03.08.2021

So mischt Habibi Dry Gin-Gründerin Alexandra Ghuneim den Gin-Markt auf

Alexandra Ghuneim hat sich in der Männerdomäne des Destillierens als weibliche Gin-Makerin einen Namen gemacht. Sie beschreibt sich als One Woman-Unternehmen mit Passion und feiner Nase.
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Alexandra Ghuneim Habibi Dry Gin
Alexandra Ghuneim ist Gin-Makerin mit feiner Nase und wildem Herz
© Habibi Dry Gin

Seit Mitte 2019 ist Wien um eine kleine, feine Gin-Destillerie reicher. Gegründet wurde diese von Alexandra Ghuneim, die ihre Leidenschaft für Gin nach einem Besuch bei einer schottischen Gin-Macherin entdeckt hat. Mittlerweile bietet sie unter dem Label „Habibi Dry Gin“ bereits neun eigene Kreationen in ihrem Geschäft in der Neulinggasse 9 im 3. Wiener Gemeindebezirk an, die sie in Handarbeit außerhalb Wiens in ihrem Weinkeller herstellt, persönlich in Flaschen abfüllt, verschließt, etikettiert und mit einem Wachssiegel versieht. Jährlich entstehen so rund 3.000 Flaschen. „Es reizt mich, einen Geschmack zu kreieren, der den Augenblick festhält, mich an einzigartige Erlebnisse und Bilder oder an Düfte erinnert. Ich lasse mein Lebensgefühl in meine Gin-Kreationen einfließen,“ gerät die Destillateurin ins Schwärmen.

Habibi Dry Gin: Alles andere als Mainstream

Der Gin-Markt hat in den vergangenen Jahren stark an Attraktivität gewonnen. Mittlerweile gibt es im weltweiten Handel über 400 Gin-Sorten. Und das Wachstum ist nach wie vor ungebremst, wie Ghuneim erzählt: „Gin bestimmt noch immer die Gastronomie- und Bar-Szene, was auch daran liegt, dass diese Spirituose unglaublich vielfältig und interessant ist. Mit Gin&Tonic fing es an, heute sind wir schon viele Schritte weitergegangen.“ In ihrem Portfolio tummeln sich besonders außergewöhnliche Varianten fernab vom Mainstream, für die Ghuneim die Rohstoffe wie zum Beispiel die Schlehen wann immer möglich auch selbst pflückt. Den Wacholder bezieht sie von einer Bio-Manufaktur in Oberösterreich und die Botanicals von einem Bio-Kontor in Deutschland.

Alexandra Ghuneim Habibi Dry Gin
Alexandra Ghuneim sammelt wann immer es möglich ist, selbst die Rohstoffe für ihre Gin-Kreationen. © Habibi Dry Gin

Gin-Tastings kurbeln Bekanntheit an

Die Namen ihrer Gins „Take 5“, „Gintura“, „Biladi“, „Olivin“, „Catch a Coffee“, „Connoisseur“, „Sloe Gin“, „Red Bella“ und „Wenn der Sommer nicht mehr weit ist“ machen neugierig und wecken die Lust, die innovativen Spirituosen zu verkosten. Und auch das ist bei Alexandra Ghuneim möglich. Denn neben dem Verkauf in ihrem Geschäft, über ihre Homepage oder bei ausgewählten Partnern wie dem Concept Store im Gerngross in Wien, bietet die 51-Jährige auch Tastings an.

Diese Gin Experiences sind auf Wunsch auch online oder Außer Haus möglich und liefern zusätzlich zum Probieren und Erkennen von Aromen und Geschmäckern des Weiteren Antworten auf Fragen wie zum Beispiel was Ötzi mit Gin zu tun hat und warum die Habibi Sorte Connoisseur hervorragend mit Schokolade zusammenpasst.

Habibi-Spezialitäten sind weltweit gefragt

Die Verkostungen haben neben ihrem Bekenntnis zu reinem Handwerk, Individualität, Emotion, Inspiration und Präzision im Übrigen auch dazu beigetragen, dass sich Ghuneim als weibliche Gin-Macherin in der Männerdomäne des Destillierens auch über die Grenzen Österreichs hinaus einen Namen gemacht hat. „Dadurch bin ich weltweit präsent und gerne in Wohnzimmern in Deutschland aber auch in der Schweiz, Dubai oder Australien zuhause.“

So konnte sie auch ihren Export ankurbeln. Hauptmarkt diesbezüglich ist Deutschland. Nur die Zollbestimmungen machen ihr manchmal einen Strich durch die Rechnung, wie sie erzählt: „Ich bin kein riesiges Unternehmen. Wenn man geringe Mengen exportieren will, dann erschweren die Zollbestimmung in den unterschiedlichen Ländern dieses Unterfangen leider häufig.“ Die Mengen könnte sie jedenfalls sicherstellen, da sie mit ihren Spezialitäten hauptsächlich private Gin-Liebhaber und -Kenner versorgt. An einen Absatz über den Lebensmittelhandel denkt sie nicht: „Ich sehe mich als kleines, feines und exklusives Ginlabel. Das passt für mich nicht in den Lebensmittelhandel.“

Habibi Dry Gin Verkostung
Bei den vielfältigen Spezialitäten gibt es viel zu entdecken. © Habibi Dry Gin

Zuerst Bankangestellte, jetzt Unternehmerin

Bevor sie sich in die Selbstständigkeit gewagt hat, hat Ghuneim 30 Jahre bei einer österreichischen Bank gearbeitet. Als Finanzexpertin war sie für die Betreuung internationaler Privatkunden wie Botschaftsangehörige, Expats und Angestellte internationaler Organisationen zuständig. “Ich dachte mir irgendwann: Da musste noch mehr im Leben sein, als diese Aufgabe bis zur Pensionierung auszuführen”, so Ghuneim. Die Entscheidung für ihr eigenes Gin-Label hat sie aber nie bereut. „Natürlich war dieser Schritt mit Unsicherheit und Ängsten verbunden, aber ich habe einen wunderbaren, unterstützenden Partner an meiner Seite.” Und weiter meint die Gin-Makerin: “Die Abdeckung der rechtlichen Grundlagen war eine Herausforderung, aber ich würde heute alles genauso wieder machen. All das Erlebte hat mich zu dem gemacht und zu dem geführt, was heute präsent ist. Mit all den Höhenflügen und Tiefschlägen.“

Alexandra Ghuneim: Gin-Botschafterin Österreichs

Selbst der Coronakrise kann die Unternehmerin, die an der Selbstständigkeit vor allem die Freiheit, die Selbstbestimmtheit, die Kreativität und die Möglichkeit der Selbstverwirklichung schätzt, etwas Positives abgewinnen: „Die Menschen haben sich zu Hause verwöhnt und wollten am Abend oder am Wochenende hochqualitativen Gin genießen. Da konnte ich meine Habibis – auch mit Hilfe meines speziell zugeschnittenen Lieferservices – sehr gut platzieren. Mittlerweile setzt Alexandra Ghuneim jährlich etwa 25.000 Euro mit ihrem noch jungen Business um, das sie hauptberuflich betreibt und als ihre Berufung bezeichnet. Für die kommenden Monate hat sie sich jedenfalls viel vorgenommen: “Ich sehe mich als Gin-Botschafterin Österreichs und möchte dieses Engagement noch weiter ausbauen. Darüber hinaus komponiere ich neue Gins, die mit den kommenden Jahreszeiten zu tun haben”, blickt Alexandra Ghuneim optimistisch in die Zukunft. 

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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