19.09.2024
ÖKOSYSTEM

So soll Klagenfurt zu einem der stärksten Startup-Hubs Österreichs werden

Die Stadtwerke Klagenfurt und Venionaire Capital setzen gemeinsam das EU-Projekt InvestCEC um. Mit dem Ziel, innovative Kreislaufwirtschafts-Startups zu unterstützen. Und einen starken Startup-Hub zu etablieren.
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Klagenfurt, Baurek-Karlic, Startup-Hub
(c) Wilke/Stock.Adobe/disq - Berthold Baurek-Karlic, Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG.

„Österreich ist ein Forschungs-, aber kein Innovationsstandort. Viele erfolgreiche Gründer wandern nach ihrer Ausbildung ab und werden in anderen Ländern frenetisch empfangen“, meint Berthold Baurek-Karlic, Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG und 2023 Austrian Business Angel of the Year.

„Klagenfurt begünstigt Wachstum“

Bürokratische Hürden und Rahmenbedingungen, die sowohl Gründer als auch Investoren abschrecken, würden zu den weit verbreitetsten Gründen dafür gehören. „Ich darf mich nicht wundern, dass nichts wächst, wenn ich die Blumensamen auf Beton werfe“, so Baurek-Karlic, der mit dieser Aussage auf die Rahmenbedingungen anspielt. Die Kärntner Landeshauptstadt Klagenfurt hätte in den letzten Jahren Akzente gesetzt, die jedoch ein solches Wachstum begünstigen würden.

Als Beispiel dient etwa das EU-Projekt InvestCEC, das Venionaire Capital gemeinsam mit den Stadtwerken Klagenfurt umsetzt. Darin werden die neuesten Innovationen und Technologien rund um die Kreislaufwirtschaft in Klagenfurt getestet – um dann den Weg in die Metropolen dieser Welt zu finden, wie es heißt.

„Ziel ist es, innovative Kreislaufwirtschafts-Startups zu unterstützen. Klagenfurt profitiert als Pilotstadt von den neuesten Technologien rund um die Kreislaufwirtschaft und ist damit anderen Städten Jahre voraus. Das bringt wiederum auch neue Unternehmen in die Region. Weiters wurde an der Universität Klagenfurt ein Lehrstuhl für Circular Economy eingerichtet. Ein klares Bekenntnis dafür, dass hier Forschung und Innovation stattfinden soll“, erläutert Baurek-Karlic.

Climate Tech, Künstliche Intelligenz und Space Tech

Rene Cerne, Gemeinderat und Vorsitzender des Finanz- und Beteiligungsausschusses der Stadt Klagenfurt sieht das Projekt ebenfalls als Chance: „Wir müssen Klagenfurt als Standort für mehr Startups in den Bereichen Climate Tech, Künstliche Intelligenz und Space Tech attraktiv machen. Leuchtturm-Projekte wie InvestCEC helfen uns dabei zu zeigen, dass Klagenfurt nicht nur wunderschön, sondern auch innovativ ist.“

Klagenfurt: Chance zur 3-Länder-Kooperation

Er betont auch den Standortvorteil den Klagenfurt gegenüber vielen anderen hat. „Die Alpen-Adria-Region mit Kärnten, Slowenien und Italien bietet nicht nur einen der lebenswertesten Plätze der Welt, sondern auch die Chance, über Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten“, sagt er.

Für Baurek-Karlic ist Klagenfurt auf jeden Fall geeignet, ein weiterer starker Startup-Hub zu werden. „Die Voraussetzungen sind hervorragend. Die Alpen-Adria-Region bietet viele Chancen zur Zusammenarbeit in drei Ländern. Darüber hinaus gibt es den politischen Willen, für Startups einen guten Standort zu schaffen, international anerkannte Universitäten, eine stetig besserwerdende Infrastruktur mit dem Lakeside Park und Kapital – das Wichtigste für wachsende Unternehmen. Darauf kann man aufbauen, wenn man gemeinsam an einem Strang zieht.“

Das Potenzial von Startups für die Region kennt ebenfalls Jürgen Kopeinig, Geschäftsführer des akademischen Gründerzentrums BUILD: „Technologieorientierte Startups spielen eine zentrale Rolle für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Region Kärnten, da sie oft zukunftsweisende, neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln“, sagt er. „Sie schaffen hochqualifizierte Arbeitsplätze und fördern den Wissensaustausch zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Durch ihre Dynamik und ihr Wachstumspotenzial tragen sie maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung und Internationalisierung Kärntens bei.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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