23.06.2023

So funktioniert das KI-Zertifikat von TÜV Austria

Ein TÜV-Zertifikat soll die Zuverlässigkeit von KI-Anwendungen beweisen und abdecken, was im AI Act (noch) fehlt.
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Foto: Unsplahs/Alex Knight

Wie stellt man sicher, dass Künstliche Intelligenz das tut, was sie soll? Sei es im Auto, im Krankenhaus, in der eigenen Wohnung oder in der Fabrik – KI-Anwendungen, die aus sicherheits- oder finanzkritischen Gründen Verlässlichkeit nachweisen müssen, brauchen ein entsprechend stichfestes Gütesiegel. Dieser Aufgabe widmet sich der TÜV Austria seit 2021.

Unter dem Namen “Trusted AI” hat man in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) und dem Software Competence Center Hagenberg (SCCH) ein Machine-Learning-Zertifizierungsschema entwickelt. Dieses beurteilt KI-Anwendungen und im Gegensatz zu anderen Prüfungsinstituten nicht lediglich die Entwicklungsprozesse. Das Schema beschränkt sich aktuell auf Supervised-Learning-Modelle. Weitere sollen nach und nach folgen.

Die richtige Prüfung für das Zertifikat

Doch wie prüft man? “Es ist wichtig, dass man KI-Anwendungen so trainiert, dass sie zu einem statistischen Maß dort funktionieren, wo man möchte”, erklärt Bernhard Nessler, Research Manager für Deep Learning und Certification beim Software Competence Center Hagenberg, im Gespräch mit brutkasten. Seit vier Jahren ist er an der Konzipierung des Zertifizierungsprozesses beteiligt.

In einem Entwurf eines Positionspapier von Nessler, Sepp Hochreiter (JKU) und Thomas Doms, Sicherheits- und KI-Experte des TÜV Austria, betonen diese die Notwendigkeit der statistischen Prüfung. Man stelle sich ein neues Küchenmesser vor. Wie beim Machine Learning wird es trainiert: An reifen Wassermelonen, Äpfeln, grünem Brokkoli und anderem Gemüse. Ist das Training abgeschlossen, versucht man es zu nutzen. Zwar klappe es bei den genannten Objekten, bei anderen tauchen aber Probleme auf: Es schneidet bei Äpfel der Boskop-Sorte nicht durch, Gurken werden zerquetscht, auch die Anwendung bei unreifen Melonen oder außerhalb der Küche ist nicht einwandfrei möglich.

“Wenn ich die Anwendung trainiert habe, mit etwas zu funktionieren, dann ist sie dafür optimiert”, erklärt Nessler. Wichtig sei zu wissen, wie gut sie bei anderen Fällen arbeitet, die wir erwarten würden. Daher sei die Definition entscheidend für die Beurteilung der Funktionalität, die auch Risiken bzw. Aspekte wie Sicherheit und Fairness umfasst.

Anwendungsweck genau definieren

“Wir können nicht sagen: Das Messer ist zum Gemüse schneiden.” Das wäre laut Nessler zu vage und daraus würden “schlechte und unzuverlässige Modelle” werden, die unvorhersehbar sind. Besser wäre beispielsweise zu fragen, wie zuverlässig funktioniert das Messer, wenn ich in einer europäischen Haushaltsküche Gemüse schneide, das zur Zubereitung einer Mahlzeit vorgesehen und im Supermarkt erhältlich ist.

Alle möglichen Fälle wären unmöglich zu prüfen. Man müsse etwas definieren, wo einzelne Samples gezogen werden können. Also in diesem Fall zufällige Testobjekte in Haushaltsküchen in Europa. “Das macht man dann 10.000 Mal – dann kann ich eine Prozentzahl ermitteln und ein statistisches Maß definieren.” Alle anderen Messmethoden seien eine “Illusion”. Bei Anwendungen wie einem KI-Bildgenerator sei das nicht so tragisch. “Jetzt stelle man sich statt dem Messer aber einen Küchenroboter vor, der den Nutzer:innen schaden kann”, sagt Nessler.

