30.01.2024

So findest du als Gründer:in die passende Geschäftsidee

Gastbeitrag. Wie Gründer:innen und alle, die es werden wollen, die richtige Geschäftsidee finden? Für den brutkasten hat der österreichische Webhoster world4you die wichtigsten Tipps zusammengefasst.
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Die Herausforderung, die richtige Geschäftsidee zu finden, ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Gründung eines erfolgreichen Unternehmens. Ein erster Gedankenblitz zu einer Geschäftsidee kann wie aus dem Nichts kommen – in der Badewanne, im Arbeitsmeeting oder beim Bier mit Bekannten. Doch die Entwicklung einer ausgereiften und tragfähigen Geschäftsidee fordert mehr als nur spontane Einfälle.

Ideen generieren

Kreativität, Forschung und Engagement sind notwendig, um aus einer anfänglichen Idee ein erfolgversprechendes Geschäftskonzept zu formen. Ideengenerierung ist dabei eine Fähigkeit, die du trainieren kannst. So kann der Prozess zur Entwicklung der Geschäftsidee durch gezielte Anstrengungen und Strategien vorangetrieben werden.

Zunächst solltest du dir überlegen, welches Problem gelöst oder welches Bedürfnis der potenziellen Kundschaft befriedigt werden soll. Diese Überlegungen können beispielsweise durch Recherchen im Internet oder Gespräche mit Bekannten angestoßen werden. Es ist von Vorteil, wenn du dich von verschiedenen Quellen inspirieren lässt, um einen umfassenden Eindruck von bestehenden Marktbedürfnissen zu erhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bestehende Geschäftsideen aufzugreifen und sie spezifisch auf eine andere Zielgruppe auszurichten oder mit differenzierten Merkmalen zu versehen.

Folgende Fragen können dich im Ideenfindungsprozess unterstützen:

  • Welche Probleme gibt es im Alltag, bei der Arbeit oder in anderen Bereichen, die gelöst werden können? 
  • Welche Bedürfnisse haben potenzielle Kundinnen und Kunden, die bisher nicht optimal befriedigt werden? 
  • Gibt es bestehende Produkte oder Dienstleistungen, die verbessert oder in einer anderen Form angeboten werden können? 
  • Welche Trends und Entwicklungen in der Gesellschaft oder am Markt könnten neue Chancen eröffnen? 
  • Welche Fähigkeiten, Leidenschaften oder Erfahrungen habe ich als Gründer:in, die als Basis für eine Geschäftsidee dienen können? 

Im ersten Schritt solltest du dich als Gründer:in im Gedankenspiel nicht einschränken lassen. Vielmehr geht es darum, im kreativen Flow zu sein, Ideen zu generieren und festzuhalten, ohne sie bereits zu bewerten oder zu filtern. Die Potenzialanalyse der Ideen erfolgt erst in einem späteren Schritt. Dieser offene Ansatz ermöglicht es, ungehindert kreative Gedanken zu entwickeln und Raum für Innovation zu schaffen, bevor der Prozess der Bewertung und Optimierung beginnt.

Evaluation der Ideensammlung

Der Prozess der Ideenfindung ist der Startpunkt für die Entwicklung neuer Geschäftsideen. Doch allein das Sammeln von Ideen reicht nicht aus, um ein tragfähiges und zukunftsträchtiges Geschäftskonzept zu erarbeiten. Die anschließende Evaluierung der Ideensammlung ist von entscheidender Bedeutung, um die vielversprechendsten Konzepte zu identifizieren, zu verfeinern und letztendlich auszuwählen.

Als Gründer:in sollst du die vorliegenden Ideen einer kritischen Analyse und Bewertung unterziehen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen und Kriterien für eine erfolgreiche Geschäftsgründung entsprechen. Dabei solltest du unter anderem ein Blick auf folgende Bereiche werfen:

  • Innovationspotenzial: Ein wichtiges Kriterium ist das Maß an Innovation, das die Geschäftsidee mit sich bringt. Es gilt zu prüfen, ob sie sich von bereits vorhandenen Lösungen differenziert und neue Wege einschlägt.
  • Marktpotenzial: Ein Blick auf die potenzielle Marktgröße und die Nachfrage nach der angebotenen Lösung ist unerlässlich. Finde heraus, ob die Geschäftsidee auf einen bestehenden Bedarf eingeht und Potenzial für eine breite Akzeptanz bietet.
  • Umsetzbarkeit: Die Prüfung der Umsetzbarkeit ist essenziell. Dabei analysierst du, ob die Idee realistisch umsetzbar ist und mit den verfügbaren Ressourcen, wie Kapital, Personal und Technologie, realisiert werden kann.
  • Wettbewerbsanalyse: Hierbei wird überprüft, wie sich die Geschäftsidee von bereits bestehenden Konkurrenzprodukten und -dienstleistungen abhebt, um ihre Alleinstellungsmerkmale zu identifizieren.

Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Analysen ist es möglich, eine vielversprechende Idee zu identifizieren und zu verfeinern. Zusätzlich kann es auch hilfreich sein, mit Vertrauenspersonen über das Vorhaben zu sprechen, um aus verschiedenen Blickwinkeln Feedback zu erhalten.

Unterstützungsprogramme für Gründer:innen gibt es auch immer wieder von unterschiedlichen Unternehmen und Organisationen. Wir von world4you unterstützen zum Beispiel aktuell vielversprechende Geschäftsideen mit einem Startkapital von bis zu 10.000 €. Dieser finanzielle Beitrag kann für dich als Gründer:innen einen entscheidenden Schub bedeuten, um die gefundene Idee in die Realität umzusetzen. Weitere Informationen zur Einreichung bis zum 16.04.2024 sind auf der Website von world4you verfügbar.

Ausblick: So geht’s mit der Geschäftsidee weiter

Die Auswahl einer vielversprechenden Geschäftsidee markiert den Beginn einer aufregenden Reise, bei der die Idee in eine greifbare Unternehmensrealität umgesetzt wird. Dieser Übergang erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um das Fundament für einen erfolgreichen Start des Unternehmens zu schaffen. In diesem Prozess empfiehlt sich die Ausarbeitung eines Businessplans.

Ein Businessplan dient für dich als Blaupause für das zukünftige Unternehmen und bildet die Grundlage für die strategische Ausrichtung, die operativen Abläufe und die finanzielle Planung. Die Erstellung eines Businessplans hilft dir, deine Geschäftsidee zu konkretisieren, potenzielle Chancen und Risiken zu analysieren sowie Investoren und Finanzierungspartner:innen von der Tragfähigkeit deines Vorhabens zu überzeugen.

Meine Kollegin Anna gibt dir in einem ihrer nächsten Artikel einen detaillierten Überblick zu diesem Thema und liefert Tipps & Tricks zur Erstellung eines fundierten Businessplans.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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