13.03.2023

smaXtec: Grazer Unternehmen digitalisiert Milchviehhaltung und reduziert 15 Prozent der Methanemissionen

Das Grazer Unternehmen smaXtec digitalisiert die Milchviehhaltung, indem es Sensoren in Kuhmägen einführt und Informationen zu ihrer Gesundheit in der Cloud speichert. Die KI-basierte Gesundheitslösung für Milchkühe steigert das Tierwohl und führt somit zur Reduktion von Methanemissionen, die Kühe beim Pupsen und Rülpsen freisetzen.
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Die Digitalisierungslösung des Grazer Unternehmens smaXtec ermöglicht die Einsparung von bis zu 800 Kilogramm CO2-Äquivalent pro Jahr und Kuh. (c) smaXtec

Die Gesundheit von Milchkühen wirkt sich nicht nur auf die Qualität und Quantität ihrer Milchproduktion, sondern auch auf ihren Methanausstoß aus. Das Grazer Unternehmen smaXtec digitalisiert mit seinem Gesundheitssystem für Milchkühe die Milchviehhaltung, indem es durch individuelles Gesundheitsmonitoring von Milchkühen eine Reduktion der Methanemissionen von bis zu 15 Prozent pro Kilogramm produzierter Milch erzielt. Das entspricht einer jährlichen Einsparung von bis zu 800 Kilogramm CO2-Äquivalent pro Kuh. Zu diesen Ergebnissen kam das Unternehmen gemeinsam mit dem Institut für Nutztierforschung des Lehr- und Forschungszentrums (LFZ) Raumberg-Gumpenstein.

Ziel des Grazer Unternehmens ist es, Krankheiten bei Milchkühen vorzubeugen und zu verringern, indem der Gesundheitsstatus jeder einzelnen Kuh durch die 24/7-Überwachungsfunktion individuell erhoben wird. Landwirt:innen können auf die gesammelten Daten über ihr Smartphone zugreifen und somit leichter präventiv handeln. “Die frühzeitige Erkennung von Krankheiten und ein proaktives Gesundheitsmanagement können die Verluste verringern und so die Methanemissionen in der Milchwirtschaft reduzieren“, sagt Thomas Guggenberger, Leiter des Instituts für Nutztierforschung LFZ Raumberg-Gumpenstein.

smaXtec entwickelt Gesundheitssystem mit KI für Milchkühe

Der Überblick über die Herdengesundheit der Milchkühe wird verschaffen, indem smaXtec einen Bolus-Sensor in die Mägen der Kühe einführt. Die Daten werden mittels Auslesegeräte gewonnen und auf einem Cloudsystem gespeichert. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Agrarexpert:innen können Landwirt:innen über die Software sogar individuelle Handlungsempfehlungen für jedes einzelne Vieh erhalten.

SmaXtec bietet zudem weitere Funktionen wie Brunst- und Abkalberkennung, Verlaufskontrollen bei Genesungen, Messung der inneren Körpertemperatur, des Trinkverhaltens und von Wiederkäuen an. Das Grazer Unternehmen bezeichnet sich selbst als Technologieführer im Gesundheitsmonitoring von Milchkühen. Mit der Einführung der Bolus-Technologie könne man nicht nur den Antibiotikaeinsatz bei den Milchviehherden reduzieren, sondern auch geläufige Krankheiten wie Mastitis rund vier Tage vor Bekanntwerden von Symptomen erkennen und durch vorbeugendes Handeln Milchausfälle vermeiden.

Methan schädlicher als CO2

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Nutztierforschung des LFZ hat smaXtec erkannt, dass das Gesundheitssystem sich nicht nur auf das Tierwohl, sondern auch auf die Umwelt positiv auswirkt. „Unsere Berechnungen haben gezeigt, dass Tiere mit einer längeren Nutzungsdauer bei rassetypischer Leistung weniger Methan pro Kilogramm Milch emittieren“, sagt Thomas Guggenberger. Das ist darauf zurückzuführen, dass gesunde Kühe bezogen auf ihre Nutzungsdauer weniger Methan freisetzen, das laut dem deutschen Umweltbundesamt 25-mal klimaschädlicher ist als CO2.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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