18.03.2021

So könnten Startups bei öffentlichen Aufträgen leichter zum Zug kommen

Wie können Startups ihre Chancen bei öffentlichen Aufträgen verbessern? Vergaberechtsexperte Martin Schiefer im Interview.
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Martin Schiefer ist Rechtsanwalt und Experte für Vergaberecht © der brutkasten
Martin Schiefer ist Rechtsanwalt und Experte für Vergaberecht © der brutkasten

Bei öffentlichen Aufträgen haben es innovative Startups in Österreich oft schwer. Die Verfahren sind aufwändig und die Welt der Startups in vielen Punkten schwer mit der Welt der Ämter und Behörden vereinbar. Dabei muss das gar nicht sein, erklärt Vergaberechtsexperte und Anwalt Martin Schiefer im Interview mit dem brutkasten. Er arbeitet an einem „Leitfaden für innovative Beschaffung“ mit und lässt Startups für Vergabeverfahren pitchen.

Viele Startups mit innovativen Lösungen, die in der Krise nachgefragt waren, haben uns gesagt, dass sie in den Ministerien nicht durchgekommen sind – oft mit den Argumenten Beschaffung und Vergabe. Welche Rolle spielt Vergaberecht für die Innovation? 

Martin Schiefer: Das Vergabegesetz an sich lässt Innovation zu. Wir haben ein neues Vergabegesetz seit 2018, das bewusst innovationsgetrieben ist. Die EU will öffentliche Auftraggeber dazu anregen, möglichst innovationsfreundlich zu sein. Das beißt sich ein wenig mit der Geschichte des Vergaberechts, das eigentlich aus einen baugetriebenen Bereich kommt. Um Unternehmen dazu zu bewegen, über die Grenze zu gehen, hat man zunächst mit den standardisierten Leistungen begonnen und hat versucht, die Eignungsnachweise zu standardisieren. Wenn man sich als ausländisches Unternehmen in Österreich bewirbt, muss man Umsätze und Referenzen nachweisen und die Kriterien dafür findet man im Vergabegesetz normiert.

Für Startups ist das eine Hürde.

Ein Startup, das eine innovative Idee hat, hat normalerweise andere Dinge im Kopf als einen Gewerbeschein. Meistens haben sie auch noch keinen Referenz-Auftraggeber. Umsätze haben sie oft auch noch nicht, dafür vielleicht Schulden. Wenn ich da mit den klassischen Kriterien herangehe, wird es für Startups sehr schwierig. Hinzu kommen Schwellenwerte, die im Liefer- und Dienstleistungsbereich sehr niedrig sind – eine Direktvergabe geht nur bis 100.000 Euro netto. Das ist für eine Startup-Finanzierung meistens zu wenig. Startups entscheiden sich lieber für 2 Minuten und 2 Millionen als 2 Wochen und eine Absage. 

Wie aufwändig sind diese Verfahren und wie sind eure Erfahrungen dabei mit Startups?

Wir schauen, dass wir die Elevator Pitches aus der Privatwirtschaft auch ins Vergaberecht übersetzen. Wenn du dich als Startup bei uns bewerben willst, brauchst du nur ein Bewerbungsschreiben schicken. 

Warum das?

Wir haben die Erfahrung gemacht, wenn wir von Startups eine Gewerbeschein verlangen, vom Steuerberater eine Bestätigung wollen, dass es das Startup in sechs Monaten noch gibt und einen Auftraggeber brauchen, der von der Idee überzeugt ist, machen Startups nicht mehr mit. Hinzu kommt: Viele öffentliche Auftraggeber haben Standardabgabefristen, in denen zB steht, du musst um 10 Uhr pünktlich elektronisch signiert abgeben. Das ist für Startups oft unrealistisch. Auch da muss man der Startup-Szene entgegenkommen.

Das ist spannend: Es gibt also trotzdem Wege, mitzumachen?

Vergaberecht ist so wie Tennisspielen. Wenn man beim Tennis verliert, gibt man allem die Schuld außer sich selbst. Die Regeln sind aber für alle gleich und wenn man gewinnen will, muss man trainieren. Wir trainieren im Vergaberecht seit über 25 Jahren. Wir trauen uns deshalb, Ausschreibungsunterlagen so zu formulieren und plötzlich ist auch die Startup-Szene da. 

Ist dein Gefühl, dass die öffentliche Vergabe schon an Startups interessiert ist, es aber dann an den Rahmenbedingungen scheitert?

Ja, ganz klar. Man sieht, dass Österreich in der Digitalisierung angekommen ist. Die Verwaltung nimmt das Thema ernst. Die, die diese Innovationsbeschaffung betreiben, mit denen sind wir sehr eng im Austausch. Wir arbeiten auch an einem Leitfaden für innovative Beschaffung.  

Ich war vor einigen Jahren in San Francisco. Die haben dort einen Fast Lane Prozess für Startups, wo man sechs Wochen in einem Programm mit den Behörden zusammenarbeitet – für Absolventen gab es dann sehr vereinfachte Vergaberichtlinien. Gibt es so etwas in Österreich?

Das gibt es in der Form noch nicht. Man kann das Vergabegesetz aber in dieser Richtung interpretieren und gestalten. Wir arbeiten mit dem Ministerium an ähnlichen Lösungen. Das sind so eine Art „Reality Hubs“. In dem Bereich, in dem du dich bewegst, gelten die Gewerbebestimmungen nicht oder nur eingeschränkt. Oder das UWG, Unlauterer Wettbewerbs Gesetz, ist eingeschränkt. Die urheberrechtlichen Regeln sind dort auch ein wenig anders gestaltet. So kann sich jeder einigermaßen frei bewegen und muss keine Angst haben, sofort in ein Regulativ zu fallen. Das ist eine Initiative vom Wirtschaftsministerium, die uns sehr gut gefällt und die wir unterstützen. 

Hast du Tipps für öffentliche Vergabeverfahren? Zählt nur der Preis oder gibt es andere Dinge, mit denen man punkten kann – etwa Nachhaltigkeit?

Wir werden unsere Mittel zielgerichteter einsetzen müssen. Im März 2020 war der Ansatz „koste es, was es wolle“ valide. Jetzt sind wir aber in einer Phase, wo wir eher sagen sollten: Koste es so viel wie nötig, damit wir uns innovativ aufstellen können. Wir wollen auch kleinere und mittlere Unternehmen wieder so weit bringen, dass sie ihre Produkte exportieren können. Wenn wir als Exportland alles zurück nach Österreich bringen wollen, bin ich mir nicht sicher, wie sich das in Summe ausgehen soll. 

Muss Nachhaltigkeit im Vergabegesetz verankert werden?

Das steht schon drinnen. Das Vergabegesetz muss gar nicht novelliert werden. Von den Finanzmärkten kommt in Sachen Nachhaltigkeit ohnehin Druck.

Wenn Startups bei solchen Ausschreibungen mitmachen wollen, aber Angst vor dem Aufwand haben, was würdest du ihnen raten?

Ich würde ihnen raten, mit dem Auftraggeber Kontakt zu suchen. Auftraggeber suchen ja oft nach genau diesem Kontakt zur Startupwelt. Zum Beispiel bei Smart-City-Initiativen in Wien, Graz oder Linz. 

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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