18.03.2021

So könnten Startups bei öffentlichen Aufträgen leichter zum Zug kommen

Wie können Startups ihre Chancen bei öffentlichen Aufträgen verbessern? Vergaberechtsexperte Martin Schiefer im Interview.
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Martin Schiefer ist Rechtsanwalt und Experte für Vergaberecht © der brutkasten
Martin Schiefer ist Rechtsanwalt und Experte für Vergaberecht © der brutkasten

Bei öffentlichen Aufträgen haben es innovative Startups in Österreich oft schwer. Die Verfahren sind aufwändig und die Welt der Startups in vielen Punkten schwer mit der Welt der Ämter und Behörden vereinbar. Dabei muss das gar nicht sein, erklärt Vergaberechtsexperte und Anwalt Martin Schiefer im Interview mit dem brutkasten. Er arbeitet an einem „Leitfaden für innovative Beschaffung“ mit und lässt Startups für Vergabeverfahren pitchen.

Viele Startups mit innovativen Lösungen, die in der Krise nachgefragt waren, haben uns gesagt, dass sie in den Ministerien nicht durchgekommen sind – oft mit den Argumenten Beschaffung und Vergabe. Welche Rolle spielt Vergaberecht für die Innovation? 

Martin Schiefer: Das Vergabegesetz an sich lässt Innovation zu. Wir haben ein neues Vergabegesetz seit 2018, das bewusst innovationsgetrieben ist. Die EU will öffentliche Auftraggeber dazu anregen, möglichst innovationsfreundlich zu sein. Das beißt sich ein wenig mit der Geschichte des Vergaberechts, das eigentlich aus einen baugetriebenen Bereich kommt. Um Unternehmen dazu zu bewegen, über die Grenze zu gehen, hat man zunächst mit den standardisierten Leistungen begonnen und hat versucht, die Eignungsnachweise zu standardisieren. Wenn man sich als ausländisches Unternehmen in Österreich bewirbt, muss man Umsätze und Referenzen nachweisen und die Kriterien dafür findet man im Vergabegesetz normiert.

Für Startups ist das eine Hürde.

Ein Startup, das eine innovative Idee hat, hat normalerweise andere Dinge im Kopf als einen Gewerbeschein. Meistens haben sie auch noch keinen Referenz-Auftraggeber. Umsätze haben sie oft auch noch nicht, dafür vielleicht Schulden. Wenn ich da mit den klassischen Kriterien herangehe, wird es für Startups sehr schwierig. Hinzu kommen Schwellenwerte, die im Liefer- und Dienstleistungsbereich sehr niedrig sind – eine Direktvergabe geht nur bis 100.000 Euro netto. Das ist für eine Startup-Finanzierung meistens zu wenig. Startups entscheiden sich lieber für 2 Minuten und 2 Millionen als 2 Wochen und eine Absage. 

Wie aufwändig sind diese Verfahren und wie sind eure Erfahrungen dabei mit Startups?

Wir schauen, dass wir die Elevator Pitches aus der Privatwirtschaft auch ins Vergaberecht übersetzen. Wenn du dich als Startup bei uns bewerben willst, brauchst du nur ein Bewerbungsschreiben schicken. 

Warum das?

Wir haben die Erfahrung gemacht, wenn wir von Startups eine Gewerbeschein verlangen, vom Steuerberater eine Bestätigung wollen, dass es das Startup in sechs Monaten noch gibt und einen Auftraggeber brauchen, der von der Idee überzeugt ist, machen Startups nicht mehr mit. Hinzu kommt: Viele öffentliche Auftraggeber haben Standardabgabefristen, in denen zB steht, du musst um 10 Uhr pünktlich elektronisch signiert abgeben. Das ist für Startups oft unrealistisch. Auch da muss man der Startup-Szene entgegenkommen.

Das ist spannend: Es gibt also trotzdem Wege, mitzumachen?

