In Wien werden zuerst Mitarbeiterinnen im medizinischen Bereich oder mit Dienstreisen ins Ausland geimpft.
In Wien werden zuerst Mitarbeiterinnen im medizinischen Bereich oder mit Dienstreisen ins Ausland geimpft.
Wien startet am 3. Mai mit der Impfung von Mitarbeitern in Unternehmen. 10.000 Betriebe haben sich dafür bereits im Februar vorgemerkt. Eine Registrierung ist aber nach wie vor möglich. Über ein eigenes Portal des Impfservices der Stadt, können Unternehmen Mitarbeiter in insgesamt fünf Risikogruppen einteilen. Diese Gruppen bestimmen die Reihenfolge in der Impfaktion.
Für die erste Risikogruppe, die direkten Kontakt mit infektiösem Material hat – etwa im Gesundheitsbereich – stehen 40.000 Impfdosen bereit. Ebenfalls zu den ersten, die eine Impfung erhalten sollen, zählen Menschen, die unaufschiebbare Dienstreisen ins Ausland machen müssen und damit in die Kategorie 4 fallen. Frühestens ab Ende Mai sollen dann alle anderen Kategorien zur Impfung eingeladen werden.
Betriebe müssen sich dazu nicht nur über das Portal vormerken, sondern auch eine Impfkoordinatorin oder einen -Koordinator bestimmen. Dieser bekommt einen Link, mit dem die Vormerkung abgeschlossen werden kann. Gibt es Mitarbeiter in den Kategorien 1 oder 4, kann sofort ein Termin über das Portal gebucht werden. Termine können auch für Gruppen mehrerer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gebucht werden. Die Unternehmensgröße ist für diese Impfaktion unerheblich – auch Ein-Personen-Unternehmen sind laut Stadt Wien eingeladen, mitzumachen. Ab 300 impfbereiten Mitarbeitern können Unternehmen aber unter bestimmten Voraussetzungen sogar eigene Impfstraßen in ihren Betrieben einrichten
– Kategorie 1: Erhöhtes Infektionsrisiko bzw. Kontakt mit infektiösem Material
– (zB Wartung von medizinischen Geräten in Gesundheitseinrichtungen)
– Kategorie 2: Direkter persönlicher KundInnenkontakt ohne baulichen Schutz
– Kategorie 3: Direkter persönlicher KundInnenkontakt mit baulichem Schutz
– Kategorie 4: Unaufschiebbare/zwingende Reisen ins Ausland
– Kategorie 5: Kein erhöhtes Risiko durch die Tätigkeit