03.06.2020

So möchte Audi den Konkurrenz-Kampf mit Tesla gewinnen

Der Automobilhersteller Audi hat eine neue Technologie-Taskforce namens "Artemis" ins Leben gerufen, um Elektroautos mit hoch-automatisierten Antriebssystemen schneller auf den Markt zu bringen. Dadurch soll der Rückstand zu Tesla aufgeholt werden.
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Audi
Der neue Vorsitzende des Vorstands der AUDI AG Markus Duesmann | (c) Audi AG

Mehr Agilität und Schnelligkeit im Entwicklungsprozess von Elektroautos, dieses Ziel hat sich der neue Audi-CEO Markus Duesmann gesteckt. Duesmann leitet seit 1. April die Geschicke des Ingolstädter Autobauers, der Teil des Volkswagenkonzerns ist. In diesem ist Duesmann unter anderem Vorstand für Forschung und Entwicklung. Geht es nach seinen Plänen soll Audi im Bereich Elektro-Mobilität und autonomen Fahren an vorderster Front mitmischen und den Rückstand zu Tesla aufholen.

+++ zum Fokus-Channel: Mobilität +++ 

Neue Einheit „Artemis“

Damit dies gelingt, hat Duesmann zwei Monate nach seinem Antritt als neuer CEO bei Audi eine neue Technologie-Taskforce namens Artemis ins Leben gerufen. Ziel ist die beschleunigte Entwicklung neuer E-Auto-Modelle.

Unterstützung dafür kommt unter anderem von der im Volkswagen Konzern angesiedelten Tochtergesellschaft car-Software.org. Sie wurde 2019 gegründet und bündelt die Softwareentwicklung des Konzerns.

Das Projektteam von Artemis soll laut Audi „große Freiheitsgrade erhalten“ und „global vom Hightech-Hub INCampus in Ingolstadt bis an die Westküste der USA arbeiten“.

Der geplante IN-Campus in Ingolstgadt | (c) AUDI AG
Der geplante IN-Campus in Ingolstgadt | (c) AUDI AG

Fertigstellung des INCampus bis 2023

Beim INCampus handelt es sich um einen eigenen Technologiepark, der 60 Hektar groß ist und bis 2023 in einem Joint Venture mit der Stadt Ingolstadt fertigstellt werden soll. Die Grundsteinlegung erfolgte bereits 2019. Nach Fertigstellung soll der Campus über ein eigenes Rechenzentrum mit 8000 Servern, eine Ideenfabrik für Innovationen im Bereich autonomes Fahren und ein Fahrsicherheitszentrum verfügen.

Detail am Rande: Der Technologiepark entsteht auf der Fläche des ehemaligen Raffineriegeländes von Bayernoil. Die Umwandlung des Geländes steht somit gewollt oder ungewollt symbolhaft für Audis Ambitionen, den Konzern vom Zeitalter der fossilen Brennstoffe ins Hightech-Zeitalter überzuführen.

Ex-Apple Produktentwickler mit an Bord

Auch in der Personalbesetzung möchte der Ingolstädter Autobauer neue Wege gehen. Chef der neu geschaffenen Einheit Artemis wird kein geringerer als Alex Hitzinger, der drei Jahre bei Apple im Silicon Valley tätig war. Dort baute er die Produktentwicklungs-Einheit für autonome Fahrzeuge auf.

Erst 2019 holte ihn der Volkwagen-Konzern mit an Bord, wo er unter anderem am Konzeptfahrzeug ID.BUZZ mitarbeitete. Dabei handelt es sich um einen elektrisch angetriebenen VW-Mini-Bus, der 2022 auf den Markt kommen soll.

Vor seiner Zeit bei Apple und VW war Hitzinger jahrelang als Entwickler im Motorport tätig und wurde bei Ford/Cosworth jüngster Chefentwickler in der Formel 1.

Synergien für Volkswagen-Konzern

Die neu geschaffene Einheit „Artemis“ soll jedoch nicht nur die Innovationen bei Audi vorantreiben. Wie es in einer Aussendung heißt, soll Artemis eine Blaupause für künftige, agile Entwicklungen von Automobilien im gesamten Volkswagen Konzern sein. Der Volkswagen Konzern hat sich unlängst eine Elektro Offensive auferlegt. Bis 2029 sind 75 neue E-Modelle geplant.

Der erste Auftrag für die neu geschaffene Technologie-Taskforce „Artemis“ steht jedenfalls schon. Demnach soll unter der Führung von Hitzinger ein „hocheffizientes Elektroauto“ entwickelt werden, das bereits 2024 auf die Straße kommen soll. Abschließend heißt es: „Das Kreativteam wird außerdem ein weitreichendes Ökosystem um das Auto herum schaffen und so ein neues Geschäftsmodell für die gesamte Nutzungsphase entwerfen.“


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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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So möchte Audi den Konkurrenz-Kampf mit Tesla gewinnen

  • Der Automobilhersteller Audi hat eine neue Technolgie-Taskforce namens „Artemis“ ins Leben gerufen, um Elektrofahrzeuge mit hochautomatisierten Antriebssystemen und anderen Technologien schneller auf den Markt zu bringen.
  • Dadurch soll der Rückstand zu Tesla aufgeholt werden.

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