18.03.2021

So könnten Startups bei öffentlichen Aufträgen leichter zum Zug kommen

Wie können Startups ihre Chancen bei öffentlichen Aufträgen verbessern? Vergaberechtsexperte Martin Schiefer im Interview.
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Martin Schiefer ist Rechtsanwalt und Experte für Vergaberecht © der brutkasten
Martin Schiefer ist Rechtsanwalt und Experte für Vergaberecht © der brutkasten

Bei öffentlichen Aufträgen haben es innovative Startups in Österreich oft schwer. Die Verfahren sind aufwändig und die Welt der Startups in vielen Punkten schwer mit der Welt der Ämter und Behörden vereinbar. Dabei muss das gar nicht sein, erklärt Vergaberechtsexperte und Anwalt Martin Schiefer im Interview mit dem brutkasten. Er arbeitet an einem „Leitfaden für innovative Beschaffung“ mit und lässt Startups für Vergabeverfahren pitchen.

Viele Startups mit innovativen Lösungen, die in der Krise nachgefragt waren, haben uns gesagt, dass sie in den Ministerien nicht durchgekommen sind – oft mit den Argumenten Beschaffung und Vergabe. Welche Rolle spielt Vergaberecht für die Innovation? 

Martin Schiefer: Das Vergabegesetz an sich lässt Innovation zu. Wir haben ein neues Vergabegesetz seit 2018, das bewusst innovationsgetrieben ist. Die EU will öffentliche Auftraggeber dazu anregen, möglichst innovationsfreundlich zu sein. Das beißt sich ein wenig mit der Geschichte des Vergaberechts, das eigentlich aus einen baugetriebenen Bereich kommt. Um Unternehmen dazu zu bewegen, über die Grenze zu gehen, hat man zunächst mit den standardisierten Leistungen begonnen und hat versucht, die Eignungsnachweise zu standardisieren. Wenn man sich als ausländisches Unternehmen in Österreich bewirbt, muss man Umsätze und Referenzen nachweisen und die Kriterien dafür findet man im Vergabegesetz normiert.

Für Startups ist das eine Hürde.

Ein Startup, das eine innovative Idee hat, hat normalerweise andere Dinge im Kopf als einen Gewerbeschein. Meistens haben sie auch noch keinen Referenz-Auftraggeber. Umsätze haben sie oft auch noch nicht, dafür vielleicht Schulden. Wenn ich da mit den klassischen Kriterien herangehe, wird es für Startups sehr schwierig. Hinzu kommen Schwellenwerte, die im Liefer- und Dienstleistungsbereich sehr niedrig sind – eine Direktvergabe geht nur bis 100.000 Euro netto. Das ist für eine Startup-Finanzierung meistens zu wenig. Startups entscheiden sich lieber für 2 Minuten und 2 Millionen als 2 Wochen und eine Absage. 

Wie aufwändig sind diese Verfahren und wie sind eure Erfahrungen dabei mit Startups?

Wir schauen, dass wir die Elevator Pitches aus der Privatwirtschaft auch ins Vergaberecht übersetzen. Wenn du dich als Startup bei uns bewerben willst, brauchst du nur ein Bewerbungsschreiben schicken. 

Warum das?

Wir haben die Erfahrung gemacht, wenn wir von Startups eine Gewerbeschein verlangen, vom Steuerberater eine Bestätigung wollen, dass es das Startup in sechs Monaten noch gibt und einen Auftraggeber brauchen, der von der Idee überzeugt ist, machen Startups nicht mehr mit. Hinzu kommt: Viele öffentliche Auftraggeber haben Standardabgabefristen, in denen zB steht, du musst um 10 Uhr pünktlich elektronisch signiert abgeben. Das ist für Startups oft unrealistisch. Auch da muss man der Startup-Szene entgegenkommen.

Das ist spannend: Es gibt also trotzdem Wege, mitzumachen?

Vergaberecht ist so wie Tennisspielen. Wenn man beim Tennis verliert, gibt man allem die Schuld außer sich selbst. Die Regeln sind aber für alle gleich und wenn man gewinnen will, muss man trainieren. Wir trainieren im Vergaberecht seit über 25 Jahren. Wir trauen uns deshalb, Ausschreibungsunterlagen so zu formulieren und plötzlich ist auch die Startup-Szene da. 

Ist dein Gefühl, dass die öffentliche Vergabe schon an Startups interessiert ist, es aber dann an den Rahmenbedingungen scheitert?

Ja, ganz klar. Man sieht, dass Österreich in der Digitalisierung angekommen ist. Die Verwaltung nimmt das Thema ernst. Die, die diese Innovationsbeschaffung betreiben, mit denen sind wir sehr eng im Austausch. Wir arbeiten auch an einem Leitfaden für innovative Beschaffung.  

Ich war vor einigen Jahren in San Francisco. Die haben dort einen Fast Lane Prozess für Startups, wo man sechs Wochen in einem Programm mit den Behörden zusammenarbeitet – für Absolventen gab es dann sehr vereinfachte Vergaberichtlinien. Gibt es so etwas in Österreich?

Das gibt es in der Form noch nicht. Man kann das Vergabegesetz aber in dieser Richtung interpretieren und gestalten. Wir arbeiten mit dem Ministerium an ähnlichen Lösungen. Das sind so eine Art „Reality Hubs“. In dem Bereich, in dem du dich bewegst, gelten die Gewerbebestimmungen nicht oder nur eingeschränkt. Oder das UWG, Unlauterer Wettbewerbs Gesetz, ist eingeschränkt. Die urheberrechtlichen Regeln sind dort auch ein wenig anders gestaltet. So kann sich jeder einigermaßen frei bewegen und muss keine Angst haben, sofort in ein Regulativ zu fallen. Das ist eine Initiative vom Wirtschaftsministerium, die uns sehr gut gefällt und die wir unterstützen. 

Hast du Tipps für öffentliche Vergabeverfahren? Zählt nur der Preis oder gibt es andere Dinge, mit denen man punkten kann – etwa Nachhaltigkeit?

Wir werden unsere Mittel zielgerichteter einsetzen müssen. Im März 2020 war der Ansatz „koste es, was es wolle“ valide. Jetzt sind wir aber in einer Phase, wo wir eher sagen sollten: Koste es so viel wie nötig, damit wir uns innovativ aufstellen können. Wir wollen auch kleinere und mittlere Unternehmen wieder so weit bringen, dass sie ihre Produkte exportieren können. Wenn wir als Exportland alles zurück nach Österreich bringen wollen, bin ich mir nicht sicher, wie sich das in Summe ausgehen soll. 

Muss Nachhaltigkeit im Vergabegesetz verankert werden?

Das steht schon drinnen. Das Vergabegesetz muss gar nicht novelliert werden. Von den Finanzmärkten kommt in Sachen Nachhaltigkeit ohnehin Druck.

Wenn Startups bei solchen Ausschreibungen mitmachen wollen, aber Angst vor dem Aufwand haben, was würdest du ihnen raten?

Ich würde ihnen raten, mit dem Auftraggeber Kontakt zu suchen. Auftraggeber suchen ja oft nach genau diesem Kontakt zur Startupwelt. Zum Beispiel bei Smart-City-Initiativen in Wien, Graz oder Linz. 

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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