21.04.2023

Snagy: Gründerin stört chemischer Geruch ihrer Order und erfindet Kuschelsack selbst

Sandra Zima wollte ihre Tochter dem Chemiegeruch der gekauften Gitterbettschlange nicht aussetzen. Und wurde einfach Gründerin.
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Snagy, Kuschelsitzsack, Kuschelsack,
(c) Snagy/FB - Das Snagy-Gründerinnen-Duo setzt bei seinen Erzeinissen auf Nachhaltigkeit und Schadstofffreiheit.

Als Snagy-Founderin Sandra Zima 2020 das Mutterglück beehrte, kaufte sie eine Bettschlange für das Gitterbett ihrer neugeborenen Tochter. Doch beim Auspacken schlug ihr ein chemischer Geruch entgegen und sie nahm an, dass es sich um einen Lagerungsfehler des Herstellers handeln musste. Oder dass die Bettschlange feucht geworden wäre und schimmelte. Doch als sie es reklamierte, sagte man ihr, dass der Geruch normal sei und verfliegen würde. „Ich war fassungslos. Chemiegeruch, der als normal dargestellt wird? Dem wollte ich meine Tochter nicht aussetzen“, erinnert sie sich.

Snagy: Geburtserinnerungskissen und Meilensteinwölkchen

Danach hatte sie die Idee, selber einen kuscheligen Sitzsack zu herzustellen. Wichtig war ihr dabei, dass er schadstofffrei war und nötige Materialien absolut unbedenklich. Sie erzählte ihrer Freundin Doris Krapfenbauer von der Idee und Snagy wurde geboren. Zur tatsächlichen Firmengründung kam es dann 2022.

„Wir begannen zu recherchieren, uns mit verschiedenen Materialien auseinanderzusetzen. Neben der Schadstofffreiheit und absoluten Unbedenklichkeit für Kinder war uns auch der Aspekt der Nachhaltigkeit wichtig. Sämtliche Materialien, die wir verwenden, sind zertifiziert. Der kuschelige Stoff unserer Produkte ist recycelt. Die Füllung der Kuschelsitzsäcke ist, als eine der wenigen am Markt verfügbaren, schadstofffrei und wird in einem aufwendigen Verfahren hergestellt, welches die Qualität und das angenehme Gefühl des Kuschelsitzsackes ergibt“, erklärt Co-Foudnerin Krapfenbauer.

Nach dem Kuschelsitzsack hat Snagy noch weitere Produkte im Sortiment. Etwa die Kreativkrone mit austauschbaren Holzmagnet-Patches, das Geburtserinnerungskissen mit den Echtmaßen des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt sowie die Meilensteinwölkchen.

Rad nicht erfunden, aber Buch geschrieben

„Wir haben das Rad nicht neu erfunden, wir haben es optimiert“ beteuert Zima weiter. „Damit meinen wir, dass wir uns Gedanken gemacht haben, was man an bereits am Markt verfügbaren Produkten optimieren könnte. Sei es an der Qualität, an den Materialien, an der Funktionalität oder am Design.“

Da dem Gründerinnen-Duo der bewusste Umgang mit Ressourcen und Nachhaltigkeit am Herzen liegt, wollen sie auch den Kleinsten diese Werte kindgerecht vermitteln. Deshalb haben sie neben dem Fokus auf ihr Startup auch gleich ein Kinderbuch („Weil wir Freunde sind“) geschrieben, in welchem diese Thematik anhand einer Abenteuergeschichte der Walfamilie Snagy kindgerecht vermittelt wird.

Philosophie hinter Snagy

„Man wird die Welt nicht alleine ändern können. Unser Ansatz und Anspruch ist, dass wir mit der Philosophie hinter Snagy die Welt zumindest ein kleines bisschen besser machen können“, so Krapfenbauer abschließend.


Mehr zu Snagy am Dienstag bei „2 Minuten 2 Millionen“. Weiters dabei: Taxefy, Wunderkern und Viehworld.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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