Abgesehen von der Funktionalität, müsse man Nessler nach auch die Definition selbst prüfen. Dabei beachtet man unter anderem auch den ethischen Aspekt. “Wenn eine Anwendung bis auf 2 Prozent bei allen Menschen in Europa funktioniert, aber jene 2 Prozent eine bestimmte Ethnie betreffen, dann haben wir ein Problem mit der Gleichbehandlung.”

Lücke im AI Act

Der AI Act ist das weltweit erste Gesetz für KI-Regulierung. Nessler sieht das Gesetzespaket kritisch: “Es fehlt die echte Prüfung der Funktion nach mathematischen Machine-Learning-Methoden, die seit 40 Jahren wohlbekannt sind.” Den verantwortlichen EU-Beamt:innen mangle es an Verständnis. Zwar habe man Expert:innen zugezogen, allerdings sei es laut Nessler schon allein nicht einfach zu bestimmen, wer tatsächlich die entsprechende Expertise aufweist. Von jenen “absolut höchst gefragten” Wissenschafter:innen gäbe es auch “ganz Wenige”.

Gut abgedeckt sei hingegen die Dokumentation und transparente Einsicht. Nessler befürchtet allerdings, dass dafür von kleineren Startups viel Arbeitszeit und Arbeitskraft gefordert wird, die wiederum beim Nachweis der funktionalen Vertrauenswürdigkeit fehlen könnte.

Langwierige Verbesserungen

Nach dem sich das EU-Parlament am 14. Juni über seine Verhandlungsposition entschieden hat, hat der Trilog unmittelbar begonnen. “Die Grundrichtung und die Grundprinzipien des AI Acts, nämlich der risikobasierte Ansatz, die Anknüpfung an eine KI-Definition und die Ausrichtung auf Elemente von vertrauenswürdige KI werden bleiben. Im Detail können und werden sich sehr wahrscheinlich noch Aspekte und Weichenstellungen im AI Act ändern”, erklärt Jeannette Gorzala, Rechtsanwältin und Vizepräsidentin des Europäischen KI-Forums.

Laut Gorzala wird erwartet, dass der AI Act Ende des Jahres beschlossen wird und etwa 2025 voll anwendbar ist. Danach dürfte es dauern bis etwaige Verbesserungen vorgenommen werden. “Die Effekte und die Umsetzung des AI Acts wird von den europäischen Gesetzgebern für einen Zeitraum von rund 5 Jahren beobachtet, damit wären wir ab Inkrafttreten schon bei 2030.” Wie schnell Anpassungen hänge aber von den angedachten Änderungen ab. “Je umstrittener, desto länger wird der Prozess dauern”, sagt Gorzala.

Große Nachfrage, aber noch keine Zertifikate

Laut Nessler stehen für das TÜV-Austria-Zertifikat schon einige Klienten in der Pipeline. Von Startups oder Produktentwickler:innen, die vor der Gründung stehen bis hin zu größeren Unternehmen aus dem Medizin- und Automobilbereich sowie anderen größeren Industrien. Namen dürfe er noch nicht nennen.

Im TÜV-Austria-Prüfkatalog werden unterschiedliche Ebenen behandelt von der Datenquelle, Zuverlässigkeit bis hin zu ethischen Fragen. Pilotprojekte werden aktuell schon untersucht. Zertifikate wurden bis jetzt noch nicht erteilt. Laut Nessler seien auch viele Anwendungen noch nicht soweit, um ein Zertifikat zu erhalten.

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Startup-Politik - das wollen die Parteien
vlonru.: Elisabeth Götze, die Grünen | © die Grünen / Claudia Plakolm, ÖVP | © BKA / Henrike Brandstötter, NEOS | © Florian Albert / Stefan Obkircher, Bierpartei | © Rafael Bittermann / Petra Oberrauner, SPÖ | © SPÖ / Tobias Schweiger, KPÖ | © KPÖ

Dieser Beitrag erschien zuerst in der aktuellen Ausgabe unseres Printmagazins – “Kettenreaktion”. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

Was sich die Mitglieder der Startup-Szene (oder zumindest ihre Institutionen) von der Politik wünschen, ist bekannt: Ende Juni präsentierten invest.austria, AustrianStartups, die Junge Wirtschaft und StartupNOW mit „Vision 2030“ ihren Forderungskatalog für die nächste Legislaturperiode.

