01.06.2023

„So it begins“ – Elon Musk darf seit kurzem Gehirnimplantate an Menschen testen

Die US-Behörde FDA erteilte die Erlaubnis. Neuralink Co-Founder Elon Musk sieht darin einen ersten, wichtigen Schritt.
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Neuralink, Zulassung, FDA, Versuche an Menschen
(c) Neuralink - Das Neuralink-Implantat wird bald am Menschen getestet werden.

Elon Musks Gehirnimplantat-Firma Neuralink hat vor kurzem die Zulassung für Versuche an Menschen erhalten. Das Unternehmen gab dies vor wenigen Tagen auf Twitter bekannt.

In dem Tweet heißt es, die Genehmigung der US-amerikanischen „Food and Drug Administration“ (FDA) sei „ein wichtiger erster Schritt, der es eines Tages ermöglichen wird, dass unsere Technologie vielen Menschen helfen kann.“

Das Unternehmen teilte auch mit, dass die Rekrutierung für die Studie noch nicht begonnen habe – weitere Details blieb Musks Gehirn-Startup allerdings schuldig. Gerüchten zufolge gebe es bereits über zwei Dutzend Freiwillige.

Zur Erinnerung: Neuralink wurde 2016 von Elon Musk und einer Gruppe von Wissenschaftlern und Ingenieuren mit dem Ziel gegründet, Geräte zu entwickeln, die eine Schnittstelle zum menschlichen Gehirn bilden sollen – sowohl zum Auslesen von Informationen aus Neuronen als auch zur direkten Rückkopplung von Informationen ins Gehirn.

2020 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert

2020 stellte Musk den Prototyp der Gehirn-Computer-Schnittstelle von Neuralink zum ersten Mal öffentlich vor. Dieser hatte die Form einer Münze, an deren Seite Drähte befestigt waren. Der runde Teil müsse in den Schädel eingelassen werden, damit die Drähte einige Millimeter tief in der Oberfläche des Gehirns sitzen. Im Rahmen dieser Ankündigung zeigte das Neuralink-Team ein Schwein, dem das Gerät implantiert worden war, um die Neuronen in seiner Schnauze zu überwachen und Signale zu erzeugen.

Kritik an Tierversuchen

Später zeigte das NeuroTech-Unternehmen, wie ein Affe mit seinem Gerät das Videospiel Pong spielen konnte. Allerdings gab es daran reichlich Kritik, nachdem einige Tiere bei den Tests gestorben waren – der brutkasten berichtete.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

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AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI habe ich kein Verständnis von gesellschaftspolitischen Auswirkungen, da es schwierig ist, Vorhersagen zu treffen, wie sich die Verwendung von Gehirnimplantaten auf die Gesellschaft auswirken könnte. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Entwicklung von Technologien wie Neuralink das Potential hat, die Art und Weise, wie wir miteinander und mit der Welt um uns herum interagieren, grundlegend zu verändern. Es ist daher wichtig, dass solche Technologien sorgfältig und verantwortungsbewusst getestet und reguliert werden, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken minimiert werden.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es ist noch unklar, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Zulassung von Neuralink für Tests an Menschen haben wird. Die Technologie des Unternehmens kann jedoch das Potenzial haben, die Behandlung von psychischen und neurologischen Erkrankungen erheblich zu verbessern, was zu einer Steigerung der Investitionen in das Unternehmen führen könnte. Darüber hinaus könnte Neuralink auch zur Entwicklung völlig neuer Anwendungen führen, die derzeit noch nicht absehbar sind.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in könnte der Artikel für dich relevant sein, da Elon Musks Unternehmen Neuralink dabei ist, eine Technologie zur Schnittstelle zwischen menschlichem Gehirn und technischen Geräten zu entwickeln. Wenn diese Technologie erfolgreich entwickelt wird, könnte sie langfristig das Potenzial haben, neue Anwendungsfelder und Geschäftsmöglichkeiten für verschiedene Branchen und Anwendungsbereiche wie beispielsweise Medizin oder Virtual Reality zu schaffen. Allerdings gibt es auch ethische und regulatorische Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung dieser Technologie diskutiert werden müssen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel relevant sein, da er Einblick in die Fortschritte und Entwicklungen eines aufstrebenden Unternehmens im Bereich der Neurotechnologie gibt. Die Genehmigung für Tests an Menschen ist ein bedeutender Meilenstein für Neuralink und könnte langfristig einen Einfluss auf den Aktienkurs des Unternehmens haben. Allerdings sollten auch die potenziellen Risiken und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Gehirnimplantaten berücksichtigt werden.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in könnten Sie sich mit Fragen der Regulierung und Ethik von Neurowissenschaften und Technologien auseinandersetzen, die durch die Zulassung von Gehirnimplantaten von Neuralink aufgeworfen werden. Eine weitere Frage betrifft die möglichen Auswirkungen dieser Technologie auf Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie ihre Implikationen für Privatsphäre und Datensicherheit. Insgesamt erfordert die Erforschung und Entwicklung von Gehirnimplantaten eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und der Verantwortung von Unternehmen und Regulierungsbehörden.

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das Unternehmen Neuralink, gegründet von Elon Musk, hat die Zulassung für Tests von Gehirnimplantaten an Menschen erhalten. Das Ziel dieser Geräte ist es, eine Schnittstelle zum menschlichen Gehirn herzustellen, um Informationen direkt auszulesen und zurückzukoppeln. Obwohl das Unternehmen noch keine Details zu den Tests bekannt gegeben hat, gibt es bereits Gerüchte über Freiwillige. Diese Technologie könnte in Zukunft vielen Menschen helfen, aber es gibt auch Kritik an den Tierversuchen, die zuvor durchgeführt wurden.

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Elon Musk
  • Wissenschaftler und Ingenieure, die Neuralink gegründet haben
  • Freiwillige, die an den Gehirnimplantat-Versuchen teilnehmen sollen (noch nicht bekannt)

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Neuralink
  • US-amerikanischen „Food and Drug Administration“ (FDA)

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