29.03.2021

So nutzt Microsoft die Bitcoin-Blockchain, um Passwörter überflüssig zu machen

Das dezentrale und offene Identitätsnetzwerk ION von Microsoft ist am Bitcoin-Mainnet gestartet.
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Die Software OS/2 wurde zur Microsoft-Blamage.
Die Software OS/2 wurde zur Microsoft-Blamage. Foto: dvoevnore - stock.adobe.com

Keinen Nutzernamen, keine E-Mail-Adresse, kein Passwort – und trotzdem Microsoft-Dienste nutzen. Dies könnte künftig durch die Identitätslösung ION möglich werden. Das Besondere: Das dezentrale Identitätsnetzwerk basiert auf der Bitcoin-Blockchain.

Microsoft hat an dem Projekt bereits vier Jahre gearbeitet – seit Juni vergangenen Jahres gab es dann eine Beta-Version, nun ist ION offiziell gestartet. „Wir freuen uns mitteilen zu können, dass Version 1 von ION komplett ist und am Bitcoin-Mainnet gelauncht wurde“, schreibt Microsoft-Experte Daniel Buchner in einem Blog-Eintrag des Unternehmens. Mit ION werden ein Public Key und ein damit verbundener Private Key genutzt, um User zu verifizieren.

Identifikation über „Decentralized Identifiers“

Eine zentrale Rolle bei ION spielen sogenannte Decentralized Identifiers (DID). „Anders als traditionelle Usernamen und E-Mail-Adressen sind DIDs im Eigentum der Einheit, also einer Person, eines Geräts oder eines Unternehmen, selbst und werden auch von dieser kontrolliert. Sie existieren unabhängig von jeder externen Organisation“, führt Buchner im Blogeintrag weiter aus.

Anstatt Username und Passwort einzugeben, um sich beim eigenen Microsoft-Konto anzumelden, würde man seinen DID mit dem ION-Account verifizieren. Persönliche Daten müssen dazu also nicht auf der Blockchain gespeichert werden.

Offenes Systems

„Weil ION ein offenes System ist, bei dem es für die Teilnahme keine Erlaubnis braucht, kann jeder einen ION-Node betrieben. Tatsächlich wird das Netzwerk umso stärker, je mehr Nodes in Betrieb sind“, heißt es in dem Blogeintrag weiter. Als nächstes will sich das für ION zuständige Microsoft-Team nun darauf konzentrieren, die Implementation von ION-Nodes zu optimieren. Außerdem sollen weitere Features entwickelt werden.

„Obwohl der Launch der ersten Version von ION ein bedeutender Meilenstein ist, sind wir noch in der frühen Phase der Reise“, schreibt Buchner abschließend. Man habe noch viel zu tun, damit ein besseres, vertrauenswürdigeres und dezentraleres Internet vollständig umgesetzt sei.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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