Mit FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung hat die türkis-grüne Regierung in der ablaufenden Regierungszeit zwei lange gehegte Forderungen erfüllt, allerdings nicht zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten. Auch die von der Startup-Community gewünschten Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte gab es zwar – sie überzeugten aber die meisten nicht. Andere bereits jahrelang bekannte politische Forderungen blieben gänzlich unbearbeitet; allem voran die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags, also einer Steuerbegünstigung bei Startup-Investments. Die Umsetzung eines Dachfonds, also eines staatlich organisierten, aber nicht finanzierten Fonds, der seinerseits nur in VC-Fonds investiert, brachte der scheidende Wirtschaftsminister Martin Kocher quasi in letzter Minute – und damit erst für die kommende Regierung – ins Spiel.

Und wie geht es nach der Wahl weiter? Dass sich eine Neuauflage von Türkis-Grün ausgeht, ist auf Basis sämtlicher Umfragen auszuschließen. Die ideologischen Unterschiede von FPÖ, ÖVP und SPÖ, zwischen denen sich (vielleicht) Zweierkoalitionen ausgehen könnten, versprechen zähe Verhandlungen. Dass die Startup-Politik in diesen eine bedeutende Rolle spielen wird, ist ausgesprochen unwahrscheinlich.

Hierzu reicht schon ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien. Immerhin drei davon haben mit dem Beteiligungsfreibetrag die Top-Forderung aus der „Vision 2030“ aufgenommen – die ÖVP, die NEOS und die Bier-Partei, die mit dem „Gründungsstipendium“ sogar noch eine weitere Idee aus dem Positionspapier übernommen hat. Die beiden letztgenannten Parteien hätten wohl nur dann eine Chance, zu Koalitionsverhandlungen zu kommen, wenn ein dritter Partner notwendig wird, um eine Regierungsmehrheit aufzustellen. Ansonsten ist in den Wahlprogrammen kaum explizite Startup-Politik zu finden, oder diese steht in gewissem Kontrast zu den Forderungen der Startup-Institutionen; wie im Fall der SPÖ, die vorschlägt, Förderungen für Startups im Bereich Klimaschutz durch direkte staatliche Beteiligungen zu ersetzen.

Doch es ist freilich nicht unbedingt das Ziel der politischen Parteien, die Wünsche der Startup-Community zu erfüllen – sie haben ihre eigene, ideologisch gefärbte Agenda. Was wäre also im Falle einer Regierungsbeteiligung von den einzelnen Parteien (abgesehen von den spärlichen Informationen in den Wahlprogrammen) tatsächlich zu erwarten? Wir haben bei Vertreter:innen sämtlicher aktuell im Nationalrat vertretenen Parteien sowie bei der Bierpartei und der KPÖ nachgefragt.


ÖVP

In dieser Legislaturperiode sind sich die beiden Punkte zwar, wie erwähnt, nicht ausgegangen. Die zuständige Digitalisierungsstaatssekretärin Claudia Plakolm versichert aber gegenüber brutkasten: “Wofür wir uns weiterhin einsetzen, sind Anreize zur Mobilisierung von privatem Kapital sowie Risikokapital. Diskutiert wird etwa die Einführung eines Dachfonds oder eines Beteiligungsfreibetrags.” Zudem verweist Plakolm in diesem Bereich auf während der ablaufenden Legislaturperiode umgesetzte Maßnahmen wie die Einführung des aws Gründungsfonds II und des Programms „Start-up Invest“, bei dem durch die aws treuhändige Mittel an Business Angels ausgegeben werden.

