11.10.2023

So funktioniert New Work bei ProSiebenSat.1 PULS 4

New Work ist in aller Munde - doch wie sehen solche Konzepte in der Praxis aus? Brutkasten hat bei Birgit Moser-Kadlac, Geschäftsleitung Human Resources bei ProSiebenSat.1 PULS 4, nachgefragt, wie ihr Unternehmen New Work-Modelle umsetzt.
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Links: Ein Wegweiser mit Schlagworten zu New Work Konzepten. Rechts: Portrait von Birgit Moser-Kadlac, Geschäftsleitung Human Resources bei ProSiebenSat.1 PULS 4
(c) links: WD Stockphotos - stock.adobe.com | rechts: ProSiebenSat1 PULS4/König

Junge Arbeitnehmer:innen haben andere Anforderungen an ihre Arbeitgeber als ihre älteren Kolleg:innen. Wollen Firmen heutzutage neue Mitarbeiter:innen anziehen und bestehende behalten, müssen sie neue Arbeitsweisen ermöglichen. Dieses Prinzip hat auch ProSiebenSat.1 PULS 4 durchschaut, und bietet Mitarbeitenden seit zwei Jahren ein hybrides Arbeitsmodell an – sofern ihre Position das erlaubt. Dieses wurde im Frühjahr um die Möglichkeit erweitert, remote aus dem EU-Ausland zu arbeiten. Brutkasten hat bei Birgit Moser-Kadlac, Geschäftsleitung Human Resources bei ProSiebenSat.1 PULS 4, nachgefragt, wie das Ganze in der Praxis aussieht.


Wie sehen die New Work Regeln bei ProSiebenSat.1 Puls 4 konkret aus?

Moser-Kadlac: Bei unserem hybriden Arbeitsmodell geben wir keinen maximalen Rahmen vor, sondern eine starke Empfehlung für 50:50 – das heißt 50 Prozent Office, 50 Prozent flexibel arbeiten. Wir sind jedenfalls davon überzeugt, dass unsere Unternehmenskultur auch sehr vom Miteinander geprägt ist. Daher geben wir einerseits die Möglichkeit der Flexibilität, sehen aber andererseits auch das Office immer noch als Ort der Begegnung und der Innovation.

Wie lief die Vorbereitung ab?

Moser-Kadlac: Beide Konzepte erforderten intensive Recherche, Austausch mit anderen Unternehmen sowie eine externe Prüfung aller Gegebenheiten. Das Angebot wird mittlerweile auch sehr gut angenommen – rund 65 Prozent unserer Mitarbeiter:innen arbeiten bereits flexibel.

Welche Learnings konnte das Unternehmen bisher ziehen?

Moser-Kadlac: Wir haben unseren Mitarbeiter:innen viel Entscheidungsfreiheit bei unserem Konzept gelassen. Manche hatten damit anfänglich etwas zu kämpfen, weil es keine Regeln, sondern rein Empfehlungen gab. Mittlerweile hat es sich sehr gut eingespielt. Die Mitarbeiter:innen können gut abwägen, wann Präsenz im Office Sinn macht.

Wir merken auch zusehends eine Rückkehr ins Office, denn das Miteinander sehen die meisten als absoluten Mehrwert. Wie man sich vorstellen kann, sind Montage und Freitage die beliebtesten Homeoffice-Tage geworden. Mit dieser Erkenntnis muss man als Unternehmen auch richtig planen und gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen die Ressourcen unabhängig von Homeoffice-Tagen ausgeglichen aufteilen.

Wie sieht es mit der Produktivität aus – hat sie sich verändert?

Moser-Kadlac: Die Produktivität ist konstant und gut in unseren Teams. Das Tracking wird vom Leadership-Team übernommen. Da wir ein sehr zielorientiertes Haus sind, wird schnell sichtbar, wenn es hier zu Veränderungen kommen würde.

Ist für die Zukunft geplant, weitere Flexibilitäten einzuführen?

Moser-Kadlac: Als ein Haus, das vor Corona zu 100 Prozent Office-based war, sind wir in kurzer Zeit große Schritte in diesem Bereich gegangen und wollen hier nun weiter optimieren. 100 Prozent Remote können wir uns aktuell nicht vorstellen.

Gibt es Nachteile im New-Work-Modell?

Moser-Kadlac: Definitiv: Der größte Nachteil, der auch von vielen Häusern bestätigt wird, ist, dass mobiles Arbeiten die Unternehmenskultur verändert; wir sind sogar der Meinung, schadet, und damit zum Teil Raum für Innovation verloren geht. Mit diesem Wissen kann man damit als Unternehmen da auch bestmöglich gegensteuern durch kreative und kollaborative Angebote und Flächen.

Gab es kritische Stimmen im Vorhinein, die seit der Umsetzung von dem Modell überzeugt wurden?

Moser-Kadlac: Die gibt es immer und auch zurecht, denn es ist nie alles nur gut. Aber ja, wir konnten die Kritiker zum großen Teil überzeugen.

Ist es jetzt einfacher, neue Arbeitnehmer einzustellen? Hat sich die Mitarbeiterfluktuation verändert?

Moser-Kadlac: Die Frage ist, was wäre, wenn wir es nicht eingeführt hätten. Wir gehen davon aus, das wäre ein klarer Nachteil am Arbeitsmarkt gewesen. Die Möglichkeit mobil zu arbeiten, gehört mittlerweile zum Standard, und wir leben das als Unternehmen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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