29.04.2021

SNOOOPit: Hohes sechsstelliges Investment für Ennser Startup

Das Ennser Startup Digital City Solutions baut mit SNOOOPit digitale Stadt-Marktplätze für lokale Händler. Das Linzer Unternehmen Neuson stieg nun ein.
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SNOOOPit: Die Gesellschafter von Digital City Solutions (vlnr.) Christian Richter, Neuson Industries, Alfred Hiebl, MIC Customs Solutions, Manfred Biermayer, MIC Customs Solutions, Mario Stangl, Digital City Solutions, Peter Riegler, Neuson Industries
(c) Neuson Industries: Die Gesellschafter von Digital City Solutions (vlnr.) Christian Richter, Neuson Industries, Alfred Hiebl, MIC Customs Solutions, Manfred Biermayer, MIC Customs Solutions, Mario Stangl, Digital City Solutions, Peter Riegler, Neuson Industries

Wenn man sich ansieht, was das Ennser Startup Digital City Solutions mit seinem Produkt SNOOOPit anbietet, kommt einem unweigerlich das grandios gescheiterte Projekt Kaufhaus Österreich in den Sinn. Denn das junge Unternehmen schafft etwas, das im Prestige-Projekt von Wirtschaftsministerium und Wirtschaftskammer nicht gelang: Es ermöglicht lokalen Händlern, ihre einzelnen Produkte online zu verkaufen.

Digitale Marktplätze für einzelne Städte

Über die digitalen Stadt-Marktplätze, die nun in allen 86 heimischen Städten über 10.000 Einwohner ausgerollt werden sollen, können lokale Händler ihre Produkte mit wenigen Klicks online anbieten. Ein regionaler Lieferservice soll die Waren noch am selben Tag zum Bestimmungsort bringen. Zudem zeigen die Städte-spezifischen Marktplatz-Pages, die es derzeit bereits für mehrer oberösterreichische Städte gibt, noch weitere Angebote, etwa aus dem kulturellen Bereich. Über den regionalen Pages gibt es eine nationale, über die sich alle Angebote finden lassen.

Nun stieg das Linzer Unternehmen Neuson Industries mit einem „hohen sechsstelligen“ Investment ein. Das Angebot sei „einzigartig“ meint Neuson Industries-Geschäftsführer Peter Riegler. „Es bietet sich auch für die Kunden erstmals die Gelegenheit, beim Online-Einkauf umfassend nachhaltig und regional zu agieren – bei regionalen Anbietern mit kurzen Lieferwegen“. Auch für die Sparte der Transportdienste ergebe sich ein Vorteil. „Zusätzlich tragen die SNOOOPit-Online-Shops mit den regionalen Marktplätzen dazu bei, die Innenstädte zu beleben und die Kaufkraft in der Region zu halten“, so Riegler.

„SNOOOPit verbindet die Online-Welt mit der realen“

Mittel- und langfristig will das Startup sein Angebot in den Marktplätzen noch deutlich ausbauen. Demnächst sollen darüber auch die Mittagsmenüs und Speisen der Gastronomie zu bestellen sein, und Museumstickets und Stadtführungen online gebucht werden können. „Stellen Sie sich vor, Sie erhalten alle wichtigen Informationen über die Städte und Regionen des Landes schnell und einfach auf einen Blick. Sie bekommen Tipps zu Ihren Interessen, etwa zum vegetarischen Restaurant mit seinen Mittagsmenüs oder zum beliebten Mountainbike-Laden mit seinen Angeboten um die Ecke“, sagt Co-Founder und CEO Mario Stangl. „SNOOOPit verbindet die Online-Welt mit der realen, wodurch sich sowohl für die Städte und Händler als auch für die Bewohner und Besucher große Vorteile ergeben“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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