Claudia Plakolm, ÖVP | © BKA

Mit FlexCo und Mitarbeiterbeteiligung zeigt sich die Staatssekretärin sehr zufrieden; Kritikpunkte könnten „in einer nächsten Legislaturperiode von den federführenden Ressorts (BMF, BMJ) mitgenommen werden“, meint sie. Generell betont Plakolm gegenüber brutkasten die von der aktuellen Regierung umgesetzten Maßnahmen. Auf die Frage nach wichtigen nächsten Schritten für die kommende Regierung wird sie wenig konkret und meint, es brauche für das Startup-Ökosystem attraktive Rahmenbedingungen und entsprechendes Kapital. Zudem hebt sie das Thema Spin-offs hervor.

SPÖ

Für die SPÖ-Abgeordnete und Vizepräsidentin des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands (SWV) Petra Oberrauner ist die Bilanz der StartupPolitik der türkis-grünen Regierung „ernüchternd“: Trotz Umsetzung von FlexCo und Verbesserungen bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung fehle es insgesamt an einer „kohärenten und ambitionierten Strategie zur Förderung des Startup-Ökosystems“. SWV-Präsident und Abgeordneter Christoph Matznetter meint: „Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung der FlexCo und die Möglichkeiten der Mitarbeiter:innenbeteiligung, allerdings wünschen wir uns basierend auf den Erfahrungen der ersten Monate eine zeitnahe Gesetzesverbesserung.“

Er fordert zudem steuerliche Erleichterungen für Einpersonenunternehmen, Kleinunternehmen und Startups. Dazu Petra Oberrauner: „Noch immer zahlen kleinere Unternehmen im Vergleich zu internationalen Konzernen wie Starbucks viel mehr Steuern und Abgaben.“ Dabei handle es sich um „Ungerechtigkeiten in der Steuerpolitik“.

Petra Oberrauner, SPÖ | © SPÖ

In Sachen Risikokapitalfinanzierung wiederholt die Abgeordnete die SPÖ-Forderungen nach einem „staatlichen Zukunftsfonds“ sowie einem „KlimaTransformationsfonds“, die direkt in Startups investieren. Gegen den Fachkräftemangel brauche es eine „Bildungsoffensive im MINT-Bereich“ inklusive Entrepreneurship-Kursen an Schulen. Zudem spricht sich Oberrauner für einen Bürokratieabbau für Startups, eine Vereinfachung des Fördersystems und die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Gründer:innen als „One-Stop-Shop“ aus. Auch die soziale Absicherung für Selbstständige und Gründer:innen will der SWV verbessern: „Dazu gehören ein besserer Zugang zur Arbeitslosenversicherung und eine Reform der Sozialversicherung der Selbständigen“, so Oberrauner.

FPÖ

Kritische Töne zur FlexCo kommen aus der FPÖ: Man sehe die Möglichkeit von Anteilsübertragungen ohne Einbindung von Notaren skeptisch, heißt es vom Freiheitlichen Parlamentsklub auf brutkasten-Anfrage. Darüber hinaus sei die Gründung nicht einfacher als jene einer GmbH. Auch sonst sehe man die Startup-Politik der türkis-grünen Regierung kritisch: „Die Regierung hat es unter anderem verabsäumt, eine nachhaltige Entlastung der Unternehmer vom derzeit bestehenden administrativen Aufwand und von enormer Bürokratie sicherzustellen. Dazu kommen eine hohe Steuerlast und mangelndes Risikokapital, was insbesondere den Standort schädigt und damit auch die Etablierung neuer Betriebe und Startups behindert“, so das „Bürgerbüro Team Kickl“.

Als Aufgabe für die nächste Regierung sieht man in der FPÖ unter anderem „rechtliche Anpassungen für Risikokapitalgeber, etwa in Form von steuerlichen Begünstigungen“. „Darüber hinaus muss Österreich rasch einen Venture-Capital-Fonds einrichten, der dabei hilft, die schwierigen Anfangsphasen für heimische Neugründungen im Technologiebereich zu bewältigen“, so die Pressestelle des FPÖ-Parlamentsklubs. Weiters brauche es eine „Senkung der Lohnnebenkosten ohne Auswirkungen auf Sozialleistungen“ sowie eine Reduktion der Wirtschaftskammer-Beiträge.

