04.02.2025
PARTNERSCHAFT

Smint.io: Linzer Startup kooperiert mit Silicon-Valley-Unternehmen

Das Linzer B2B-Startup Smint.io rund um CEO Reinhard Holzner gab kürzlich eine OEM-Partnerschaft mit dem US-Softwareunternehmen Cloudinary bekannt.
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Smint.io
Gert Fahrnberger (Mitgründer und CCO) und Reinhard Holzner (Gründer und CEO) © Smint.io

Die Partnerschaft zwischen Smint.io und Cloudinary besteht laut eigenen Angaben bereits seit Oktober letzten Jahres. Eine Original Equipment Manufacturer (OEM)-Partnerschaft zeichnet sich dadurch aus, dass Komponenten oder Technologien in die Produkte eines anderen Unternehmens integriert werden und anschließend als ganzes Produkt an den Endkunden weitergegeben werden.

In diesem Fall integrierte man die Technologie von Smint.io in die Software des SaaS-Anbieters Cloudinary. Diese Zusammenarbeit ermögliche es Cloudinary-Kunden, „personalisierte, markenorientierte Content-Anwendungen für ihre Zielgruppe zu erschaffen“. Mit dem neuen Portals-Modul erstellen und verwalten Kunden maßgeschneiderte Portale, die speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt seien, heißt es in der offiziellen Aussendung. Diese Portale kommen unter anderem als Brand Portale, Presseportale, Media-Download-Portale oder Sales-Enablement-Anwendungen zum Einsatz.

Reinhard Holzner, CEO von Smint.io, sagt zur neuen Partnerschaft: „Wir freuen uns, unsere Content-Experience-Technologie mit Cloudinarys robustem Medienmanagement-System zu integrieren. (…) Diese Partnerschaft verbessert nicht nur die Funktionalität unserer Plattformen, sondern eröffnet auch neue Möglichkeiten des Wachstums und der Zusammenarbeit für unsere Kunden“.

Partnerschaft ermöglicht zielgruppenorientiertes Branding

Das US-Unternehmen Cloudinary bietet End-to-End-Lösungen für das Management von Bildern und Videos auf Unternehmenswebsites. Zu den Kunden zählen namhafte Marken wie Levi’s, adidas und Hilton.

Durch die Partnerschaft mit Smint.io würden Cloudinary-Nutzer:innen von erweiterten Branding-Tools und Funktionen eines Content-Management-Systems (CMS) profitieren. Das führe dazu, dass Unternehmen „ihre Inhalte auf ansprechende und konsistente Weise für unterschiedliche Zielgruppen aktivieren und verstärken“ können, so Rob Daynes, Managing Director des Digital Asset Managements bei Cloudinary.

REWE Group und Magna International als Kunden

Seit seiner Gründung im Oktober 2018 baute Smint.io kontinuierlich sein Kundenportfolio aus. So überzeugte es bereits Unternehmen wie Magna International, Mattel, Nipro, die REWE Group und Somfy. Nur einen Monat nach der Gründung beteiligte sich zudem die Linzer Big-Data-Agentur 10hoch10 im Rahmen eines „Work for Equity“-Investments an dem Startup. 2019 folgte ein sechsstelliges Investment durch die beiden Speedinvest-Pirates-Gesellschafter Dieter Rappold und Thomas Rosenmayr – brutkasten berichtete.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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