Vergaberecht ist so wie Tennisspielen. Wenn man beim Tennis verliert, gibt man allem die Schuld außer sich selbst. Die Regeln sind aber für alle gleich und wenn man gewinnen will, muss man trainieren. Wir trainieren im Vergaberecht seit über 25 Jahren. Wir trauen uns deshalb, Ausschreibungsunterlagen so zu formulieren und plötzlich ist auch die Startup-Szene da. 

Ist dein Gefühl, dass die öffentliche Vergabe schon an Startups interessiert ist, es aber dann an den Rahmenbedingungen scheitert?

Ja, ganz klar. Man sieht, dass Österreich in der Digitalisierung angekommen ist. Die Verwaltung nimmt das Thema ernst. Die, die diese Innovationsbeschaffung betreiben, mit denen sind wir sehr eng im Austausch. Wir arbeiten auch an einem Leitfaden für innovative Beschaffung.  

Ich war vor einigen Jahren in San Francisco. Die haben dort einen Fast Lane Prozess für Startups, wo man sechs Wochen in einem Programm mit den Behörden zusammenarbeitet – für Absolventen gab es dann sehr vereinfachte Vergaberichtlinien. Gibt es so etwas in Österreich?

Das gibt es in der Form noch nicht. Man kann das Vergabegesetz aber in dieser Richtung interpretieren und gestalten. Wir arbeiten mit dem Ministerium an ähnlichen Lösungen. Das sind so eine Art „Reality Hubs“. In dem Bereich, in dem du dich bewegst, gelten die Gewerbebestimmungen nicht oder nur eingeschränkt. Oder das UWG, Unlauterer Wettbewerbs Gesetz, ist eingeschränkt. Die urheberrechtlichen Regeln sind dort auch ein wenig anders gestaltet. So kann sich jeder einigermaßen frei bewegen und muss keine Angst haben, sofort in ein Regulativ zu fallen. Das ist eine Initiative vom Wirtschaftsministerium, die uns sehr gut gefällt und die wir unterstützen. 

Hast du Tipps für öffentliche Vergabeverfahren? Zählt nur der Preis oder gibt es andere Dinge, mit denen man punkten kann – etwa Nachhaltigkeit?

Wir werden unsere Mittel zielgerichteter einsetzen müssen. Im März 2020 war der Ansatz „koste es, was es wolle“ valide. Jetzt sind wir aber in einer Phase, wo wir eher sagen sollten: Koste es so viel wie nötig, damit wir uns innovativ aufstellen können. Wir wollen auch kleinere und mittlere Unternehmen wieder so weit bringen, dass sie ihre Produkte exportieren können. Wenn wir als Exportland alles zurück nach Österreich bringen wollen, bin ich mir nicht sicher, wie sich das in Summe ausgehen soll. 

Muss Nachhaltigkeit im Vergabegesetz verankert werden?

Das steht schon drinnen. Das Vergabegesetz muss gar nicht novelliert werden. Von den Finanzmärkten kommt in Sachen Nachhaltigkeit ohnehin Druck.

Wenn Startups bei solchen Ausschreibungen mitmachen wollen, aber Angst vor dem Aufwand haben, was würdest du ihnen raten?

Ich würde ihnen raten, mit dem Auftraggeber Kontakt zu suchen. Auftraggeber suchen ja oft nach genau diesem Kontakt zur Startupwelt. Zum Beispiel bei Smart-City-Initiativen in Wien, Graz oder Linz. 

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Speedinvest ist Teil des "German Venture & Growth Forum" | (c) Speedinvest

Die Situation beim Wachstumskapital ist bei Österreichs großem Nachbarn zumindest statistisch gesehen besser als hierzulande. Doch auch in Deutschland bestehe eine erhebliche Finanzierungslücke, sind die Initiator:innen des German Venture & Growth Forum überzeugt. Die neu gegründete Initiative von 24 großteils deutschen Venture-Capital- und Wachstumsinvestoren legte nun das „German Venture & Growth Playbook“ vor, um das zu ändern.