Besonders betont werden gegenüber brutkasten vorgeschlagene Maßnahmen zur Bürokratiereduktion, konkret ein „Bürokratie-Check“ für alle neuen Gesetze noch vor Beschlussfassung, eine „Rücknahme von infolge von ‚Golden Plating‘ erfolgten Übererfüllungen bei der Umsetzung von EU-Vorgaben“ sowie ein künftiger Verzicht auf „Golden Plating“. Zudem bedürfe es einer „Durchforstung des nationalen Rechtsbestands in Hinblick auf die Wirtschaft belastende Normen“ und deren Beseitigung.

Die Grünen

Elisabeth Götze, Wirtschafts- und Innovationssprecherin der Grünen im Parlament, betont auf brutkasten-Anfrage die aus ihrer Sicht positiven Auswirkungen der Einführung von FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung. Eine erste Nachschärfung habe es bei der Versteuerung bereits bestehender „Phantom Shares“ bereits gegeben; weiteren Verbesserungsvorschlägen stehe man offen gegenüber.

Elisabeth Götze, die Grünen | © die Grünen

Eine weitere notwendige Maßnahme ist für Götze die Beschleunigung der Verfahren zu Exits, die der Investitionskontrolle unterliegen. Dafür brauche es entsprechende Ressourcen. „Zudem soll es möglich sein, dass steuerliche Verluste, die private Investoren bei Investitionen in Startups verzeichnen, ausgeglichen werden können. Damit schaffen wir Chancengleichheit mit institutionellen Investoren“, so Götze. Als drängendstes Problem, das in der kommenden Legislaturperiode behandelt werden muss, sieht sie die Finanzierung von Startups in der Wachstumsphase: „Um gegenzusteuern, schlagen wir die jährliche Dotierung eines Gründungsfonds vor. Das schafft Kontinuität in der Startup-Szene und auf mittlere Sicht refinanzieren die Beteiligungen die Investitionen“, so Götze.

Ein wichtiges Anliegen sei außerdem die Unterstützung von Frauen in der Gründungsphase – hier schlägt die Mandatarin höhere Förderungen für Projekte mit Frauen in Gründungsteams vor. Und: „Schließlich ist auch zu prüfen, ob die aktuelle gesetzliche Vorgabe der Veranlagungsstrategie der Pensionskassen weiterhin wirtschaftlich sinnvoll ist: Aktuell dürfen maximal vier Prozent der Mittel in sogenannte alternative Investments fließen.“

NEOS

Nicht mit Kritik an der türkis-grünen Regierung spart gegenüber brutkasten NEOS-Startup-Sprecherin Henrike Brandstötter: Die Startup-Politik während der ablaufenden Legislaturperiode lasse zu wünschen übrig“, mit dem Startup-Paket, also vor allem FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung, sei man „sehr unzufrieden“ – es sei „zu ambitionslos“. Konkret seien etwa die Regelungen zur Mitarbeiter:innenbeteiligung zu eng gefasst und der Mischsteuersatz unnötig kompliziert. Man wünsche sich eine Ausweitung des Instruments mit einer einheitlichen Besteuerung mit 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer. Bei der FlexCo sei unter anderem die Streichung von Notariatsakten zu wenig ambitioniert gewesen.

Henrike Brandstötter, NEOS | © Florian Albert

Für die kommende Legislaturperiode sieht Brandstötter daher „eine Reform der FlexCo mit weniger Formvorschriften und die Einführung einer attraktiveren Mitarbeiter:innenbeteiligung nach Vorbild anderer EU-Staaten“ als zentral. Zudem brauche es eine „Gründerreform“, um Unternehmensgründungen wesentlich zu erleichtern und das Prozedere zu verkürzen. „NEOS fordern dabei die Ausweitung rein digitaler Gründungsmöglichkeiten und die Ermöglichung von Amtswegen auf Englisch, um internationale Gründer:innen anzuziehen“, so Brandstötter.

