter den – zum Teil weiblich – geführten Startups die Bereiche Health, Fintech und Food das größte Finanzierungsvolumen in Europa.

Auch Vorurteile führen zum Gender Investment Gap

Dass Frauen im Allgemeinen seltener und niedrigere Investmens bekommen als Männer, liegt unter anderem auch daran, dass sie immer noch mit Vorurteilen konfrontiert sind. Die im Dezember 2024 veröffentlichte PwC-Studie „Diversity, Equity and Inclusion – was denken Gründende Deutscher Startups?“ behandelt genau diese Themen.

24 Prozent der befragten Gründer:innen gaben in einer Online-Befragung an, dass sie der Meinung sind, dass Frauen im Gründungsprozess extrem oder sehr stark diskriminiert werden. Und: 81 Prozent der Frauen, aber nur 51 Prozent der Männer haben diese Diskriminierung in irgendeiner Form wahrgenommen.

Stereotype nach wie vor fest verankert

In einer Harvard-Studie aus den USA haben Forscher:innen wiederum weltweite Forschungsergebnisse zum Gender Investment Gap verglichen. Die Studienautor:innen bestätigen einerseits den Unterschied in der Finanzierung zwischen Startups von Gründern und Gründerinnen. Zusätzlich erklären sie in ihrer Studie auch den Grund für diesen Unterschied: die in der Gesellschaft fest verankerten Gender-Rollen. Frauen würden entsprechend seltener in der Rolle der Unternehmerin gesehen.

Dass Stereotypen nach wie vor fest verankert sind, bestätigt auch Hannah Wundsam, Co-Managing Director von AustrianStartups im Gespräch mit brutkasten. So sei es beispielsweise auch ein Hindernis, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen – und die Betreuungsarbeit dann aber an Frauen hängenbleibt.

Wie schließen wir den Investment Gap?

Lösungsansätze sehen sowohl Wundsam als auch andere Expert:innen in strukturellen Veränderungen. Wundsam schlägt beispielsweise den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulprogramme, in denen Startup-Founderinnen als Role Models auftreten, vor.

Florian Haas, Head of Startup bei EY Österreich, empfiehlt wiederum eine frühe Interessensförderung in MINT-Fächern vor. Und Lisa-Marie Fassl, Co-Gründerin Female Founders und General Partner bei Fund F, appellierte im Rahmen der Veröffentlichung des Female Startup Funding Index, ein neues Narrativ zu etablieren. „Auf rationaler Ebene teilen viele Menschen also die Meinung, dass eine gleichberechtigte Welt für uns alle besser ist. Auf emotionaler Ebene haben wir leider noch Aufholbedarf: Noch immer wird Feminismus oft als eine Kampfansage gegen Männer verstanden und damit vollständig falsch interpretiert – sowohl im wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen wie auch medialen Umfeld“, sagt Fassl.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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