12.08.2019

Smartphone-Kredit gleich per Handy verwenden: cashpresso kooperiert mit Bluecode

Wer per cashpresso einen schnellen Kredit beantragt, der kann diesen gleich in der App per Smartphone verwenden. Dabei kommt die Technologie eines anderen FinTech-Startups, Bluecode, zum Einsatz.
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Kredit an der Kassa per Handy bezahlen mit cashpresso
(c) fotolia / Akaberka

Die beiden österreichischen FinTech-Startups cashpresso und Bluecode haben eine Kooperation gestartet: Mit der Technologie von Bluecode können Nutzer von cashpresso nun direkt mit dem Smartphone in tausenden Geschäften an der Kassa bezahlen, nachdem sie über cashpresso einen Kredit in Anspruch genommen haben.

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„Die Integration von Bluecode in die cashpresso App bietet allen Nutzern den einfachen und schnellen Zugang zu einem innovativen Mobile Payment Angebot das bei tausenden Akzeptanzpartnern verwendet werden kann“, wird Christian Pirkner, CEO der Blue Code International AG, in einer Presseaussendung zitiert.

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In Österreich funktioniert die Lösung den beiden Unternehmen zufolge in 85 Prozent aller Lebensmitteleinzelhandel-Filialen, darunter bei Billa, Bipa, Merkur, Spar, Interspar, Eurospar und ADEG. Außerdem kann auch bei zahlreichen Bäckereien, in Kinos, Tankstellen und Restaurants bezahlt werden. In Deutschland funktioniert die Bezahlung bei zahlreichen Globus Märkten und in allen Standorten von Galeria Kaufhof.

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Der Bezahlvorgang geschieht direkt an der Kassa mithilfe der cashpresso-App, in welcher ein einmalig gültiger Strichcode generiert und die Zahlung unmittelbar nach dem Scanvorgang durchgeführt wird. Es ist hierfür weder eine Bankomatkarte noch Bargeld erforderlich. „Das Smartphone ist ein Gerät, das mehr und mehr Funktionen für den Nutzer vereint. Die Möglichkeit Bezahlmittel, auch ohne Geldtasche, verfügbar zu haben, ist sicher klar im Interesse des Kunden. Mit unserem Fokus auf Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit erfüllen wir die zwei größten Voraussetzungen für die Akzeptanz von Mobile Payment,“ sagt Georg Freilinger, Head of Product von cashpresso.

Steigender Bedarf an Mobile Payment

Die beiden Unternehmen zitieren den Mobile Payment Report 2019 von PwC, laut dem knapp die Hälfte der Österreicher unter 30 Jahren regelmäßig mit dem Smartphone bezahlt. Quer durch alle Altersgruppen ist es ein Drittel, Tendenz steigend. Am ehesten nutzen österreichische Verbraucher ihr Smartphone dann, wenn sie für Produkte wie Kleidung, Schuhe und Accessoires bezahlen (22 Prozent) oder Geldbeträge an andere Personen überweisen (20 Prozent). Die Einfachheit wird dabei als wichtigstes Argument für Mobile Payment gesehen: 63 Prozent stimmen der Aussage zu, dass Mobile Payment den Kauf erleichtert.

Der PwC-Umfrage sind dabei vor allem die Lösungen der US-amerikanischen IT-Unternehmen gefragt: 44 Prozent finden es gut, dass Tech-Unternehmen „mit neuen Zahlungsmethoden einen unkomplizierten und schnellen Zahlungsverkehr ermöglichen“, heißt es in einer Presseaussendung zur Studie. Dieses Jahr ist zum Beispiel Apple Pay in Österreich gestartet.

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Viele Menschen vertrauen den großen Tech-Anbietern allerdings weniger als ihrer Hausbank: 77 Prozent würden den Banken und Sparkassen personenbezogene Daten anvertrauen, PayPal vertrauen immerhin 54 Prozent. Bei den großen Tech-Firmen liegen diese Vertrauenswerte deutlich niedriger, wie die Umfrageergebnisse bezüglich Amazon (44 Prozent), Google (33 Prozent), Apple (30 Prozent) und Facebook (16 Prozent) zeigen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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