Ein paar Prozent von 2,8 Billionen Euro

Während in den USA jährlich rund 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Venture- und Growth-Kapital investiert werden, liege die Quote in Deutschland bei weniger als 0,2 Prozent – so die Ausgangslage. Daraus ergebe sich ein jährliches Delta von rund 30 Milliarden Euro, rechnet man bei der Initiative vor. Zumindest die Hälfte davon, also jährlich 15 Milliarden Euro, soll mit den im „Playbook“ vorgeschlagenen Maßnahmen mobilisiert werden, so die Forderung. Denn deutsche institutionelle Investoren würden ein Vermögen von nicht weniger als rund 2,8 Billionen Euro verwalten. Bereits geringe Allokationen im niedrigen Prozentbereich könnten demnach erhebliche zusätzliche Mittel für innovative Wachstumsunternehmen bereitstellen.

„Die wachsende Wirtschaftslücke zwischen den USA und Europa geht zu einem großen Teil auf den Mangel an Wachstumskapital zurück. Unternehmen wie die Magnificent Seven wären ohne VC-Investoren nicht entstanden. Startups entwickeln nicht nur disruptive Technologien, sondern sie bauen Zukunftsindustrien auf. Deutschland hat die Mittel, genau diese Industrien zu finanzieren“, kommentierte Technologieinvestor Alexander Kudlich bei der Präsentation in Berlin.

Speedinvest und andere große Namen als Partner an Bord

Der Großteil der 24 am German Venture & Growth Forum beteiligten Investmentgesellschaften hat seinen Sitz in Deutschland mit großen Namen wie Cherry Ventures, Earlybird und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Es sind jedoch auch internationale Akteure vertreten, darunter Österreichs größter VC Speedinvest. Das ist kaum verwunderlich, ist Deutschland doch mit 72 Beteiligungen (Stand Anfang 2026) am stärksten im Portfolio des Early-Stage-VCs vertreten, der wiederum zu den aktivsten seiner Art in Deutschland zählt.

Anm.: Der folgende Absatz wurde nach Veröffentlichung hinzugefügt

„Wir sind als offizieller Unterstützer dieser Initiative aufgetreten, weil wir fest überzeugt sind, dass Deutschland und Europa dringend eine signifikante Umschichtung der wirklich großen Kapitalpools in Richtung Innovationsökonomie benötigen. Dort wird die Wertschöpfung stattfinden und es wäre gesellschaftlich unverantwortlich, die breite Gesellschaft nicht daran teilhaben zu lassen“, kommentiert Speedinvest-Gründer Oliver Holle auf brutkasten-Anfrage. „Nun hoffen wir alle, dass auf die hoffnungsvollen Worte auch Taten folgen und die die relevanten Entscheidungsträger rasch agieren.“

Zentrales Ziel des Forums ist eine Neubewertung von Venture Capital als Anlageklasse durch institutionelle Investoren. Das Playbook verweist auf durchschnittliche Renditen europäischer Venturefonds von rund 14 bis 18 Prozent und hebt zugleich deren Diversifikationseffekt wegen einer geringen Korrelation zu Aktien- und Anleihemärkten hervor. „Für dieses Argument stehen wir seit Jahren. Jetzt bestätigen es die Daten, die politischen Rahmenbedingungen stimmen, und institutionelle Investoren sind bereit zuzuhören. Ich bin überzeugt: Wir stehen kurz davor, den gordischen Knoten zu durchschlagen“, sagt Christian Miele, General Partner bei Headline.

Drei Zugangswege für institutionelle Investoren

Erhebliches Potenzial für neue europäische Marktführer gebe es vor allem in den Bereichen Deep Tech, Künstliche Intelligenz, Robotik, Quantentechnologie, Energie, Verteidigung und Raumfahrt, meinen die Initiator:innen. Das „Playbook“ beschreibt dabei drei mögliche Zugangswege für Pensionskassen, Versicherungen, Versorgungswerke und Stiftungen: Investitionen in Einzelfonds, Dachfonds sowie Co-Investments. Dabei bietet der Text in fünf Kapiteln eine recht genaue Beschreibung, wie diese Investment-Strategien konkret umgesetzt werden können. So soll ohne staatliche Sondervermögen oder Garantien und bei marktkonformen Renditeerwartungen ein wesentlicher Beitrag zu einer „neuen Gründerzeit“ geleistet werden.

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