14.11.2022

So möchte Binance die Krypto-Industrie retten

Founder und CEO der Kryptobörse Binance, CZ, verkündet eine weitere Idee, wie er die Krypto-Industrie in den aktuellen Unruhen unterstützen möchte.
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Binance versucht nach der FTX-Pleite das Vertrauen der Anleger:innen zurück zu gewinnen © AdobeStoch/Ascannio
Binance versucht nach der FTX-Pleite das Vertrauen der Anleger:innen zurück zu gewinnen © AdobeStoch/Ascannio

Die Insolvenz der Kryptobörse FTX versetzt die Kurse aktuell auf Talfahrt. Founder Sam Bankman-Fried ist mittlerweile von seinem Posten als CEO zurückgetreten. Nachfolger soll John J. Ray III werden. Stimmen aus der Szene sprechen von der wohl schlimmsten Woche der Krypto-Geschichte. Schließlich würde das Vertrauen in die Branche extrem unter den aktuellen Verlusten für viele Anleger:innen leiden. Binance-Chef CZ verkündet eine neue Idee, wie er die Industrie unterstützen möchte.

Folgen schärfere Regulierungen?

Um das verlorene Vertrauen in die Branche zurück zu gewinnen, müsse es nun schärfere Regulierungen geben, ist sich auch Binance-Chef Changpeng Zhao, CZ, sicher. Im Rahmen des Indonesia FinTech Summits 2022 erklärte der CEO der Kryptobörse, dass man durch die aktuellen Entwicklungen um ein paar Jahre zurückgesetzt wurde. Die Regulierungsbehörden würden richtigerweise viel strenger werden – das bewertet CZ in diesem Fall als positiv. Ähnliche Meinungen hört man auch aus Österreichs Kryptoszene. Im brutkasten-Interview vergangene Woche äußerten sich auch Jonas Jünger und Andreas Freitag von Kiprion positiv gegenüber einem strengeren regulatorischen Rahmen. „Vielleicht ist Regulierung nicht Teil des Problems, aber sie kann Teil der Lösung sein“, waren sich beide einig.

Um das Vertrauen der Anleger:innen zurück zu gewinnen, hat Binance unter anderem eine neue Seite unter dem Namen „Proof of Assets“ in ihr Angebot integriert. Hier würden genauere Informationen über die On-Chain-Aktivitäten von Binance bzw. über deren Hot- und Cold-Wallets aufgezeigt werden.

Binance Recovery fund für die Kryptoszene

Nachdem Binance vergangene Woche über eine teilweise Übernahme der inzwischen insolventen Kryptobörse FTX nachdachte, und den Plan wieder verwarf, möchte CZ nun auf anderem Wege die Kryptoindustrie unterstützen. Am 14. November verkündet CZ via Twitter: „Um weitere negative Folgen durch FTX zu reduzieren, gründet Binance einen ‚Industry Recovery Fund‘ zur Unterstützung von Krypto-Projekten, die ansonsten stark sind, sich aktuell aber in einer Liquiditätskrise befinden.“ Weitere Details sollen in den kommenden Tagen folgen.

Ebenso lade CZ andere Player dazu ein, ebenfalls zu investieren – scheinbar mit Erfolg. Tron-Gründer Justin Sun verkündete bereits via Twitter, dass Tron, Huobi Global und Poloniex die Binance-Initiative unterstützen wolle.

„Not your keys not your coins“

Ob und wann – trotz der Unterstützungsversuche in der Krypto-Branche – noch weitere Börsen pleite gehen werden, ist noch unklar. Gerüchte gibt es allerdings zu genüge. Andreas Freitag war sich bereits letzte Woche sicher, dass FTX nicht die letzte Börse war, die explodiert. Er gehe von einigen weiteren Marktbereinigungen aus. Ähnlich sieht es Christopher Obereder. Er blickt aktuell besonders auf Crypto.com und deren Token Cronos. Seiner Meinung nach, ist dies ein weiteres Sorgenkind der Kryptoszene, das möglicherweise als nächste große Börse pleite gehen könnte. Aufgrund all der Entwicklungen betont Obereder seine Devise, an die aktuell viele in der Kryptoszene erinnern: „Wenn man auf Nummer sicher gehen will, muss man auf Selbstverwahrung setzen.“ Obereder weiß zwar, dass dieser Ansatz aufwändiger ist, erklärt allerdings, dass Zeiten wie diese aufzeigen, wie wichtig Selbstverwahrung ist.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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