24.01.2019

Smartes Wohnen: Panasonics Superstadt um 500 Millionen Euro

Panasonic hat mit der Fujisawa SST (Sustainable Smart Town) in Japan ein Pilotprojekt entwickelt, um herauszufinden, was derzeit im Bereich "Smart-Home" alles möglich ist. Auch in Österreich wächst der Markt. Im Gespräch dazu: Stefan Mladek, Gründer von smarthome360.
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Smartes Wohnen, Panasonic, Fujisawa, Smart Town
(c) Panasonic - Mit der "Superstadt" erprobt Panasonic Möglichkeiten beim smarten Wohnen.

Eine halbe Milliarde Euro hat sich der Elektronik-Gigant Panasonic den Bau der Stadt für smartes Wohnen kosten lassen, wie die Plattform „Trends der Zukunft“ aktuell berichtet. Eigentlich ist der Begriff „Stadt“ etwas weit gewählt, denn schlussendlich handelt es sich bei dem Projekt um 600 Häuser, auf einer Fläche von 19 Hektar, die 3.000 Personen beherbergen.

+++ Sieben Apps, die Wien zur Smart City machen +++

Smartes Wohnen: Ressourcen sparen

„Das Projekt Smart City erreicht eine neue Stufe – jeder bei Panasonic verfolgt gespannt, wie die Stadt sich immer weiter mit Leben füllt“, erklärte Michael Langbehn, PR-Manager von Panasonic Deutschland, zur Eröffnung 2014. Drei Jahre später verkündete Japans Premier Shinzo Abe, dass das Land auf dem Weg in die Society 5.0 sei. Eine smarte Gesellschaft, die Städte und Häuser vernetzt. Heutzutage kostet ein Haus in Fujisawa 400.000 Euro. Geboten wird dafür: Eigens produzierter Strom, große Bildschirme, Multimedia-Systeme, Systeme zum Sparen von Wasser und smarte Stromzeitmessung. Selbst der sogenannte „Central Park“ der Stadt ist kein „normales“ Naherholungsgebiet. In dem Park können Sitzbänke und Toiletten auf Knopfdruck im Boden versenkt werden.

Landflucht als Chance für smartes Wohnen

Es sollte festgehalten werden, dass es bei diesem Projekt neben der breiten PR für Panasonic, eigentlich um Ökologie und nachhaltiges Wohnen geht. In Japan lebt nahezu die Hälfte der 38 Millionen-Bevölkerung in Städten, was das Großunternehmen dazu veranlasst hat, mit ihrer Technologie nach Lösungen für zukünftiges smartes Wohnen zu suchen. In Österreich ist die Lage natürlich längst nicht so drastisch, auch wenn eine Landflucht zu erkennen ist. Laut einer Prognose von Statistik Austria werden 2030 in Wien über 13 Prozent mehr Menschen wohnen als heute. Für das Wiener Umland belaufen sich die Zahlen auf mehr als 21 Prozent Zuwachs. Auch Graz soll in den nächsten 20 Jahren ein Bevölkerungswachstum von rund 15 Prozent erwarten. Da stellt sich die Frage, inwiefern dies eine Chance für die heimischen Smart-Home-Branche darstellt, ohne gleich wie Japan und Panasonic auf eine „Superstadt“ zurückzugreifen. Stichwort: „Smart Home“.

Smart-Home-Markt: Umsatz steigt jährlich um mehr als 19 Prozent

Laut dem Statistik-Portal Statista beträgt der Umsatz am heimischen „Smart-Home-Markt“ 317 Millionen Euro – 2017 waren es noch 163 Millionen Euro. Für 2023 wird in Österreich ein Marktvolumen von rund 642 Millionen Euro prognostiziert. Das entspricht einem jährlichem Umsatzwachstum von 19,3 Prozent.

Was erwartet der Konsument?

Aus Konsumentensicht sticht besonders eine Umfrage von 2016 hervor. Diese besagt, dass sich 59 Prozent der Befragten von Smart-Home-Anwendungen Energieeinsparungen erwarten – auf Komfort entfallen 57 Prozent und auf mehr Einbruchsicherheit 47 Prozent. 35 Prozent der Befragten sehen jedoch ihre Privatsphäre in Gefahr und für 32 Prozent sind die Geräte noch zu teuer. Rund ein Viertel fürchtet sich hingegen vor Angriffe durch Hacker.

Raus aus den Kinderschuhen

„Österreich entwächst in diesem Bereich langsam den Kinderschuhen“, sagt Stefan Mladek, Gründer von smarthome360. Es gebe viele kleine Unternehmen am Markt, die versuchen würden, sich zu etablieren und ein paar große Player, die ganzheitliche Systeme anbieten. Für den CEO bedeutet smartes Wohnen schlussendlich eine Automatisierung von Handgriffen, wie Heizen, Einschalten des Lichts oder Abspielen von Musik. Oder kurz: Komfort, Sicherheit und Energieersparnis. Dies entspricht auch den Erwartungen der oben genannten Umfrage.

Geringerer Fußabdruck durch intelligente Systeme

In Bezug auf die Ökologie sieht Mladek in Smart-Home-Anwendungen großes Potential. Dies sei insbesondere auf die Nutzung intelligenter Systeme zum Stromsparen zurückzuführen. Darunter fallen unter anderem Heizmethoden, die flexibel die Temperatur anpassen und energieeffizient die Bedürfnisse der Bewohner erfüllen. Zudem gebe es, laut Mladek, in jedem Haushalt einen schleichenden Energieverbrauch (Geräte auf Standbye), den man durch selbstlernende Mechanismen beikommen kann. Er nennt ein Haus „nicht smart“, wenn es darauf bedacht ist, täglich um die gleiche Zeit eine gewisse Zimmertemperatur zu erreichen, ohne etwa auf die Außenwitterung zu achten – oder zu früh zu heizen beginnt.

„Der Markt wächst“

Auch wenn Wien noch weit entfernt von den Problemen der Megacities wie Shanghai oder Tokio ist, muss es bereits heute das Ziel von Smart-Home-Anwendungen sein, nützliche Dienste zu leisten und vor allem das Wohnen energieeffizienter zu gestalten. Dass das möglich ist, weiß Mladek. „Der Markt dafür wächst“, sagt er.


⇒ Zur Homepage von smarthome360

⇒ Fujisawa SST

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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