07.11.2022

So schafft es Österreich zum erfolgreichen Fondsstandort

In Österreich gilt es noch einiges aufzuholen, um als Fondsstandort im internationalen Vergleich mithalten zu können. Dabei identifiziert eine neue Studie der EcoAustria die Chancen und Vorteile, aber auch die Defizite hierzulande.
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Nach der Präsentation der Studie
Nach der Präsentation der Studie "Effekte von Venture Capital und Private Equity Fonds in Österreich) (v.l.): WK Wien-Präsident Walter Ruck, EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna und ehem. AVCO-Präsident Rudolf Kinsky © Barbara Lachner

Mit einer neuen Langzeitstudie der EcoAustria (Institut für Wirtschaftsforschung) im Auftrag der WKO werden unter dem Titel: „Effekte von Venture Capital und Private Equity Fonds in Österreich“ mögliche Auswirkungen betrachtet, wenn es gelingen würde, einen starken Fondsstandort Österreich zu etablieren. Zur Motivation der Studie verweist WK Wien Präsident Walter Ruck auf das starke Startup-Ökosystem, das sich in Wien besonders in den Bereichen Life Science und BioTech aufgestellt habe. „Was würde es bringen, wenn man dieses Muster auf Fonds übertragen würde?“, formuliert Ruck die Kernfrage.

Status quo zum Fondsstandort: Wo stehen wir?

„Die Verfügbarkeit von Kapital ist hierzulande im internationalen Vergleich mehr als verbesserungswürdig“, stellt EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna mit Blick auf die Studienergebnisse zu Private Equity Investitionen und Venture Capital Investitionen fest. Es stellt sich die Frage, welche Standortfaktoren eine Rolle spielen, um den Standort Österreich zu verbessern. Neben der Verfügbarkeit von Finanzierung habe man weitere Effekte für die Unternehmensperformance, aber auch für die Wirtschaft identifiziert. Dazu zählen unter anderem Selektion, Wertschöpfung, Signalling und Netzwerke für Unternehmen und Innovationen, Umsatz, mehr Patentierungen oder auch mehr Ausgründungen insgesamt. Ebenso würden spezialisierte Fonds wie bspw. Klimainvestitionen eine wichtige Rolle spielen. Um es auf den Punkt zu bringen, fasst EcoAustria drei Szenarien zusammen, welche Folgen ein verbesserter Standort für Venture Capital und Private Equity hätte:

Aus der Studie „Effekte von Venture Capital und Private Equity Fonds in Österreich“ – EcoAustria, November 2022

Letztendlich seien es Investitionen, die vor allem langfristig positive Auswirkungen auf einen Wirtschaftsstandort hätten, wird im Zuge des Pressegesprächs in Wien betont.

Österreich: Stärken, Schwächen, Potenziale

Weiterhin sind auch explizite Stärken und Schwächen hierzulande nicht außer Acht zu lassen. Während Österreich einen guten Investorenschutz habe und enorm gut in Forschung und Entwicklung aufgestellt sei, sehe man in steuerlichen Anreizen für ebendiese besondere Potenziale. Ebenso merkt Rudolf Kinsky, Vorstand der AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) unter anderem die mangelnde Effektivität bzw. das mangelnde Durchsetzungsvermögen der Regierung oder auch das Thema Mitarbeiterbeteiligungen als wichtige Punkte an, in denen Österreich seine Potenziale weiter ausschöpfen sollte. Besondere Schwächen werden außerdem bei der hohen Körperschaftssteuer und hohen Kapitalertragssteuer oder dem Mangel an spezialisierten Investmentvehikeln erkannt.

Daraus resultierend werden in der Studie mehrere Handlungsempfehlungen formuliert. Dazu gehören:

  • Günstigere Besteuerung von Körperschaften und von Kapitaleinkommen
  • Gesetzliche Klarheit hinsichtlich der Besteuerung von Fonds, von carried interes sowie Mitarbeiterbeteiligungen
  • verbesserte Qualität der Regulierung und Treffsicherheit; gesetzliche Rahmen für Fonds
  • Reform des Gesellschaftsrechts, die spezialisierte Investitionsvehikel ermöglicht und flexible und unbürokratische Modelle für Gründer:innen vorsieht
  • Die Umsetzung der Richtlinie der EU-Kommission bzgl. Insolvenzen
  • Etablierung eines Dachfonds um große Investor:innen zu animieren

Beispiel Fondsstandort Luxemburg

Mit Blick auf den Fondsstandort Luxemburg betonen Köppl-Turyna, Kinsky und Ruck die Potenziale, die es in Österreich zu ergreifen gilt – schließlich sei vor allem der geografische Vorteil Österreichs ein Punkt, den man nutzen sollte. Das Volumen der in Luxemburg registrierten Fonds liege demnach aktuell bei rund 200 Milliarden Euro, welches jährlich ca. 10-15 Prozent wachse. Die hohen Dienstleistungskosten, die sich für manche Fonds ergeben, seien hier allerdings nicht außer Acht zu lassen. Kinsky gibt dafür ein Beispiel: Ein bulgarischer Fonds hätte in Österreich im Vergleich zu Luxemburg niedrigere Lebenshaltungskosten zu beachten und durch die geografische Lage bspw. auch eine bessere (Flug-) Anbindung.

Insgesamt stehe fest, dass noch zu wenig in Österreich umgesetzt wird. Aktuell gebe es viel zu wenige Private Equity Fonds und Venture Capital Fonds in Österreich. „Wenn es hier kein Angebot gibt, dann müssen die Unternehmen ins Ausland gehen“, meint Kinsky hierzu. Mit Blick auf die Krisen der letzten Jahre sei es nun aber besonders wichtig, etwas Langfristiges umzusetzen, um wettbewerbsfähig zu sein: „Der stete Tropfen höhlt den Stein“, ergänzt Walter Ruck.

Viele Vorschläge der AVCO seien in den letzten Jahren zum Großteil bereits in Regierungsprogramme aufgenommen worden, „aber zur Durchführung kam weder ein Gründungspaket, noch ein Kapitalmarktpaket, noch die Eigenkapitalverzinsung. Wir als AVCO haben bspw. auch ein Fondsgesetz entwickelt – das liegt in der Schublade“, beschreibt Kinsky. In Luxemburg würde es wiederum auf Fonds zugeschnittene Regularien geben. So etwas könnte auch in Österreich zahlreiche Unsicherheiten abschaffen, ist sich Kinsky sicher.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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