Auch brauche es „rechtliche Rahmenbedingungen für Risikokapitalgesellschaften nach internationalen Standards“. Die Mandatarin wiederholt dazu die Forderung nach der Einführung eines jährlichen Beteiligungsfreibetrags von bis zu 100.000 Euro. „Letztlich muss der gesamte Standort attraktiver werden – hierfür fordern wir mit unserer ‚Mission 40 %‘ eine deutliche Senkung der Abgabenquote“, so Brandstötter.

Bierpartei

Bierpartei-Kandidat Stefan Obkircher sieht die FlexCo als „positive Maßnahme in Richtung mehr Unternehmensflexibilität und Gründungsförderung“. Die Mitarbeiter:innenbeteiligung sollte aus seiner Sicht „als Vorbild und Ausgangslage für weitere allgemein gültige Modelle“ herangezogen werden. „Es wurde hier leider die Möglichkeit verpasst, ein langfristiges Modell zu entwickeln, welches sowohl die Gewinnausschüttung für Mitarbeiter:innen als auch den Eigenkapitalaufbau für Unternehmen incentiviert“, so Obkircher.

Stefan Obkircher, Bierpartei | © Rafael Bittermann

Für die kommende Legislaturperiode sieht die Bierpartei eine Erleichterung des Zugangs zu Förderungen für Gründer:innen als zentrale Maßnahme. Zudem wolle man privates Risikokapital aktivieren, so Obkircher – „durch steuerliche Anreize für Privatpersonen, die in Gründungen investieren, etwa durch einen Beteiligungsfreibetrag und die Möglichkeit, Verluste steuerlich geltend zu machen“. Zudem brauche es eine Neugestaltung der Forschungsprämie „durch die selektivere Auswahl förderbarer Unternehmen und Projekte, wobei diese vermehrt Startups und Neugründungen zugutekommen soll, nicht nur bereits profitablen Großunternehmen“.

Außerdem fordert die Bierpartei ein Gründungsstipendium zur finanziellen Absicherung angehender Unternehmer:innen sowie „einen verpflichtenden Gründungscheck, der Unternehmer:innen beim Gründen hilft und die realistische Umsetzbarkeit evaluiert“. „Hierfür braucht es eine digitale Plattform als zentrale Anlaufstelle, um den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren und Doppelgleisigkeiten im Förderwesen zu verhindern“, meint Obkircher.

KPÖ

Von KPÖ-Spitzenkandidat Tobias Schweiger gibt es gegenüber brutkasten Kritik an FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung: „Die Unternehmenswert-Beteiligung ohne Stimmrecht öffnet die Tür für alle Branchen, Mitarbeiter:innen ohne Stimmrecht am Unternehmenserfolg zu beteiligen, statt den Einsatz der Mitarbeiter:innen mit einer Überzahlung über dem Kollektivvertrag fair zu bezahlen“, meint Schweiger. Auch Startups sollten Mitarbeiter:innen vor allem über gute Arbeitsbedingungen und gute Bezahlung locken, so der KPÖ-Spitzenkandidat. Die Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH im Zuge der Gesetzesänderung sehe man als „weitere höchst problematische Sozialisierung von Verlusten“. Positiv sehe man dagegen die frühere Aufsichtsratspflicht bei der FlexCo gegenüber der GmbH.

Tobias Schweiger, KPÖ | © KPÖ

In der kommenden Legislaturperiode sieht die KPÖ vor allem öffentliche Investitionen in die Infrastruktur und Daseinsvorsorge sowie eine Ausbildungsoffensive für nachhaltige Technologien als wichtig an. „Die Hochzinspolitik der EZB, unter der auch Startups leiden, sehen wir äußerst kritisch“, meint Schweiger. „Der Staat soll Startups durch Subventionen unterstützen; bei einem Erfolg des Unternehmens oder einem Exit sollte dies allerdings auch mit Unternehmensanteilen bzw. öffentlichem Mitspracherecht einhergehen.“

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So funktioniert das KI-Zertifikat von TÜV Austria

