14.12.2021

So geht Crowdfinancing: Ein Leitfaden von zmartUp-Gründer Patrick Üllen

Der Premstättner Gründer Patrick Üllen hat mit zmartUp die Landschaft der Crowd-Finanzierung betreten. Und gibt mit seiner Erfahrung Gründer:innen Tipps, die diesem Kapitalbeschaffungs-Weg folgen wollen.
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(c) zmartUp - Patrick Üllen, zmartUp-Gründer über Erfolgsfaktoren und Stolpersteine bei Crowdfinanzierung.

Gaius Maecenas war ein Vertrauter des römischen Kaisers Augustus und starb acht vor Christus im Alter von 62 Jahren. Sein Nachname sollte mit seinem Ableben zu einem Synonym für (finanzielle) Unterstützung werden. Er war vor seinem Tod als Mäzen römische Dichter wie Horaz und Vergil aufgetreten und hat, wenn man so will, für spätere Formen des „Supports“ den Grundstein gelegt. Zugegeben, Crowdfinancing ist in diesem Sinne natürlich nicht derart mit einem Mäzenentum zu vergleichen, wie es in Kunst und Kultur üblich ist. Stellt aber heutzutage eine wichtige Kapitalbeschaffungsform besonders für Startups dar. Doch auch Schwarmfinanzierung will gelernt sein, wie zmartUp-Gründer Patrick Üllen weiß.

Daten von CrowdCircus nach, investierte die heimische Masse 2020 72,3 Millionen Euro in Projekte. Eine Steigerung von 5,6 Prozent zum Jahr davor. „Erfreulicherweise gingen auch 2020 wieder neue Plattformen an den Start und wir konnten weitere Anbieter davon überzeugen, bei der Datenübermittlung mit uns zu kooperieren. Rechnet man auch sie mit ein, ergibt sich für das Vorjahr ein Gesamtvolumen von über 80 Millionen Euro. Insgesamt wurden auf österreichischen Crowdinvesting-Plattformen nun bereits mehr als 300 Millionen Euro investiert“, berichtet CrowdCircus-Geschäftsführer und Co-Founder Sebastian Scholda.

Crowdfinancing-Mix im Repertoire

Eine dieser neuen Plattformen ist zmartUp aus dem steirischen Premstätten, die sich laut Founder Üllen in zweierlei Hinsicht von bisherigen Unterscheide. „Wir bündeln nicht nur Crowdfunding und Crowdinvesting, sondern ermöglichen wie in einem Baukastensystem, die Arten separat oder vereint, den einzigartigen Crowdfinancing-Mix, in einer Kampagne zu nutzen. Das hat es so in dieser Art und Weise noch nicht gegeben“, sagt er.

Des Weiteren umfasse das Angebot der Crowdfinancing-Plattform auch Startup-Beratung sowie Vernetzung mit der Förderlandschaft und Experten aus verschiedenen Bereichen.

„Zudem haben wir eine neue Business-Unit für unsere Kunden geschaffen, in der wir wichtige technische Erfordernisse, welche immer wieder im Kontext zu den Kampagnen stehen, lösen. Wie Branding, Webdesign, UI & UX, Web- bzw. Mobile-Development, E-Commerce, Web-Core-Vitals-Optimization, SEO bis hin zu Social Media Marketing“, führt Üllen aus, der bestimmten Kriterien folgt, um Startup-Kampagnen auf der Plattform „zuzulassen“. Und gleichzeitig damit eine Art Leitfaden für Gründer:innen setzt, die an Schwarmfinanzierung denken.

Grundlegende Faktoren für Crowd-Finanzierung

Generell gilt, dass zunächst die grundlegenden Voraussetzungen gegeben sein müssen, wie Alter, Wohnort und ähnliche Faktoren. Außerdem muss das Kapital der Investoren für das operative Geschäft verwendet werden. Wurden diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllt, wird zunächst von Üllen und Team die Idee an sich genauer unter die Lupe genommen.

