01.06.2023

„So it begins“ – Elon Musk darf seit kurzem Gehirnimplantate an Menschen testen

Die US-Behörde FDA erteilte die Erlaubnis. Neuralink Co-Founder Elon Musk sieht darin einen ersten, wichtigen Schritt.
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Neuralink, Zulassung, FDA, Versuche an Menschen
(c) Neuralink - Das Neuralink-Implantat wird bald am Menschen getestet werden.

Elon Musks Gehirnimplantat-Firma Neuralink hat vor kurzem die Zulassung für Versuche an Menschen erhalten. Das Unternehmen gab dies vor wenigen Tagen auf Twitter bekannt.

In dem Tweet heißt es, die Genehmigung der US-amerikanischen „Food and Drug Administration“ (FDA) sei „ein wichtiger erster Schritt, der es eines Tages ermöglichen wird, dass unsere Technologie vielen Menschen helfen kann.“

Das Unternehmen teilte auch mit, dass die Rekrutierung für die Studie noch nicht begonnen habe – weitere Details blieb Musks Gehirn-Startup allerdings schuldig. Gerüchten zufolge gebe es bereits über zwei Dutzend Freiwillige.

Zur Erinnerung: Neuralink wurde 2016 von Elon Musk und einer Gruppe von Wissenschaftlern und Ingenieuren mit dem Ziel gegründet, Geräte zu entwickeln, die eine Schnittstelle zum menschlichen Gehirn bilden sollen – sowohl zum Auslesen von Informationen aus Neuronen als auch zur direkten Rückkopplung von Informationen ins Gehirn.

2020 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert

2020 stellte Musk den Prototyp der Gehirn-Computer-Schnittstelle von Neuralink zum ersten Mal öffentlich vor. Dieser hatte die Form einer Münze, an deren Seite Drähte befestigt waren. Der runde Teil müsse in den Schädel eingelassen werden, damit die Drähte einige Millimeter tief in der Oberfläche des Gehirns sitzen. Im Rahmen dieser Ankündigung zeigte das Neuralink-Team ein Schwein, dem das Gerät implantiert worden war, um die Neuronen in seiner Schnauze zu überwachen und Signale zu erzeugen.

Kritik an Tierversuchen

Später zeigte das NeuroTech-Unternehmen, wie ein Affe mit seinem Gerät das Videospiel Pong spielen konnte. Allerdings gab es daran reichlich Kritik, nachdem einige Tiere bei den Tests gestorben waren – der brutkasten berichtete.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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AI Summaries

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AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI habe ich kein Verständnis von gesellschaftspolitischen Auswirkungen, da es schwierig ist, Vorhersagen zu treffen, wie sich die Verwendung von Gehirnimplantaten auf die Gesellschaft auswirken könnte. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Entwicklung von Technologien wie Neuralink das Potential hat, die Art und Weise, wie wir miteinander und mit der Welt um uns herum interagieren, grundlegend zu verändern. Es ist daher wichtig, dass solche Technologien sorgfältig und verantwortungsbewusst getestet und reguliert werden, um sicherzustellen, dass potenzielle Risiken minimiert werden.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es ist noch unklar, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Zulassung von Neuralink für Tests an Menschen haben wird. Die Technologie des Unternehmens kann jedoch das Potenzial haben, die Behandlung von psychischen und neurologischen Erkrankungen erheblich zu verbessern, was zu einer Steigerung der Investitionen in das Unternehmen führen könnte. Darüber hinaus könnte Neuralink auch zur Entwicklung völlig neuer Anwendungen führen, die derzeit noch nicht absehbar sind.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in könnte der Artikel für dich relevant sein, da Elon Musks Unternehmen Neuralink dabei ist, eine Technologie zur Schnittstelle zwischen menschlichem Gehirn und technischen Geräten zu entwickeln. Wenn diese Technologie erfolgreich entwickelt wird, könnte sie langfristig das Potenzial haben, neue Anwendungsfelder und Geschäftsmöglichkeiten für verschiedene Branchen und Anwendungsbereiche wie beispielsweise Medizin oder Virtual Reality zu schaffen. Allerdings gibt es auch ethische und regulatorische Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung dieser Technologie diskutiert werden müssen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel relevant sein, da er Einblick in die Fortschritte und Entwicklungen eines aufstrebenden Unternehmens im Bereich der Neurotechnologie gibt. Die Genehmigung für Tests an Menschen ist ein bedeutender Meilenstein für Neuralink und könnte langfristig einen Einfluss auf den Aktienkurs des Unternehmens haben. Allerdings sollten auch die potenziellen Risiken und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Gehirnimplantaten berücksichtigt werden.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in könnten Sie sich mit Fragen der Regulierung und Ethik von Neurowissenschaften und Technologien auseinandersetzen, die durch die Zulassung von Gehirnimplantaten von Neuralink aufgeworfen werden. Eine weitere Frage betrifft die möglichen Auswirkungen dieser Technologie auf Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie ihre Implikationen für Privatsphäre und Datensicherheit. Insgesamt erfordert die Erforschung und Entwicklung von Gehirnimplantaten eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und der Verantwortung von Unternehmen und Regulierungsbehörden.

„So it begins“ – Elon Musk darf seit kurzem Gehirnimplantate an Menschen testen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das Unternehmen Neuralink, gegründet von Elon Musk, hat die Zulassung für Tests von Gehirnimplantaten an Menschen erhalten. Das Ziel dieser Geräte ist es, eine Schnittstelle zum menschlichen Gehirn herzustellen, um Informationen direkt auszulesen und zurückzukoppeln. Obwohl das Unternehmen noch keine Details zu den Tests bekannt gegeben hat, gibt es bereits Gerüchte über Freiwillige. Diese Technologie könnte in Zukunft vielen Menschen helfen, aber es gibt auch Kritik an den Tierversuchen, die zuvor durchgeführt wurden.

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AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Elon Musk
  • Wissenschaftler und Ingenieure, die Neuralink gegründet haben
  • Freiwillige, die an den Gehirnimplantat-Versuchen teilnehmen sollen (noch nicht bekannt)

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AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Neuralink
  • US-amerikanischen „Food and Drug Administration“ (FDA)

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