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt des Artikels hat gesellschaftspolitische Auswirkungen, da er auf die Notwendigkeit von Zertifikaten für KI-Anwendungen hinweist, insbesondere für Anwendungen, die eine hohe Verlässlichkeit aufweisen müssen. Dies ist von Bedeutung für die Sicherheit und Funktionalität von KI-Anwendungen in verschiedenen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Automobilindustrie, der Produktion und dem Alltag. Die Einführung von Zertifikaten und Prüfverfahren kann dazu beitragen, das Vertrauen in KI-Anwendungen zu stärken und die ethischen und rechtlichen Aspekte von KI zu berücksichtigen.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Das Machine-Learning-Zertifikat “Trusted AI” des TÜV Austria hat das Potenzial, die Anwendung von KI-Anwendungen sicherer zu machen und das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen zu stärken. Unternehmen aus verschiedenen Branchen, darunter Medizin und Automobil, haben bereits Interesse an dem Zertifikat gezeigt. Eine erfolgreiche Zertifizierung könnte dazu beitragen, das Risiko potenzieller Schäden durch fehlerhafte KI-Anwendungen zu reduzieren und gleichzeitig die Akzeptanz von KI zu erhöhen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz und der Zertifizierung von KI-Anwendungen auseinandersetzen. Das Trusted AI-Zertifikat vom TÜV Austria ermöglicht Unternehmen, die Verlässlichkeit von Machine-Learning-Anwendungen nachzuweisen und somit das Vertrauen der Kunden und der Öffentlichkeit zu stärken. Es ist wichtig, dass KI-Anwendungen ein entsprechendes Gütesiegel vorweisen können, insbesondere bei sicherheits- oder finanzkritischen Anwendungen. Daher sollten Sie sich über das Zertifizierungsschema informieren und gegebenenfalls prüfen, ob es für Ihre innovativen KI-Projekte relevant und nützlich sein könnte.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in ist es wichtig, KI-Anwendungen zu unterstützen, die über ein zuverlässiges Gütesiegel verfügen. Der TÜV Austria hat in Zusammenarbeit mit der Johannes Kepler Universität Linz und dem Software Competence Center Hagenberg ein Machine-Learning-Zertifizierungsschema namens “Trusted AI” entwickelt, das eine statistische Prüfung der Funktionalität und Definition von KI-Anwendungen beinhaltet. Dies kann dazu beitragen, das Risiko unvorhersehbarer Probleme und ethischer Fragen bei der Verwendung von KI zu minimieren, was für Investitionen in diesem Bereich von Bedeutung sein kann.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Das Thema der Zertifizierung von Künstlicher Intelligenz (KI) wird in Zukunft immer wichtiger werden, wenn es um verlässliche KI-Anwendungen in verschiedenen Bereichen wie der Automobil- und Medizinindustrie geht. Dieser Artikel beschreibt eine neue Zertifizierungsmethode für KI-Anwendungen namens “Trusted AI”, die von TÜV Austria, der Johannes Kepler Universität Linz und dem Software Competence Center Hagenberg entwickelt wurde. Als Politiker:in ist es wichtig, sich über solche neuen Entwicklungen im KI-Bereich auf dem Laufenden zu halten und die Regulierung und Standards für KI-Anwendungen zu überwachen.

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Der Artikel behandelt die Entwicklung eines Machine-Learning-Zertifizierungsschemas namens Trusted AI durch den TÜV Austria in Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz und dem Software Competence Center Hagenberg. Die Zertifizierung beurteilt KI-Anwendungen auf ihre Funktionalität, Sicherheit und Fairness. Eine korrekte Definition des Anwendungswecks und die statistische Prüfung sind von wesentlicher Bedeutung. Experten äußern auch Bedenken hinsichtlich des AI Acts, des weltweit ersten Gesetzes für KI-Regulierung, aufgrund von fehlenden Prüfungsmethoden und möglichen Auswirkungen auf kleinere Start-ups. Das TÜV-Austria-Zertifikat stößt laut Experten auf eine hohe Nachfrage, aber es wurden noch keine Zertifikate erteilt.

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  • Software Competence Center Hagenberg (SCCH)

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