„Hierfür werden Recherchen erstellt, inwieweit diese Idee marktfähig bzw. überhaupt realisierbar ist, technische- und wirtschaftliche Machbarkeit“, präzisiert er. „Des Weiteren spielt neben der geschäftlichen auch die zwischenmenschliche Ebene eine wesentliche Rolle. Während der Kampagnenzeit müssen alle an einem Strang ziehen. Und Gründer:innen gut argumentieren können, warum ihr Produkt innovativ ist bzw. warum es erfolgreich sein wird.“

Wenn Zeit nicht nur „money“ ist…

Den Grundstein für den Erfolg einer guten Crowdfinancing-Kampagne verortet der CEO neben der engen Zusammenarbeit zwischen Foundern und der jeweiligen Plattform, besonders in der ausreichenden Vorbereitungszeit. Damit alles gut geplant werden kann. Dann erst beginne die Arbeit.

Regelmäßiger Austausch und Adaptierung gehören ebenso dazu, wie auch die genaue Vorstellung, welche Punkte für das Team im Fokus stehen: Kapitalgenerierung, Marktsteigerung oder Marketing. Wurde dies alles korrekt erledigt, sei es für das Startups unumgänglich, Werbung für die Crowdfinancing-Kampagne zu starten.

„Es ist nicht damit getan, alles an die Plattform abzugeben und zu hoffen, dass die Kampagne erfolgreich wird. Natürlich werden von uns Marketingstrategien zur Bewerbung des jeweiligen Produktes gesetzt. Allerdings sollte man sich auch vor Augen halten, je mehr Leute von dem Produkt wissen, umso mehr Kapital kann generiert werden“, so Üllen weiter.

Die Schwächen von Startups bei Crowdfinancing-Plänen

Grundsätzlich sieht er Unternehmen jeglicher Art als geeignet für Crowdfinancing an. Im Laufe der Zeit habe sich aber für Üllen herausgestellt, dass Startups zwar oft über technisches oder produktbezogenes Wissen verfügen, dann allerdings Schwächen betreffend Kapitalgenerierung, Markterweiterung und Marketing aufweisen.

Als Tipps für jene und auch andere Gründer:innen, die mit der Idee spielen, eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, verweist Üllen auf mehrere Faktoren, die vorab abgearbeitet gehören und essentiell sind.

Zunächst sei es wichtig, die gewählte Plattform selbst genauer ins Auge zu nehmen. Und herauszufinden, welche Services und Partnerschaften angeboten werden und wie die Planungs- und Umsetzungsstrategien aussehen. Alles unter Berücksichtigung des Zeitfaktors, da eine gewisse Vorlaufzeit eingeplant werden muss, wie er sagt.

´“Zudem stellt das Team einen weiteren grundlegenden Baustein in einer erfolgreichen Projektumsetzung dar“ so Üllen weiter. „Je mehr helfende Hände, umso besser. Ein weiterer essentieller Baustein ist die Community. Hier geht es darum, ob und inwieweit bereits ein Netzwerk aufgebaut wurde.“

Außerdem erweise sich der richtige Auftritt als wichtig. Gut eingesetzte Marketingstrategien sorgen für ein Herausstechen aus der Masse. Eines der wichtigsten Dinge sei, dem Founder nach, jedoch das Durchhaltevermögen. Man müsse bis zum bitteren oder idealerweise süßem Ende „fokussiert bleiben und alles geben“.

Blitzstart = Fehlstart?

Zu den Stolpersteinen hingegen, die Crowdfinancing scheitern lassen können, würden sehr oft das Budget und der zeitliche Faktor zählen. „Eine gute Kampagne kostet auch etwas. Zudem benötigen, wie erwähnt, die Planungsphase und die Community genügend Vorbereitungszeit, da ein Blitzstart sehr oft mit einem Fehlstart gleichzusetzen ist“, sagt Üllen.

Und fährt fort: „Ein schnellerer Start kann oft erfolgen, wenn sich der Einreicher oder die Einreicherin schon im Vorfeld mit dem Thema auseinandergesetzt hat und qualitative Inhalte, Videos, Texte und eine Community gegeben sind. Jedoch zeigen unsere Erfahrungen, dass Kampagnen, welche mit uns gemeinsam aufgebaut wurden, den Erwartungen der Community besser entsprechen, als jene, die komplett in Eigenregie erledigt wurden. Ein Nachjustieren ist dann oft kostenintensiver. Als Faustregel gilt: je früher das Projekt bei uns einlangt, umso ‚leaner‘ und effektiver kann dieses aufgebaut werden.“

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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